1748/AB-BR BR


Eingelangt am: 04.04.2002

Bundesminister für Inneres

Die Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen, Ilse Giesinger, Kolleginnen und
Kollegen haben am 14. Februar 2002 unter der Nummer 1900/J-BR/2002 an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "sicherheitspolitische
Maßnahmen für Vorarlberg" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Punkt 1. der Entschließung des Vorarlberger Landtages:

Die Aufrechterhaltung des hohen Leistungsniveaus der Sicherheitsexekutive und die
Bereitstellung der dafür nötigen Ressourcen sind und waren mir stets ein
Hauptanliegen. Dieses wird von meinen Mitarbeitern und mir auch im Rahmen aller
notwendigen Strukturanpassungen und ressortübergreifenden Kooperationen als
vorrangiges Ziel verfolgt.

Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Aussagen über die im Rahmen
der Strukturreformen im Bereich der Bundesgendarmerie notwendigen
Personalmaßnahmen getroffen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es zu
keiner "Ausdünnung" der Sicherheitsexekutive in Vorarlberg, sondern nur zu
sinnvollen und sachgerechten Veränderungen unter Wahrung des eingangs
genannten Zieles kommen wird.

Zu bemerken ist noch, dass die in diesem Punkt ebenfalls angesprochenen Struktur-
und Personalmaßnahmen im Bereich der Zollwache und des Bundesheeres nicht
zum Bundesministerium für Inneres, sondern zum Bundesministerium für Finanzen
bzw. Bundesministerium für Landesverteidigung ressortieren.


Zu Punkt 2. der Entschließung:

Österreich hat bereits jetzt mit seinen vorhandenen erkennungsdienstlichen
Datenbanken, dem AFIS-System für Fingerabdrücke und der DMA- Datenbank, im
internationalen Vergleich Vorbildfunktion . Beide Datenbanken besitzen eine eigene
Tatortspurenbank. Durch den Vergleich von Tatortspuren mit den Daten jener
Personen, bei denen nach gerichtlich strafbaren Handlungen eine
erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt, gelingt es der Sicherheitsexekutive immer
wieder Verbrechen zu klären, falsche Identitäten festzustellen und künftige strafbare
Handlungen zu verhindern.

Im Hinblick auf derzeit in Umsetzung befindliche Großvorhaben wie die Errichtung
eines Bundeskriminalamtes oder EU-Projekte wie z.B. EURODAC, wird außerdem
an einer technischen Weiterentwicklung durch Einführung eines neuen AFIS-
Systems, das die raschere Übermittlung von erkennungsdienstlichen Materialien an
ausländische Dienststellen auf elektronischem Weg ermöglicht, gearbeitet. Diese
Vorhaben erfolgen auch in Ab- und Übereinstimmung mit anderen europäischen
Ländern.

Andere Identifizierungssysteme entsprechen derzeit noch nicht den für
kriminalpolizeiliche Zwecke erforderlichen Trefferquoten. Auch im Interesse der von
kriminalpolizeilichen Identifizierungsmaßnahmen Betroffenen ist ein besonders hoher
Qualitätsanspruch an derartige System zu richten.


Zu Punkt 3. der Entschließung:

Österreich hat sich durch seinen Beitritt zu den Schengener Verträgen verpflichtet,
die Schengener Außengrenze entsprechend den in Art. 6 des Schengener
Durchführungsübereinkommens festgelegten Grundsätzen zu überwachen.

Diese Grundsätze beinhalten u.a. die Festlegung, dass die Kontrolle und die
Überwachung der Außengrenzen so durchzuführen ist, dass kein Anreiz zur
Umgehung der Grenzkontrolle entsteht, sowie dass sich die Vertragsparteien
verpflichten, geeignete Kräfte in ausreichender Zahl für die Durchführung der
Kontrollen und die Überwachung der Außengrenzen zur Verfügung zu stellen.

Sollte sich eine Vertragspartei entschließen, mit einem Drittstaat Verhandlungen zu
führen, die die Grenzkontrollen betreffen, hat sie schließlich gemäß Artikel 136 des
Schengener Durchführungsübereinkommens rechtzeitig die anderen
Vertragsparteien zu informieren, ihnen die entsprechenden Vorschläge zu
unterbreiten und sie um Zustimmung zur beabsichtigten Vorgangsweise zu
ersuchen.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die Schengener Verträge detaillierte
Regelungen beinhalten, wie bei der Konzeption der Außengrenzkontrolle vorzugehen
ist und dass jede Änderung am Konzept zur Außengrenzsicherung an die
Zustimmung aller übrigen Schengenpartner gebunden ist.

Was nun die Grenze zur Schweiz und zu Liechtenstein betrifft, ist unbestreitbar, dass
sich die Problemstellungen bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in
den letzten Jahren wesentlich gewandelt haben.

Während lange Zeit die klassische Linienkontrolle und der rein durch österreichische
Kräfte durchgeführte Streifendienst entlang der grünen Grenze Praxis war, wurden
durch den Abschluss des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden, BGBI. III.

Nr. 120/2001, neue und wesentlich erweiterte Kontroll- und
Überwachungsbefugnisse festgelegt.

Leitgedanken der Zusammenarbeit sind die in Artikel 1 des Vertrages genannten
gemeinsamen Sicherheitsinteressen und die in Artikel 3 des Vertrages
angesprochene verstärkte Zusammenarbeit bei der Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie bei der Kriminalitätsbekämpfung.

Es geht nun darum, diese neuen Instrumentarien, wie etwa die Erstellung von
gemeinsamen Lagebildern, die gemeinsame Risikoanalyse und -bewertung, die
Möglichkeit des gemischten Streifendienstes entlang der gemeinsamen Grenze und
die angestrebte verstärkte Zusammenarbeit entlang der gemeinsamen Grenze, unter
gleichzeitiger Berücksichtigung der zu beachtenden Schengener Grundsätze so zu
nutzen, dass einerseits im Sinne eines effizienten Einsatzes der zur Verfügung
stehenden Mittel der Personal- und Ressourceneinsatz optimiert wird und
andererseits aber auch der Grad der Überwachung gewahrt und nach Möglichkeit
verbessert wird.

Bei meinen Gesprächen mit meinen Ressortkollegen aus der Schweiz und aus
Liechtenstein wurde jedenfalls Einvernehmen darüber erzielt, dass die
Zusammenarbeit im Lichte des angestrebten Beitritts zu den Schengener
Übereinkommen ausgebaut werden soll. Dabei hat selbstverständlich das Ziel zu
gelten, dass das hohe Sicherheitsniveau an der gemeinsamen Grenze erhalten
bleiben muss bzw. noch ausgebaut werden soll.

Zu dem im Punkt 3 der Entschließung ebenfalls angesprochenen Thema der
Zusammenarbeit zwischen Zollwache und Bundesgendarmerie in Vorarlberg ist noch
anzumerken, dass ich selbstverständlich an einer sinnvollen Kooperation interessiert
und um eine solche bemüht bin. Diesbezügliche Gespräche aller Beteiligten finden
laufend statt. Beispiele für vereinbarte Kooperation sind gemeinsame
Schwerpunktaktionen im Rahmen der Schengener Ausgleichsmaßnahmen sowie ein
Modell verbesserter Koordinierung der Streifen- und Kontrolltätigkeiten.

Zum Thema "Sicherstellung von ausreichend Personal bei der Zollwache" darf ich -
wie in den Ausführungen zu Punkt 1. - auf die Zuständigkeit des Bundesministers für
Finanzen verweisen.


Zu Punkt 4. der Entschließung:

Grundsätzlich stehen der Sicherheitsexekutive die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen
Sicherheitsaufgaben nötigen rechtlichen Befugnisse zur Verfügung. Wenn und
sobald sich in einzelnen Bereichen ergibt, dass eine Erweiterung der Befugnisse -
vor allem auf Grund neuer Entwicklungen - zur Aufgabenerfüllung nötig bzw. aus
Sicht der Exekutive wünschenswert ist, trete ich mit Nachdruck für eine solche ein.
Für den Bereich der Zollwache muss ich auch zu diesem Punkt auf die Zuständigkeit
des Bundesministers für Finanzen verweisen.


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