1752/AB-BR BR


Eingelangt am: 19.04.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie
 

Die schriftliche Anfrage Nr. 1905/J-BR/2002 betreffend Zeitungsversandtarife, die die Bundesräte
Jürgen Weiss und KollegInnen am 21. Februar 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:


Frage:

In welcher Weise werden Sie dem Anliegen des Vorarlberger Landtages Rechnung tragen?
Antwort:

Der Nationalrat hat im Frühjahr 2000 eine Novelle zum Postgesetz beschlossen (BGBI. l Nr.
26/2000).

Gemäß dieser Novelle ist der Bundeszuschuss für den Postzeitungsversand schrittweise reduziert
worden und ab 1. Jänner 2002 zur Gänze entfallen.

Zugleich sind auch alle einschlägigen Bestimmungen des Postgesetzes über den Postzeitungsver-
sand außer Kraft getreten. Demzufolge existiert keine Rechtsgrundlage mehr, um das Versenden
von Zeitungen und ähnlichen Publikationen zu fördern oder auf andere Weise zu unterstützen.

Aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen war die österreichische Post AG daher
angehalten, neue Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgelte für den Versand von Zeitungen
und Zeitschriften zu erarbeiten und der Obersten Postbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die
Oberste Postbehörde hat die Angemessenheit und Gesetzmäßigkeit der neuen Entgelte geprüft.

Ich bin mir bewusst, dass die seit 1. Jänner 2002 geltenden Tarife für einzelne Zeitungen bzw.
Zeitschriften eine finanzielle Belastung darstellen. Die Förderung der Medienvielfalt, die zu
erhalten bzw. auszubauen auch mir ein großes Anliegen ist, fällt jedoch nicht in meinen
Kompetenzbereich.


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