1754/AB-BR BR
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1909/J-BR vom 26. Februar 2002 der
Bundesräte Prof. Konecny und Kollegen mit dem Titel "unglaubliche Verschwendung von
Steuermitteln durch den Bundesminister für Finanzen für Bankette im Finanzministerium",
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Fragen nach der Befindlichkeit im Sinne einer subjektiven Einschätzung von Sachverhalten
stellen keinen Akt der Vollziehung dar und sind daher auch nicht vom Fragerecht gemäß
§ 24 der Geschäftsordnung des Bundesrates umfasst.
Ich habe, was meinen Dienstwagen betrifft, bereits sehr ausführlich in meiner Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2926/J vom 11. Dezember 2001 Stellung ge-
nommen. Ich möchte daher dieses Schreiben an den Herrn Präsidenten des Nationalrates,
GZ. 040502/184-Pr.4/01, in Kopie zur Information des Bundesrates beischließen. Daraus geht
hervor, dass der Kaufpreis nicht, wie in der gegenständlichen Anfrage behauptet 72.672,8 €,
sondern 72.608,8 € betragen hat. Auch der Preis der Sonderausstattungen entspricht mit den
in Frage 5 angegebenen 8.720,7 € nicht den Tatsachen. Die tatsächlichen Kosten beliefen
sich hier auf 8.424,67 €.
Lassen Sie mich hier dennoch der unsachlichen Kritik mit einigen Sachargumenten ent-
gegnen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Bundesbezügegesetz, BGBI. l Nr. 64/1997, gebührt den Mitgliedern der
Bundesregierung ein Dienstwagen.
Aus wirtschaftlicher Sicht war der Zeitpunkt des Wechsels nach Expertenmeinung richtig, weil
nach drei Jahren und aufgrund der Kilometerleistung von 140.000 damit zu rechnen ist, dass
die Verschleißteile (Bremsen, Kupplung, Stoßdämpfer, Radaufhängung usw.) schon sehr be-
ansprucht sind und somit höhere Reparaturkosten zu erwarten wären. Die Reparaturkosten
für den Audi A8, S 8 2,8 Quattro beliefen sich bis dato auf insgesamt 7.597,-- €. Eine starke
Beanspruchung hat auch Auswirkungen auf die Sicherheit des Fahrzeuges.
Für Mitglieder der Bundesregierung sind gemäß den Bestimmungen des Fahrzeugplanes
Personenkraftwagen der Kategorie III vorgesehen. Das sind Kraftwagen nach eigener Wahl
ohne Typenbeschränkung mit einem Hubraum bis einschließlich 3 000 ccm Hubraum für
Kraftfahrzeugmodelle in der Ausführung mit Fremdzündungsmotor. Für die gleichen Modelle
in der Ausführung mit Selbstzündungsmotor können die jeweiligen Hubraumgrenzen um bis
zu 500 ccm überschritten werden.
Mit Ausnahme von Personenkraftwagen der Kategorie II (für österreichische Vertretungen im
Ausland) gibt es nach den Bestimmungen des Fahrzeugplanes in Verbindung mit der dazu
gültigen Kfz-Empfehlungsliste keine betragliche Begrenzung für die Anschaffung von Dienst-
kraftwagen.
Die Anschaffung des in Rede stehenden Fahrzeugplanes entspricht somit den gesetzlichen
Bestimmungen.
Im übrigen weise ich darauf hin, dass allein durch den Umstieg von Benzin auf Diesel bei
einer durchschnittlichen Kilometerleistung von 70.000 km pro Jahr eine jährliche Ersparnis
von ca. 727,- € an Treibstoffkosten erzielt wird.
Ich gehe davon aus, dass ich mit diesem Dienstkraftwagen auf jeden Fall bis zum Ende dieser
Legislaturperiode fahren werde. Die Erfahrungen zeigen, dass die Finanzminister in den
letzten 30 Jahren im Durchschnitt alle zwei bis drei Jahre einen neuen Dienstwagen be-
schaffen ließen. In den 70er Jahren wurde teilweise sogar jährlich ein Dienstwagen für den
Finanzminister beschafft, wie der nachstehenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen ist:
|
Jahr |
Automarke |
Minister/Staatssekretär |
|
1970 |
Mercedes 280 SE |
BM Androsch |
|
1972 |
Mercedes 280 SEL |
BM Androsch |
|
1974 |
Mercedes 350 SL |
BM Androsch |
|
1975 |
Mercedes 350 SL |
BM Androsch |
|
1976 |
Mercedes 350 SL |
B M Androsch |
|
1979 |
Mercedes 280 SL |
B M Androsch |
|
1981 |
Audi 200 5T Automatik |
BM Salcher |
|
1983 |
Audi 200 5T |
BM Salcher |
|
1984 |
Mercedes 280 SE |
BM Vranitzky |
|
1987 |
BMW 730i |
STS Ditz |
|
1989 |
BMW 730i |
BM Lacina |
|
1991 |
BMW 730i |
STS Stummvoll |
|
1996 |
BMW 730 |
BM Klima (SGA Verkehr) |
|
1997 |
BMW 730 |
BM Edlinger (SGA Verkehr) |
|
1998 |
BMW 728 |
BM Edlinger |
|
1998 |
Audi A8, 2,8 Quattro |
STS Ruttenstorfer |
Hier möchte ich beispielsweise vergleichend erwähnen, dass der von Bundesminister
Androsch beschaffte Mercedes 350 SL nach Angaben der Firma Mercedes heute einem
Mercedes der S-Klasse, S-320, mit einem Listenpreis von 74.472,- € (exklusive Sonderaus-
stattung) entspricht. Oder würde heute das Nachfolgemodell zum BMW 730 (Dienstwagen der
Bundesminister Lacina, Klima und Edlinger) gekauft werden, so wäre dies ein BMW 735i mit
einem Listenpreis inklusive Österreich-Paket in Höhe von 83.100,- €. Auch eine unmittelbare
Gegenüberstellung mit den Preisen des für meinen Amtsvorgänger im Jahr 1998 angekauften
BMW 728 ist aufschlussreich: der Listenpreis für diesen Wagen betrug 70.032,- €. Die
Listenpreise für die angeschaffte Sonderausstattung beliefen sich auf 8.376,- €.
Diese Vergleiche zeigen, dass meine sozialdemokratischen Vorgänger bei der Wahl ihrer
Dienstwagen auf keinen Fall sparsamer waren, sondern, wie aus obiger Darstellung er-
sichtlich, einen zumindest eben so hohen Standard an Kraftfahrzeugen, jedoch teilweise
anderer Marken mit nach heutiger Liste noch höheren Preisen, ganz selbstverständlich für
sich in Anspruch genommen haben.
Das betrifft auch die Sonderausstattung. Beim Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer an-
geschafften Audi A8 S8 2,8 Quattro wurden an Sonderausstattung zusätzlich eine
Metalliclackierung, eine Mittelarmlehne, eine Standheizung und Lüftung, ein Autotelefon,
Alufelgen und eine Scheinwerferreinigungsanlage bestellt. Die Gesamtpreise hierfür betrugen
zusätzlich 5.420 €.
Ich verweise auf die nachfolgenden Ausführungen in den Antworten zu den Fragen 7 bis 13,
möchte es aber nicht verabsäumen, einen Vergleich der Repräsentationsaufwendungen in der
Ära Edlinger mit der Zeit seit meinem Amtsantritt anzustellen:
Mein Amtsvorgänger hat im Jahr 1998 einen Betrag in Höhe von 316.562,87 € und im
Jahr 1999 einen Betrag in Höhe von 248.904,46 € für Repräsentation ausgegeben. Dem ge-
genüber wurden vom 4.2. bis zum 31.12.2002 61.900,-- € und im Jahr 2001 86.518 € an
Repräsentationsausgaben (1/50008/7232) verbucht.
Dieser Vergleich zeigt, dass im Bundesministerium für Finanzen bei den Repräsentationsauf-
wendungen der letzten Jahre nie so sparsam gestioniert worden ist wie seit meinem Amtsan-
tritt.
Für das gesamte Catering sind Kosten in der Höhe von 3.926,92 € angefallen. Aus diesem
Betrag kann abgeleitet werden, dass die gebotenen Leistungen einem solchen Anlaß
entsprechen und daher nicht außerhalb der Gepflogenheiten gelegen sind.
Die Bruttokosten für die am 6.2.2002 anlässlich des Empfanges erbrachten Überstunden-
leistungen für Bedienstete des Finanzministeriums beliefen sich auf insgesamt 696,58 €.
Die Namen der geladenen Gäste werden der gängigen Praxis im parlamentarischen Frage-
recht gemäß aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht bekannt gegeben, zumal im
konkreten Fall auch kein überwiegendes öffentliches Interesse in Relation zu den schutz-
würdigen Interessen der betroffenen Personen gesehen werden kann.
servierenden Personals eine standardisierte Leistung jeder Cateringfirma darstellt und daher
keiner gesonderten Idee oder Order bedarf.
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2926/J vom 12. Oktober 2001 der
Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und Genossen, betreffend Dienstwagen, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die gestellten Fragen im einzelnen eingehe, möchte ich zur objektiven
Darstellung einzelner Ausgabenkategorien im Bundesministerium für Finanzen und der seit
Amtsantritt der neuen Bundesregierung erwirkten Einsparungen nachstehende Daten und
Fakten vorausschicken:
Die Entwicklung der Ausgaben der Finanzverwaltung (Kapitel 50) ergab für das Jahr 2000
eine Einsparung gegenüber dem Bundesvoranschlag in Höhe von ca. 707 Mio. S, für das
Jahr 2001 wird gegenüber dem Bundesvoranschlag ein Einsparungserfolg von rund
600 Mio. S erwartet.
Insbesondere bei den Repräsentationsausgaben der letzten Jahre wurde im
Bundesministerium für Finanzen noch nie so sparsam gestioniert wie seit meinem
Amtsantritt:
|
Rechnungsjahr |
ATS in Mio. S |
|
1996 |
1,500 |
|
1997 |
1,692 |
|
1998 |
4,356 |
|
1999 |
3,425 |
|
2000 |
1,222 |
|
2001* |
1,400 |
Was die Auslandsdienstreisen betrifft, so möchte ich in Erinnerung rufen, dass - wie auch
aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April 2001
ersichtlich ist - im Jahr 1998 die Reisekosten für das Büro meines Amtsvorgängers/des
Staatssekretärs 1,939 Mio. S (230 Reisetage) betragen haben. Im Jahr 1999 haben die
Reisekosten für das Büro meines Amtsvorgängers/des Staatssekretärs insgesamt
1,895 Mio. S (183 Reisetage) betragen. Demgegenüber hat die Gesamtsumme der
Dienstreisen für Mitarbeiterinnen meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
1,130 Mio. S (162 Reisetage) im Zeitraum Februar 2000 bis April 2001 betragen.
Im Jahr 1998 haben die Gesamtkosten für die Inanspruchnahme von Privatflugzeugen durch
Bundesminister Edlinger und Staatssekretär Ruttenstorfer 3,374.500 S betragen (vergleiche
Anfragenbeantwortung Nr. 5384/J vom 16. Dezember 1998). Zum Vergleich betrugen die
Kosten für Flugreisen mit Privatjets im Zeitraum von meinem Amtsantritt bis
September 2001 nur 480.000 S, da ich überwiegend meine Flugreisen mit Linienmaschinen
absolviere.
Lassen Sie mich auch kurz zu den Einsparungen aufgrund des Finanzreformprojektes 2001
als auch der Reform der Zollverwaltung 2001 Stellung nehmen:
Durch die Reform der Finanzverwaltung kann bei Vollumsetzung bis zum Jahr 2005 ein
Einsparungs- bzw. Mehrergebnispotential von rund 3,5 Mrd. S erwartet werden. Dabei sollen
Finanzämter unter dem Aspekt von Wirtschaftsräumen zusammengefasst werden und im
Verbund mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen. Außerdem werden neue
Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine Einschränkung der Serviceleistung
gegenüber den Bürgern geben wird (z.B. One-stop-Shops bei den
Bezirkshauptmannschaften).
Bei der Reform der Zollverwaltung wird der Umsetzungszeitraum die Jahre 2002 bis 2005
umfassen. Kurzfristig werden Einsparungspotentiale von 150 Mio. S realisiert, mittel- bis
langfristig wird eine dauerhafte Einsparung in Höhe von 700 bis 800 Mio. S pro Jahr
dargestellt werden können. Die Reform der Zollverwaltung hat als oberstes Ziel, durch eine
Straffung und Verflachung von Hierarchien, durch eine grundlegende Modernisierung von
Verfahren und Prozessen sowie durch neue Strukturen kurz- und mittelfristige
Effizienzgewinne bei sinkendem Personaleinsatz zu ermöglichen. Gleichzeitig werden
bereits jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Erweiterung der Union personell,
organisatorisch und inhaltlich ohne systemische Brüche bewältigen zu können. Durch eine
Zusammenführung mit der Steuerverwaltung wird eine kohärente Abgabenverwaltung
geschaffen, die durch einen forcierten Ausbau der Betrugsbekämpfung die durch die
Globalisierung inhärent steigenden Abgabenrisken im Interesse des Standortes Österreich
gezielt bekämpfen wird können.
Durch die Einrichtung einer Bundesbeschaffung GmbH, in welcher das zersplitterte
Beschaffungswesen des Bundes zusammengefasst wird, ist bei einer
beschaffungsrelevanten Summe von rund 5,7 Mrd. S eine Einsparung bei den Preisen von
rund 570 Mio. S jährlich zu erreichen.
Was Personaleinsparungen betrifft, verweise ich darauf, dass die Bundesregierung zur
Erreichung des Nulldefizits unter anderem beschlossen hat, bis zum Jahr 2003 den
Personalstand des Bundes um 11.000 Planstellen - ohne ausgegliederte Unternehmungen
- zu senken.
Insgesamt wird die Reform der öffentlichen Verwaltung mehr Servicequalität bringen und
21 Mrd. S einsparen.
Der Abgang des Bundes wird 2001 bei rd. 20 Mrd. S liegen und damit den Wert von maximal
0,75% des BIP nicht überschreiten, der laut österreichischem Stabilitätspakt 2001 dem
Bund für die Jahre des Nulldefizites zugestanden wird.
In den Jahren 2000 und 2001 wird damit der ursprünglich vorgesehene administrative
Budgetabgang des Bundes um insgesamt rd. 28 Mrd. S reduziert (2000: rd. 15,4 Mrd. S;
2001: rd. 12,8 Mrd. S). Damit ist auch eine nachhaltige Entlastung des Bundes bei
Zinszahlungen verbunden. Diese rd. 28 Mrd. S werden den Zinsaufwand des Bundes in
Zukunft dauerhaft um rd. 1,5 Mrd. S jährlich entlasten.
Vor diesem Hintergrund, beehre ich mich zu den Fragen im einzelnen folgendes
festzuhalten:
Das ist richtig, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass der Listenpreis nicht mit dem
tatsächlichen Verkaufspreis (999.120 S inkl. der in der Beantwortung der Frage 3
dargelegten Sonderausstattung) ident ist.
Für Mitglieder der Bundesregierung sind gemäß den Bestimmungen des Fahrzeugplanes
Personenkraftwagen der Kategorie IM vorgesehen. Das sind Kraftwagen nach eigener Wahl
ohne Typenbeschränkung mit einem Hubraum bis einschließlich 3 000 ccm Hubraum für
Kraftfahrzeugmodelle in der Ausführung mit Fremdzündungsmotor. Für die gleichen Modelle
in der Ausführung mit Selbstzündungsmotor können die jeweiligen Hubraumgrenzen um bis
zu 500 ccm überschritten werden.
Mit Ausnahme von Personenkraftwagen der Kategorie II (für österreichische Vertretungen im
Ausland) gibt es nach den Bestimmungen des Fahrzeugplanes in Verbindung mit der dazu
gültigen KFZ-Empfehlungsliste keine betragliche Begrenzung für die Anschaffung von
Dienstkraftwagen.
Die Anschaffung des in Rede stehenden Fahrzeugplanes entspricht somit den gesetzlichen
Bestimmungen.
Was die Relation der Listenpreise des aktuellen Dienstwagens - wie in der Einleitung zur
Anfrage zitiert - zu anderen von meinen Vorgängern gewählten Modellen anbelangt, so
verweise ich auf Punkt 16 dieser Anfrage.
Im übrigen weise ich darauf hin, dass allein durch den Umstieg von Benzin auf Diesel bei
einer durchschnittlichen Kilometerleistung von 70.000 km pro Jahr eine jährliche Ersparnis
von ca. 10.000 S an Treibstoffkosten erzielt wird.
Ich darf hier auch anmerken, dass gemäß § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988, BGBI
Nr. 400, für die Nutzung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges als monatlicher Sachbezug
1,5% der Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges inkl. MWSt, maximal 7.000 S anzusetzen
ist.
Es wird mir somit ein Steuerhinzurechnungsbetrag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage in
Höhe von 7.000 S angerechnet.
Aufgrund der von der Firma Audi Porsche Austria GmbH & Co vorgelegten standardisierten
Aufstellung über die Wartungsintervallkosten eines Audi A8 werden jährliche Servicekosten
von durchschnittlich 5.500 S erwartet.
Ich gehe davon aus, dass ich mit diesem Dienstkraftwagen auf jeden Fall bis zum Ende
dieser Legislaturperiode fahren werde. Die Erfahrungen zeigen, dass die Finanzminister in
den letzten 30 Jahren im Durchschnitt alle zwei bis drei Jahre einen neuen Dienstwagen
beschaffen ließen. In den 70er Jahren wurde teilweise sogar jährlich ein Dienstwagen für
den Finanzminister beschafft, wie der nachstehenden tabellarischen Übersicht zu
entnehmen ist:
|
Jahr |
Automarke |
Minister/Staatssekretär |
|
1970 |
Mercedes 280 SE |
BM Androsch |
|
1972 |
Mercedes 280 SEL |
BM Androsch |
|
1974 |
Mercedes 350 SL |
BM Androsch |
|
1975 |
Mercedes 350 SL |
BM Androsch |
|
1976 |
Mercedes 350 SL |
BM Androsch |
|
1979 |
Mercedes 280 SL |
BM Androsch |
|
1981 |
Audi 200 5T Automatik |
BM Salcher |
|
1983 |
Audi 200 5T |
BM Salcher |
|
1984 |
Mercedes 280 SE |
BM Vranitzky |
|
1987 |
BMW 730i |
STS Ditz |
|
1989 |
BMW 730i |
BM Lacina |
|
1991 |
BMW 730i |
STS Stummvoll |
|
1996 |
BMW 730 |
BM Klima (SGA Verkehr) |
|
1997 |
BMW 730 |
BM Edlinger (SGA Verkehr) |
|
1998 |
BMW 728 |
BM Edlinger |
|
1998 |
Audi A8, 2,8 quattro |
STS Ruttenstorfer |
Hier möchte ich beispielsweise vergleichend erwähnen, dass der von Bundesminister
Androsch beschaffte Mercedes 350 SL nach Angaben der Firma Mercedes heute einem
Mercedes der S-Klasse, S-320, mit einem Listenpreis von 1,024.757 S (exklusive
Sonderausstattung) entspricht. Oder würde heute das Nachfolgemodell zum BMW 730
(Dienstwagen der Bundesminister Lacina, Klima und Edlinger) gekauft werden, so wäre dies
ein BMW 735i mit einem Listenpreis inklusive Österreich-Paket in Höhe von 1,143.480 S.
Auch eine unmittelbare Gegenüberstellung mit den Preisen des für meinen Amtsvorgänger
im Jahr 1998 angekauften BMW 728 ist aufschlussreich: der Listenpreis für diesen Wagen
betrug 963.662 S. Die Listenpreise für die angeschaffte Sonderausstattung beliefen sich auf
115.255 S.
Diese Vergleiche zeigen, dass meine sozialdemokratischen Vorgänger bei der Wahl ihrer
Dienstwagen auf keinen Fall sparsamer waren, sondern, wie aus obiger Darstellung
ersichtlich, einen zumindest eben so hohen Standard an Kraftfahrzeugen, jedoch teilweise
anderer Marken mit nach heutiger Liste noch höheren Preisen, ganz selbstverständlich für
sich in Anspruch genommen haben.
Ich besitze einen Privat-PKW und benütze grundsätzlich diesen für meine privaten Fahrten.
Wie ich bereits zu Frage 8 ausgeführt habe, wird mir eine Pauschale Sachbezug in der Höhe
von 7.000 S monatlich zugerechnet. Ich bin daher berechtigt, den Dienstwagen fallweise
auch privat zu nutzen.
Ich habe nicht angeordnet, dass die Bundesministerien bei Neubeschaffungen von
Dienstwägen nicht mehr als 800.000 S aufwenden dürfen. Die Anschaffung von
Dienstwagen in der Bundesverwaltung richtet sich entsprechend der jeweiligen budgetären
Lage nach den Bestimmungen des Fahrzeugplanes.
Es ist mir nicht im Detail bekannt, welche Kraftfahrzeuge von Regierungsmitgliedern zu
welchen Preisen gekauft und verwendet werden, da mit Ausnahme jener Daten, die
aufgrund der Bestimmungen des Fahrzeugplanes erkennbar sind (z.B. Hubraum, Anzahl der
Planstellen), im Bundesministerium für Finanzen keinerlei Aufzeichnungen über die
Fahrzeuge geführt werden. Wie mir jedoch berichtet wird, fahre ich nicht den teuersten
Dienstwagen der Bundesregierung.
Aus wirtschaftlicher Sicht war der Zeitpunkt des Wechsels nach Expertenmeinung richtig,
weil nach drei Jahren und aufgrund der Kilometerleistung von 140.000 damit zu rechnen ist,
dass die Verschleißteile (Bremsen, Kupplung, Stoßdämpfer, Radaufhängung usw.) schon
sehr beansprucht sind und somit höhere Reparaturkosten zu erwarten wären. Die
Reparaturkosten für den Audi A8, S 8 2,8 quattro beliefen sich bis dato auf insgesamt
104.540 S. Eine starke Beanspruchung hat auch Auswirkungen auf die Sicherheit des
Fahrzeuges.
Dieser Dienstkraftwagen wurde im November 1998 für Staatssekretär Dr. Wolfgang
Ruttenstorfer angeschafft. Der Listenpreis betrug 950.665 S. An Sonderausstattung wurden
damals zusätzlich eine Metalliclackierung, eine Mittelarmlehne, eine Standheizung und
Lüftung, ein Autotelefon, Alufelgen und eine Scheinwerferreinigungsanlage bestellt. Die
Gesamtpreise hierfür betrugen zusätzlich 74.581 S.
Laut Eurotax 10/2001 beträgt der vom Fachhandel erzielte durchschnittliche Verkaufseriös
aufbereitet mit Servicenachweis und Gewährleistungsanspruch für den Audi A8 S8 2,8
quattro Baujahr 1998 434.000 S inkl. MWSt.
Die haushaltsrechtlichen Vorschriften (Bundeshaushaltsgesetz und dazu die
Sachgüteraustauschrichtlinien) sehen vor einer allfälligen Veräußerung des
Dienstkraftwagens das Anbieten an andere Organe des Bundes vor. Im gegenständlichen
Fall war die Aufnahme in den eingeschränkten Sachgüteraustausch erforderlich. Das
Bundesministerium für Landesverteidigung hat für den Audi A8 S8 2,8 quattro Bedarf
angemeldet. Das Fahrzeug wird in den nächsten Tagen der anfordernden Dienststelle
übergeben werden.
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