1758/AB-BR BR
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage Nr. 1916/J-BR/2002, der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph
Hagen und Ilse Giesinger) wie folgt:
Zu der befürchteten Verwendung von Rücklagen einzelner Krankenversicherungs-
träger zur Abdeckung des Defizits bei anderen Versicherungsträgern ist festzuhalten,
dass an einen undifferenzierten Mitteltransfer nicht gedacht ist. Vielmehr soll gerade
jenen Krankenversicherungsträgern geholfen werden, welche zwar große Anstren-
gungen zur Erreichung einer ausgeglichenen Gebarung unternehmen, diese aber
aus strukturellen Gründen, die sich ihrer Einfluss-Sphäre entziehen, nicht möglich ist.
Diese Absicht entspricht wohl auch dem Bekenntnis der Vorarlberger Gebietskran-
kenkasse zu einem solidarischen Ausgleich unter ausgewogener Betrachtung der
unterschiedlichen Belastungen der Versicherungsträger.
Im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger setzt sich derzeit
ein Arbeitskreis mit der Fragestellung einer gerechteren Mittelverteilung unter den
Krankenversicherungsträgern auseinander. Dem Ergebnis der diesbezüglichen Bera-
tungen sollte nicht vorgegriffen werden.
Zur Umsetzung des Modellprojektes "Gesundheitsfonds Vorarlberg" findet eine kon-
struktive Zusammenarbeit zwischen dem Land Vorarlberg und meinem Ressort statt.
Das Modellprojekt wurde weiters in der Bundesstrukturkommission behandelt, wobei
die Diskussion zu folgendem Ergebnis führte:
- Die dem "Gesundheitsmodell Vorarlberg" zugrundeliegenden Überlegungen
können ein möglicher Ansatz zur Lösung der Schnittstellenproblematik sein.
- Es handelt sich um ein Konzept auf der Ebene eines einzelnen Bundeslan-
des. Daher bedarf das Problem, wie mit den derzeit bestehenden Barrieren
zwischen den einzelnen Bundesländern umzugehen sein wird, einer Lösung.
Mein Ressort hat im Auftrag der Strukturkommission eine allgemeine Strukturvorga-
be für die intra-/extramurale Zusammenarbeit auf Landesebene aus Anlass des Pi-
lotprojektes "Gesundheitsmodell Vorarlberg" ausgearbeitet.
Ob auf Bundesebene Rechtsgrundlagen zur Durchführung des Modellprojektes "Ge-
sundheitsfonds Vorarlberg" erforderlich sind, wird derzeit geprüft.
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