1759/AB-BR BR
Die schriftliche Anfrage Nr. 1911/J-BR/2002 betreffend Verordnung für bundeseinheitliche Grenzwerte
für Mobilfunk-Sendeanlagen, die die Bundesräte Ilse Giesinger, Jürgen Weiss und Christoph Hagen
am 12. März 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Bis wann werden Sie eine Verordnung bezüglich bundeseinheitlicher Grenzwerte unter
Berücksichtigung der thermischen und biologischen Auswirkungen für Mobilfunk-Sendeanlagen
erlassen?
Werden Sie auch die in der Schweiz und Italien geltenden Grenzwerte in Ihre Überlegungen mit
einbeziehen?
Wenn nein, warum werden Sie keine Verordnung erlassen?
Antwort:
Die Erlassung einer Grenzwerteverordnung für Mobilfunk-Sendeanlagen ist aus folgenden
Gründen derzeit nicht geplant:
Schon in der Amtszeit meiner Vorgängerin wurde ein intensiver Diskussionsprozess zur
gegenständlichen Problematik in Gang gesetzt. Die Diskussion zeigte jedoch, dass derzeit
gesicherte Aussagen über Gesundheitsrisken, die von beiden Seiten nachvollzogen werden
können, nicht vorliegen und dass die Problematik der Grenzwerte nicht auf den Mobilfunkbereich
beschränkt werden kann. Aus diesem Grunde wurde von der Erlassung einer Verordnung Abstand
genommen, da diese lediglich den Sektor des Mobilfunks und damit nur einen kleinen Teilbereich
des Gesamtanliegens, nämlich die Auswirkungen aller nichtionisierenden Strahlen zu erfassen,
abdecken hätte können.
Das Ziel ist die Schaffung ausreichender wissenschaftlicher Grundlagen für eine umfassende
Regelung. Der Nationalrat hat zu diesem Problembereich in einer parlamentarischen
Entschließung am 31. Jänner 2002 die Bundesregierung aufgefordert, nach Vorliegen auch
international abgesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse die Arbeiten an einem Bundesgesetz,
das dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung dienen soll, beziehungsweise an allfälligen
Verordnungen über die Begrenzung der Strahlungsemission, fortzusetzen. Bei der Ausarbeitung
dieser Regelungen wird auf alle Aspekte Bedacht genommen und auch die Erfahrungen im
Ausland untersucht werden.
Dem immer wiederkehrenden Argument, dass ohne Erlassung einer Grenzwerte-Verordnung keine
Rechtssicherheit gegeben ist, ist entgegenzuhalten, dass es aufgrund der EU-Ratsempfehlung
vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber den elektro-
magnetischen Feldern im Bereich von 0 Hz bis 300 GHz (1999/519/EG) auch derzeit bundesweit
einheitlich geltende Grenzwerte gibt, deren Einhaltung von den Fernmeldebüros bei Verdacht der
Überschreitung im Rahmen des Aufsichtsrechts gem. § 83 TKG überprüft wird.
Die Basis dieser Ratsempfehlung sind die Empfehlungen der WHO sowie der unter dem Dach der
WHO arbeitenden ICNIRP (International Commission for Non Ionizing Radiation Protection).
Abschließend ist festzustellen, dass gerade der Frage nach möglichen Gesundheitsgefährdungen
durch von Mobilfunksendeanlagen ausgehende elektromagnetische Felder größte Aufmerksamkeit
geschenkt wird (siehe z.B.: Arbeiten des Forschungszentrums Seibersdorf; internationales EMF
Projekt [EMF= elektromagnetische Felder] der WHO).
Mit der Erlassung einer Grenzwerte-Verordnung nur für den Mobilfunkbereich wäre jedoch dem
Bürger in keiner Weise gedient da damit, wie bereits erwähnt, nur ein kleiner Teilbereich geregelt
werden könnte, und darüber hinaus derzeit auch keine wissenschaftliche Grundlage für die
Festlegung "neuer" Grenzwerte vorliegt. Sollte sich jedoch in Zukunft als Ergebnis nationaler oder
internationaler Studien eine derartige Grundlage finden, so wird diese selbstverständlich als
Maßstab für die innerstaatlichen Regelungen herangezogen werden.
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