1761/AB-BR BR


Eingelangt am: 14.05.2002

BM für Finanzen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss und Kollegen,
Nr. 1914/J-BR, vom 14. März 2002, betreffend parteipolitisch einseitige Information an
Vorarlberger Grenzgänger, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:


Zu 1.bis 5.:

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass die früher für Pensionsabfindungen geltende
steuerliche Begünstigung dazu geführt hat, dass Pensionsabfindungen deutlich niedriger be-
steuert wurden als laufend ausgezahlte Pensionen. Nach Ansicht des Bundesministeriums für
Finanzen war diese durch nichts gerechtfertigte Begünstigung nicht länger aufrechtzuerhalten.
Es wurde daher für Pensionsabfindungen generell die Normalbesteuerung vorgesehen. Die
Grenzgänger haben aber nicht zu Unrecht darauf verwiesen, dass ein Unterschied zwischen
der freiwilligen Abfindung von Pensionszusagen einerseits und der in ausländischen Pen-
sionssystemen gesetzlich vorgesehenen Abfindung von Pensionsansprüchen besteht. Aus
wirtschaftlichen Gründen kann es für Grenzgänger unumgänglich sein, eine Abfindung von
Pensionsansprüchen zu begehren. Es wurde daher von der Bundesregierung ein Gesetzes-
beschluss initiiert, in dem für die gesetzlich vorgesehene Abfindung von Pensionsansprüchen
eine Begünstigung in der Form wieder eingeführt wird, dass solche Abfindungen nicht in die
volle Steuerprogression fallen. Idealerweise (aber im Einzelfall natürlich nicht immer erreich-
bar) sollten derartige Abfindungen nicht höher, aber auch nicht niedriger besteuert werden als
es im Falle einer laufend ausgezahlten Pension der Fall wäre.

Wie aus dieser Darstellung ersichtlich ist, hat es in dieser Angelegenheit einen länger dauern-
den Entwicklungsprozess gegeben, in dessen Rahmen von mir und meinen Mitarbeitern so-
wohl mehrfach Gespräche mit dem Vorarlberger Grenzgänger-Verband geführt wurden, bei
denen es immer um die Frage ging, ob es eine Rechtfertigung gibt, Pensionsabfindungen der
Grenzgänger niedriger zu besteuern als im Inland gezahlte (und seit 2002 voll steuerpflichtige)
Pensionsabfindungen, als auch mit einer Vielzahl weiterer Persönlichkeiten.

Zu der nunmehr Gesetz gewordenen Lösung haben zwar viele der zahlreich geführten Ge-
spräche in irgendeiner Form beigetragen, aus meiner Sicht waren aber die intensiven Dis-
kussionen mit Landesstatthalter Gorbach und Klubobmann Egger entscheidend. Ich sehe
daher weder eine Notwendigkeit für eine Änderung der neuen Regelung noch für weitere
Informationen auf diesem Gebiet.


Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: May 15 12:31