1762/AB-BR BR
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1917/J-BR/2002 vom 14. März 2002 der
Bundesräte Mag. Dietmar Hoscher und Kollegen, betreffend zu erwartendes Vorgehen der
österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit der Reise von Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider in den Irak, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat das Bundesministerium für Finanzen
gemäß § 11 des Außenhandelsgesetzes ersucht, Ermittlungen über angebliche Ausfuhren
von medizinischen Geräten durch den Herrn Landeshauptmann von Kärnten in den Irak ein-
zuleiten und in diesem Zusammenhang auch die Einhaltung außenhandelsrechtlicher Be-
stimmungen zu untersuchen.
Ich möchte hier erwähnen, dass auch Landeshauptmann Dr. Jörg Haider sich schriftlich mit
dem Ersuchen an das Bundesministerium für Finanzen gewandt hat, diese Frage zu prüfen.
Transparenz und Aufklärung sind ihm daher offensichtlich selbst ein Anliegen.
Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens dürfen gemäß § 11 Abs.3 des Außenhandels-
gesetzes (AußHG) nur für Zwecke des Vollzugs des AußHG verwendet werden. Die Er-
mittlungsergebnisse der Zollbehörden unterliegen überdies der abgabenrechtlichen Geheim-
haltungspflicht nach § 48a Bundesabgabenordnung (BAO). Eine Information der Öffentlichkeit
ist daher nicht möglich.
Eine Information des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten über das Er-
mittlungsergebnis wäre nur dann möglich, wenn ein gesetzlicher Auftrag - wie etwa in § 48b
BAO - bestehen würde, was hier nicht der Fall ist.
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