1767/AB-BR BR
Die Bundesräte Prof. Konecny und Genossinnen haben am 26. März 2002 unter der
Nr. 1920/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Nütz-
liche Aufwendung" (Schmiergelder) beim Ankauf von Thomson-Radaranlagen; Kon-
sequenzen aus diesem Sachverhalt für die gegenwärtigen Beschaffungen des Öster-
reichischen Bundesheeres gerichtet.
Das Parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 B-VG iVm §§ 90 GeoG 1975
bezieht sich auf den jeweiligen gesetzlichen Wirkungsbereich des befragten Organs
(vgl. Morscher, Die parlamentarische Interpellation, 436).
Aus dem Gesagten folgt, daß die gegenständliche Anfrage nicht an den Bundes-
kanzler zu richten ist, da sie keine Angelegenheiten) des gesetzlichen Wirkungs-
bereiches des Bundeskanzlers zum Gegenstand hat.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 39/J-NR/1994, vom 18. November 1994, in der ich in meiner damaligen Funktion
als Wirtschaftsminister zu dieser Angelegenheit Stellung genommen habe. Zu Ihrer
Information lege ich eine Ablichtung dieser Anfragebeantwortung bei.
Medienberichten zufolge wurden übrigens finanzielle Zuwendungen unter dem
damaligen Parteivorsitzenden Vranitzky der Sozialdemokratischen Partei Österreichs
angeboten, während es nach meinen Informationen kein Angebot solcher Zahlungen
an die Österreichische Volkspartei gegeben hat.
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