1774/AB-BR BR


Eingelangt am: 18.06.2002

BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

In der Bundesratssitzung vom 6. Juni 2002 habe ich zugesagt, zwei Fragen der
Dinglichen Anfrage (Nr. 1938/J-BR/2002) gem. § 61 Abs. 3 GO-BR der Bundesräte
Prof. Konecny und GenossInnen betreffend unglaublicher Postenschacher auf
Kosten der Steuerzahler
(Bestellung des FPÖ-Abgeordneten Reinhard Gaugg zum
Vize-Generaldirektor der neuen Pensionsversicherungsanstalt) schriftlich nachzu-
reichen.


Die Fragen 19 und 23 beantworte ich wie folgt:

19.) Wie lautet der Auftrag an den Personalberater Jenewein in dieser An-
gelegenheit im Detail?

Der Überleitungsausschuss hat in seiner 3. Sitzung am 18. März 2002 beschlossen,
zur Auswahl geeigneter Kandidaten für die Position des leitenden Angestellten und
leitenden Arztes der künftigen Pensionsversicherungsanstalt sowie deren ständiger
Stellvertreter aus seiner Mitte ein Bewerbungskomitee zu bilden und begleitend
einen externen Berater beizuziehen.

In der Folge sind der Vorsitzende des Überleitungsausschusses und seine beiden
Stellvertreter übereingekommen, die Dr. Jean-Francois Jenewein GmbH mit der
unterstützenden Beratung bei der Auswahl des Managements der künftigen Pen-
sionsversicherungsanstalt zu betrauen.


23.) Welche Kosten sind für die Inanspruchnahme des Personalberaters
Jenewein für wen entstanden?

Als Honorar für die vereinbarte unterstützende Beratung bei der Auswahl des leiten-

den Angestellten und leitenden Arztes sowie deren ständiger Stellvertreter wurden
pauschal 20% des Jahresbruttoentgeltes jeder zur Besetzung gelangenden Position,
zuzüglich 20% USt., vereinbart. Bisher wurden vereinbarungsgemäß Teilhonorar-
noten im Gesamtbetrag von € 50.000,00, zuzüglich 20% USt., gelegt.


Die Zahlung erfolgt durch die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten.

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HTML-Dokument erstellt: Jun 28 14:05