1777/AB-BR BR


Eingelangt am: 28.06.2002

Bundesministerium

für Verkehr,

Innovation und Technologie


Der Bundesminister

Die schriftliche Anfrage Nr. 1932/J-BR/2002 betreffend Einsparungen durch die Übertragung der
Bundesstraßen an die Länder, die die Bundesrate Jürgen Weiss und Kolleginnen am
29. April 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:


Fragen 1,4,5 und 6:

Wieviel und welche Planstellen werden durch die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder
im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie - insbesondere im
Bereich der Sektion Bundesstraßen - eingespart?

Wieviel Planstellen und welche Organisationseinheiten werden in den bisher mit den Bundes-
straßen befassten Bereichen der Bundesverwaltung bestehen bleiben?
Welche Tätigkeiten werden diese Bediensteten weiterhin ausüben?
Bis wann und in welcher Höhe ist damit zu rechnen, dass die Einsparungen budgetwirksam
werden?


Antwort:

Die Arbeiten im Zuge der Reorganisation des bmvit und somit auch die Änderung der Ge-
schäftseinteilung sind noch nicht abgeschlossen, weshalb derzeit noch keine genauen Angaben
betreffend die am Personalsektor erzielbaren Einsparungen gegeben werden können. Es ist
jedoch zu erwarten, dass die ersten konkreten Maßnahmen am Personalsektor bereits Ende Juni
dieses Jahres gesetzt werden. Es ist von einer Größenordnung von 30 einzusparenden Plan-
stellen im Bereich der Sektion III auszugehen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die
beiliegende Entschließung des Nationalrates E 125-NR/XXI.GP betreffend die Schaffung einer
Zentralen Koordinationsstelle im Straßenbau verweisen. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit
den Ländern werden laufend geführt. Im übrigen möchte ich noch feststellen, dass die bisherige
Tätigkeit des bmvit im Bundesstraßenbau sich nicht überwiegend auf Bundesstraßen B bezogen
hat. Nach Abgabe des Bundesstraßen B-Netzes wird das bmvit weiterhin die Aufgaben für
Bundesstraßen des A und S-Netzes, die internationalen Angelegenheiten und insbesondere die
Angelegenheiten betreffend die ausgegliederten Straßengesellschaften wahrzunehmen haben,
wozu insbesondere alle Fragen der Budgetierung, der Ausübung des Fruchtgenusses und der
Einnahmenerzielung (Vignette, Maut) und der begleitenden Kontrolle der ASFINAG zu zählen sind.


Fragen 2 und 3:

Ist daran gedacht, die Sektion Bundesstraßen aufzulösen?
Wenn Nein, warum nicht?


Antwort:

Im Zuge der in meinem Ressort durchzuführenden Reorganisation wird die Sektion III in die durch
die Organisationsänderung umgestaltete Gruppe Straße der Sektion Infrastruktur eingegliedert
werden. Innerhalb dieser Gruppe werden die nach der Übertragung der Bundesstraßen im bmvit
für diesen Bereich verbleibenden Aufgaben weitergeführt werden.


E 125-NR/XXI. GP

Entschließung

des Nationalrates vom 28. Februar 2002

betreffend Schaffung einer zentralen Koordinationstelle

Der Nationalrat ersucht den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, seine Bemühungen
hinsichtlich einer Koordination der Fragen des übergeordneten Straßennetzes zwischen Bund und den Ländern
fortzusetzen und eine Vereinbarung darüber anzustreben. Hiebei möge insbesondere auf die Angelegenheiten der
übergeordneten umfassenden Verkehrspolitik, die Erfassung überregionaler statistischer Daten und die
Angelegenheiten technischer Richtlinien und des Zulassungswesens Bedacht genommen werden und
sichergestellt werden, dass die für die Bauwirtschaft und den Straßenbenützer erforderlichen Regelungen und
Standards weiterhin zur Verfügung stehen, international ein zentraler Ansprechpartner vorhanden ist und das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als zentrale Koordinationsstelle fungiert. In den
Verhandlungen über die Vereinbarung möge eine Kostenteilung angestrebt werden, wobei davon ausgegangen
wird, dass dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie insgesamt keine zusätzlichen
Kosten entstehen.


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