1778/AB-BR BR


Eingelangt am: 02.07.2002

Bundeskanzler

Die Bundesräte Schicker und GenossInnen haben am 3. Mai 2002 unter der
Nr. 1933/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Nichtbeantwortung einer mündlichen Anfrage gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Seitens der Verbundgesellschaft wurde mir dazu folgendes mitgeteilt:

Eine Pönalezahlung würde erst dann Platz greifen, wenn nach Eingehen der
Wasserkraftkooperation und der damit verbundenen Beteiligungsverflechtungen von
einem der Partner ein Zwang zur Rückabwicklung wissentlich verursacht wird. Da es
zum rechtskräftigen Eingehen der Kooperation nicht gekommen ist, fällt auch keine
wie immer geartete Pönalezahlung an.


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