1782/AB-BR BR
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1937/J-BR betref-
fend Sicherung der Vorarlberger Einspeisetarife für Erneuerbare Energien, welche
die Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger am 4. Juni 2002
an mich richteten, stelle ich fest:
Als Lösungsmodell für eine aus gesarntpolitischer Sicht optimalen österreichweiten
Verteilung der Belastungen, die aus der Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie
2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern
im Elektrizitätsbinnenmarkt in österreichisches Recht resultieren, wurde am
10.7.2002 das
■ Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeu-
gung aus erneuerbaren Energieträgern und auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-
Kopplung erlassen werden (Ökostromgesetz) sowie das Elektrizitätswirtschafts-
und -Organisationsgesetz (EIWOG) und das Energieförderungsgesetz 1979
(EnFG) geändert werden (1243 d.B., XXI. GP)
im Plenum des Nationalrates beschlossen.
Das Ökostromgesetz ermöglicht einen bundesweiten Ausgleich und stellt sicher,
dass das die in der EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerba-
ren Energiequelle im Elektrizitätsbinnenmarkt festgelegten Ziele erreicht werden.
Durch spezielle Regelungen wird das Vertrauen der Investoren in die derzeit gelten-
den Tarife geschützt. Die derzeit geltenden Einspeisetarife bleiben bis zur Neurege-
lung durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit aufrecht. Die
neu verordneten Einspeisetarife müssen zur Gewährleistung der Investitionssicher-
heit eine Geltungsdauer von mindestens zehn Jahren ab Inbetriebnahme der jeweili-
gen Ökostromanlage haben. Ferner ist vorgesehen, dass für Neuanlagen, die bis
Ende 2005 errichtet werden, der Landeshauptmann zusätzliche Mittel durch einen
Zuschlag zum Netznutzungsentgelt aufbringen kann, um die bisher verordneten Ein-
speisetarife bis Ende 2015 fortzuschreiben. Schließlich werden den Ländern zur
Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung gesonderte Finanzmit-
tel bereitgestellt.
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