1786/AB-BR BR


Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesminister für Inneres
 
 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Dr. LINDINGER und Kollegen haben am 24. Juli 2002
unter der Nummer 1986/J-BR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Umstrukturierungen im Bundesministerium für Inneres" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:

Die in der Zeitung "Standard" kolportierte Fassung der neuen Organisationsstruktur der
Zentralstelle des Innenressorts deckt sich nicht unmittelbar mit jener, wie sie gegenwärtig für
mein Haus vorgesehen ist. So ist beispielsweise zu erwähnen, dass die in der Sektion III
genannte Abteilung für Legistik in unzutreffender Weise mit "Logistik" betitelt wurde und die
Abteilung für Personenstandswesen bzw. Gedenkstätten nicht in die Sektion III, sondern
vielmehr die Sektion IV ressortiert. Ebenso wird der Datenschutz nicht als
Organisationseinheit in die Sektion IV, sondern in die Sektion IM eingegliedert werden.
Gleichbehandlungsangelegenheiten werden hinkünftig nicht von der Sektion IV, sondern der
Sektion l wahrgenommen.

Die Geschäftseinteilung wird in Form eines Erlasses kundgemacht werden, bezüglich des
konkreten Zeitpunktes der Umsetzung kann ich derzeit noch keine näheren Aussagen
treffen.


Zur Frage 2:

Unter dem Aspekt der geplanten Maßnahmen erwarte ich, dass eine Personalreduktion in
der Zentralstelle jedenfalls mittelfristig zu synergetischen Effekten und damit auch zu
finanziellen Einsparungen führen wird.


Zur Frage 3:

Diesbezüglich möchte ich darauf verweisen, dass von den angesprochenen Sektionen zum
einen unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen werden. Andererseits würde die
Zusammenlegung der beiden Sektionen eine übermäßig große Leitungsspanne bedeuten,
die effizienten Verwaltungsabläufen abträglich wäre.


Zur Frage 4:

Sowohl das Bundeskriminalamt wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung wurden als eigenständige Organisationseinheiten mit dem Ziel
geschaffen, die diesbezüglichen Aufgaben hinkünftig in einer klar definierten Art und Weise
wahrzunehmen. Unter diesem Aspekt erfolgt eine eindeutige Zuweisung von Agenden und
Kompetenzen, sodass ich weitergehende Überschneidungen ausschließen kann.


Zur Frage 5:

Es sind verschiedenste Kontrollmechanismen installiert, die eine effiziente und
gesetzeskonforme Aufgabenvollziehung gewährleisten. Hiefür möchte ich beispielsweise das
Büro für Interne Angelegenheiten, die Abteilung für Interne Revision, aber auch den
Menschenrechtsbeirat anführen.


Zur Frage 6:

Eine Zusammenfassung der derzeitigen Strukturen von Polizei und Gendarmerie im Rahmen
der neu zu schaffenden Abteilung "Organisation" ist nicht beabsichtigt. Allerdings werden
durch die Zusammenfassung gleichartiger Aufgaben im Rahmen einer Organisationseinheit
synergetische Effekte geschaffen, die eine Verminderung des Personaleinsatzes in der
Zentralstelle ermöglichen.


Zur Frage 7:

Da die diesbezüglichen Maßnahmen derzeit einer eingehenden Beratung seitens der
erwähnten Arbeitsgruppe unterzogen werden, kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
keine definitiven Aussagen über die zu erwartenden Personaleinsparungen treffen.

Was die allfällige Ausschreibung bzw. Neubesetzung insbesondere von Leitungsfunktionen
angeht, entspricht es der höchstgerichtlichen Judikatur, dass eine Änderung der
Aufgabeninhalte von mehr als 25 % eine Neudefinition des Arbeitsplatzes erfordern, sodass
regelmäßig bei Überschreiten dieser Grenze von einer Neuvergabe der angesprochenen
Funktion auszugehen sein wird.


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HTML-Dokument erstellt: Aug 12 09:21