1791/AB-BR BR


Eingelangt am: 21.08.2002

Bundesminister für Finanzen

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Albrecht
Konecny und Kollegen, vom 27. Juni 2002, Nr. 1952/J-BR, betreffend
Inanspruchnahme der "Chance 55", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:


Zu 1.:

Bis zum Stichtag 1. Juli 2002 wurde in der Zentralleitung insgesamt
17 Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete) der Vorruhestand auf-
grund der Bestimmungen des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes an-
geboten und von diesen Bediensteten auch angenommen.


Zu 2.:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich die Namen der betroffenen Be-
diensteten aus datenschutzrechtlichen Überlegungen nicht bekanntgeben
kann.


Zu 3.:

Bei den betroffenen Bediensteten handelt es sich um 2 Gruppenleiter,
2 Abteilungsleiter, 2 Referenten sowie 11 Mitarbeiter in Kanzleistellen bzw.
der Amtswirtschaftsstelle.
Zu 4.:

In jedem Einzelfall wurde das Zutreffen der Bestimmungen der §§ 22a und
22c des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes überprüft und wenn die Vor-
aussetzungen gegeben waren, wurde dem betroffenen Bediensteten ein ent-
sprechendes Angebot unterbreitet. Die Begründung für diese Maßnahmen lag
in Organisationsänderungen in der Zentralstelle des Bundesministeriums für
Finanzen.


Zu 5. und 6.:

Vorerst möchte ich festhalten, dass - da sich die betroffenen Bediensteten
dienstrechtlich in einem Karenzurlaub befinden - keine Pensionszahlungen
erfolgen, sondern ein Vorruhestandsgeld jeweils in Höhe von 80 % der be-
soldungsrechtlichen Stellung bei Antritt des Karenzurlaubes (ohne Nebenge-
bühren) gemäß den §§ 22b und 22d des Bundesbediensteten-Sozialplange-
setzes zuerkannt wurde.


Zu 7.:

Da Anbote und Zustimmungen zu Vorruheständen auch für das Jahr 2003
gemäß § 24 Absatz 4 des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes noch im
Laufe des Jahres 2002 erfolgen müssen, ersuche ich um Verständnis dafür,
dass ich zur endgültigen Anzahl der betroffenen Bediensteten noch keine
endgültigen Angaben machen kann Ich weise darauf hin, dass 11 weiteren
Bediensteten der Vorruhestand angeboten wurde, dessen Wirksamkeitszeit-
punkt allerdings erst nach dem Stichtag 1. Juli 2002 liegt.


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