1793/AB-BR BR
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen vom
12.07.2002, Nr. 1972/J-BR/2002, betreffend automationsunterstützte Erfassung der
Dienstzeit, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Am Stichtag 1.1. 2002 waren dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft 3.904 Personen (ohne karenzierte Personen) zugeordnet.
Im Sinne der Verpflichtung des § 48 BDG 1979 i.d.g.F. wurde mit 1. Jänner 2002 im
gesamten Ressortbereich mit Ausnahme des Lehrpersonals für eine automationsunterstützte
Erfassung der Dienstzeit Sorge getragen.
Gemäß § 48 BDG 1979 i.d.g.F. ist die tatsächlich erbrachte Dienstzeit, sofern nicht wichtige
dienstliche Interessen entgegenstehen, automationsunterstützt zu erfassen.
Faktisch ausgenommen ist das Lehrpersonal, da sich das Ausmaß der Lehrverpflichtung aus
dem Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz ergibt und an den Unterrichtsstunden im
jeweiligen Unterrichtsgegenstand orientiert. Eine automationsunterstützte Zeiterfassung
hätte daher keine Aussagekraft.
Die Zeiterfassung erfolgt in einer Excel-Tabelle. In der dafür angefertigten Arbeitsmappe ist
für jeden Monat ein eigenes Blatt vorgesehen, am Ende jedes Quartals befindet sich eine
Quartalsabrechnung.
Im Arbeitsblatt "Stundenaufteilung" muss zunächst die Anzahl der Wochenstunden und die
Aufteilung der Arbeitszeit (regelmäßig, unregelmäßig) eingetragen werden. In den einzelnen
Monatstabellen sind nunmehr die Zeitangaben für den Dienstbeginn und das Dienstende
einzutragen. Aus diesen Zeitangaben werden die erbrachten Mehrleistungen oder der
konsumierte Zeitausgleich automatisch errechnet. Freistunden für Arztbesuche oder
Behördenwege sind ebenfalls einzutragen, diese zählen jedoch als Dienstzeit. In einer
eigenen Spalte sind die Absenzen während der Dienstzeit (z.B. verlängerte Mittagspause
oder sonstige private Wege) einzutragen. Diese Zeiten gelten als Zeitausgleich und werden
automatisch abgezogen.
Für jeden Monat werden die erbrachten Mehrleistungen und der konsumierte Zeitausgleich
summiert und anschließend gegengerechnet. Das Zeitguthaben wird automatisch in den
nächsten Monat übernommen.
Die Abrechnung von Mehrleistungen erfolgt anhand der "Quartalsabrechnungen". In diesem
Formular werden die erbrachten und die angeordneten Mehrleistungsstunden eingetragen.
Hier wird auch die Vergütungsart festgelegt.
Das Zeiterfassungssystem wurde intern erstellt. Es war daher nicht notwendig, die
Leistungen auszuschreiben; es wurden auch keine externen Leistungen in Anspruch
genommen.
Die Anschaffung von Geräten war nicht notwendig, da jeder Bedienstete Zugang zu einem
Arbeitsplatz-PC hat.
Die entstandenen Kosten bewegen sich im Rahmen der Arbeitszeit der damit befassten
Bediensteten. Die konkreten Kosten können nicht ermittelt werden, da keine Aufteilung auf
Kostenstellen erfolgte.
Mit den Dienststellenausschüssen wurde gemäß den Bestimmungen des Bundes-
Personalvertretungsgesetzes das Einvernehmen hergestellt.
Im Hinblick auf die technische Durchführung erfolgten keine zusätzlichen Vereinbarungen. In
dienstrechtlicher Hinsicht wurden auch Vereinbarungen betreffend den Dienstplan
(Gleitzeitrahmen, Blockzeit usw.) getroffen.
Die Soll- und Ist-Zeit wird nunmehr automationsunterstützt ermittelt. Das heißt, dass der
Aufwand des einzelnen Bediensteten, diese Zeiten selbst zu ermitteln, bzw. des Vorgesetz-
ten, dies nachzuprüfen, zur Gänze weggefallen ist. Diese Einsparungen betreffen alle
Bediensteten im gleichen Maße.
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