1796/AB-BR BR


Eingelangt am: 23.08.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN


Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 1973/J-BR/2002 der Bundesräte Prof. Konecny und Genossinnen
wie folgt:
Frage 1:

Zum Stichtag 1. Jänner 2002 waren in meinem Ressort 2.498 öffentlich Bedienstete
(Kopfzahl ohne Karenzurlaube) beschäftigt.


Frage 2:

Für 2.459 öffentlich Bedienstete (Kopfzahl ohne Karenzurlaube) wurde mit 1. Jänner
2002 eine (neue) automationsunterstützte Zeiterfassung realisiert.


Frage 3:

Von diesem System wurden die 39 dem Ressort zugeordneten Grenztierärzte/innen
auf Grund der Besonderheiten ihres Dienstes ausgenommen.


Frage 4:

Die automationsunterstützte Zeiterfassung erfolgt in meinem Ressort mittels einer
EXCEL-Tabelle. In dieser werden die täglichen Soll-Arbeitszeiten vom System vor-
gegeben, die Eintragung der Arbeitsbeginn- und -endezeiten sowie der angeordne-
ten Mehrdienstleistungen und Dienstabwesenheiten (Urlaub, Krankheit u.a.) wird von
den Bediensteten vorgenommen; die Berechnung des Gleitzeitguthabens, der Zeit-
schuld und der Anzahl der Mehrdienstleistungen bzw. Überstunden erfolgt durch das
System.


Fragen 5 und 6:

Es konnte auf ein bereits vohandenes Zeitadministrationssystem zurückgegriffen
werden. Die Adaptierung der bereits als Dienstzeitnachweis in Verwendung stehen-
den EXCEL-Tabelle, die durch die BDG-Novelle, BGBI. l Nr. 142/2000 erforderlich

wurde, ist von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem ADV-Bereich des Bun-
desministeriums für soziale Sicherheit und Generationen vorgenommen worden; ei-
ne Ausschreibung der Leistung erübrigte sich.


Fragen 7 und 8:

Die Anschaffung zusätzlicher Geräte war daher nicht erforderlich; um die Vorgaben
hinsichtlich der automationsunterstützten Zeiterfassung erfüllen zu können, musste
das vorhandene Programm lediglich geringfügig adaptiert werden.

Dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen sind durch die
Adaptierung des Dienstzeitnachweises auch keine Personalkosten im Sinne von
Mehraufwendungen entstanden, da aus diesem Grund weder Neuaufnahmen erfolg-
ten noch Überstunden anfielen.


Frage 9:

Da ein einheitliches Dienstzeiterfassungssystem für das gesamte Ressort eingeführt
wurde, war die Zuständigkeit der Zentralausschüsse gegeben. Diese haben der
Maßnahme zugestimmt.


Frage 10:

Im Zusammenhang mit der Maßnahme der adaptierten Zeiterfassung wurden keine
weiteren Vereinbarungen mit den Zentralausschüssen getroffen. Im Übrigen wurden
allerdings auf Grund der bereits erwähnten BDG-Novelle auch die ressortinternen
Dienstzeit-Regelungen im Einvernehmen mit den Zentralausschüssen überarbeitet.


Fragen 11 und 12:

Da das System der Dienstzeiterfassung nicht grundsätzlich neu gestaltet wurde,
sondern nur hinsichtlich der automationsunterstützten Auswertung an die durch die
genannte BDG-Novelle vorgegebenen Anforderungen angepasst wurde, gab es
durch diese Maßnahme keine Einsparungseffekte.


Frage 13:

Die Anfrage verwundert mich, da der Abgeordnete Norbert STAFFANELLER nicht
dem Personalstand meines Ressorts angehört. Eine Beantwortung erübrigt sich da-
her.


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HTML-Dokument erstellt: Aug 26 09:41