1798/AB-BR BR
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Professor
Albrecht Konecny und Kollegen vom 12. Juli 2002, Nr. 1968/J-BR/2002,
betreffend automationsunterstützte Erfassung der Dienstzeit, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Von der automationsunterstützten Zeiterfassung sind alle Bediensteten aus-
genommen, die auf Grund der Dienstzeitregelung des Ressorts aus wichtigen
dienstlichen Gründen Gleitzeit generell nicht in Anspruch nehmen können
und daher auch von der Führung einer Zeitkarte bzw. von der Verpflichtung
von Zeitaufzeichnungen ausgenommen sind. Das sind Bedienstete, deren
Dienstzeit durch einen besonderen Dienstplan geregelt ist (z.B. Schicht- und
Wechseldienst, Dienst in der Telefonzentrale, Dienst als Portiere, Kraftfahrer,
Reinigungskräfte, Hausarbeiter) und Lehrlinge. Darüber hinaus besteht für
das anwaltliche Personal der Finanzprokuratur im Hinblick auf die zeitlich
unregelmäßigen Dienstverrichtungen außerhalb ihrer Dienststelle eine Aus-
nahme.
Die automationsunterstützte Zeiterfassung wurde entsprechend den
Vorgaben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom
7. Mai 2001 von der IT-Sektion des Bundesministeriums für Finanzen in der
ressortübergreifenden IT-Querschnittsanwendung "Personalinformations-
system des Bundes" als Modul "PIZ" umgesetzt, im Finanzressort implemen-
tiert und auch den anderen Dienststellen des Bundes als Übergangslösung
für die Kommt/Geht-Erfassung angeboten, bis eine betriebswirtschaftliche
Standard Software für das Personalmanagement in der Bundesverwaltung
entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung vom 31. Jänner 2001
verfügbar ist. Derzeit wird das PlZ-Verfahren von ca. 10.000 Bundes-
bediensteten genutzt.
Innerhalb der IT-Sektion ergeben sich dafür durchschnittliche Personalkosten
von 49.280,00 €. Für die IT-Umsetzung durch die Bundesrechenzentrum
GmbH sind externe Kosten von 180.220,00 € entstanden. Es sind somit
Gesamtkosten in Höhe von 229.500,00 € angefallen, die sich folgendermaßen
aufteilen:
|
137.700,00 €
22. 950,00 € |
für Entwicklung und Test, |
Es wurden keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen. Die Dienstzeit-
regelung des Ressorts besteht davon unabhängig.
Infolge der Umstellung von händisch geführten Zeitkarten auf die automa-
tionsunterstützte Führung mit PC für etwa 11.000 öffentlich Bedienstete
ergeben sich nennenswerte Einsparungen im Verwaltungspersonal der
Dienststellen. Das Einsammeln, Nachrechnen und Archivieren der ver-
brauchten Zeitkarten sowie die Ermittlung der Sollzeit und die Ausgabe der
neuen Zeitkarten entfällt. Die Abrechnung von Überstunden kann papierlos
im PIS erfolgen, wodurch die gesonderte Ausfertigung von Zahlungs- und Ver-
rechnungsaufträgen entfällt.
Andererseits werden alle elektronischen Maßnahmen protokolliert, sodass
eine dauerhafte Dokumentation der Beachtung der Dienstzeit gewährleistet
ist. Die Kontrolle der elektronischen Zeitkarte ist bei gleichzeitiger Erhöhung
des Datenschutzes für den Vorgesetzten dennoch leichter möglich.
Für die 918 Bediensteten der Zentralleitung BMF entstand insoweit ein
Zusatzaufwand, als bisher mangels Gleitzeitmöglichkeit keine Zeitauf-
zeichnungen zu führen waren.
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich derzeit noch keine konkreten
Zahlen nennen kann, da das System erst mit Jahresbeginn 2002 eingeführt
wurde.
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