1799/AB-BR BR


Eingelangt am: 26.08.2002

Bundesministerium
für Verkehr,


Innovation und Technologie

Die schriftliche Anfrage Nr. 1958/J-BR/2002 betreffend Inanspruchnahme der "Chance 55", die die
Bundesräte Prof. Konecny und Genossinnen am 27. Juni 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:


Fragen 1 bis 6:

Wie viele öffentlich Bedienstete wurden in Ihrem Ressort in den Vorruhestand geschickt?
Wie sind die Namen der Betroffenen?
Welche Funktion hatten diese vorher inne?
Wie lautete die Begründung im Einzelfall für die Maßnahme?
Wie hoch sind die Pensionszahlungen für diese in den Vorruhestand Geschickten?
Wie hoch ist die Pro-Kopf-Pensionszahlung?
Antwort:

Mit Stichtag 1. Juli 2002 wurde im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,
Zentralleitung, noch keinem öffentlich Bediensteten ein Vorruhestand gemäß § 22a BDG angeboten.


Frage 7:

Wie viele Bedienstete beabsichtigen Sie, bis Ende 2003 in den Vorruhestand zu schicken?
Antwort:

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wird bei den Vorruheständen
ausschließlich unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben
tätig werden, d.h. wenn ein Arbeitsplatz auf Dauer aufgelassen wird und dem Bediensteten kein
seiner bisherigen Verwendung entsprechender, mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz im Ressort
zugewiesen werden kann.


Bis Ende 2003 wird voraussichtlich 25 Bediensteten ein Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung angeboten werden. Die Auflassung dieser Arbeitsplätze resultiert aus dem Wegfall von aufgaben im bmvit, z.B. durch die Verländerung der Bundesstraßen und die dadurch bedingte Auflösung der Sektion III - Bundesstraßen

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HTML-Dokument erstellt: Aug 28 08:00