1799/AB-BR BR
Bundesministerium
für Verkehr,
Die schriftliche Anfrage Nr. 1958/J-BR/2002 betreffend Inanspruchnahme der "Chance 55", die die
Bundesräte Prof. Konecny und Genossinnen am 27. Juni 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Mit Stichtag 1. Juli 2002 wurde im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,
Zentralleitung, noch keinem öffentlich Bediensteten ein Vorruhestand gemäß § 22a BDG angeboten.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wird bei den Vorruheständen
ausschließlich unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben
tätig werden, d.h. wenn ein Arbeitsplatz auf Dauer aufgelassen wird und dem Bediensteten kein
seiner bisherigen Verwendung entsprechender, mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz im Ressort
zugewiesen werden kann.
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