1802/AB-BR BR
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1959/J-BR
betreffend Inanspruchnahme der "Chance 55", welche die Abgeordneten Prof.
Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 27. Juni 2002 an mich richteten, stelle ich
fest:
In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit befinden sich
zum Stichtag 1. Juli 2002 insgesamt 16 Personen im Vorruhestand. Aus daten-
schutzrechtlichen Gründen können die Namen dieser Personen nicht bekannt
gegeben werden.
Von diesen 16 Personen wurden zum Zeitpunkt vor der Inanspruchnahme des
Vorruhestandes folgende Funktionen ausgeübt: Sektionsleiter: 2, Gruppenleiter: 2,
Abteilungsleiter: 3, Referatsleiter: 1, Referenten: 8.
Alle Bediensteten wurden gem. § 22a Bundesbediensteten-Sozialplangesetz
karenziert, da die folgenden Voraussetzungen für die Anwendung dieser
Bestimmung bei allen vorlagen:
* die dauerhafte Zuweisung des Arbeitsplatzes und die Unmöglichkeit der
Zuweisung eines mindestens gleichwertigen Arbeitsplatzes
Antritt des Karenzurlaubes
* die schriftliche Erklärung des Bediensteten, spätestens mit dem 30. Juni oder
In der Zeit der Karenzierung erhalten die Betroffenen keine Pensionszahlungen,
sondern 75 bzw. 80 % des letzten Aktivbezuges als Vorruhestandsgeld.
Die Anzahl jener Mitarbeiter, denen bis Ende 2003 das Vorruhestandsmodell
angeboten wird, beträgt ca. 25.
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