1804/AB-BR BR
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2007/J-BR
betreffend Kompensationsgeschäfte beim Abfangjägerkauf, welche die Bundesräte
Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen am 25. Juli 2002 an mich richteten, stelle
ich fest:
In den Ausschreibungsunterlagen für die Gegengeschäfte wurde festgelegt, dass
grundsätzlich eine Kompensationsquote von 200 % erwartet wird.
In den Ausschreibungsunterlagen für die Gegengeschäfte beim Ankauf von
Abfangjägern wurden "grundsätzliche Ziele", "technologiepolitische Schwerpunkte"
und "wirtschaftliche Stärkefelder" definiert und den Anbietern vorgegeben. Die
Gegengeschäftsangebote der Anbieter haben diesen Vorgaben entsprochen.
Mit den Ausschreibungsunterlagen für die Gegengeschäfte wurden den Anbietern
bereits die Prinzipien für die Anrechnung von Gegengeschäften übermittelt. Im
Gegengeschäftsvertrag werden diese Prinzipien vertraglich fixiert.
Diese Prinzipien sind:
- sachliche Entsprechung (die Geschäfte müssen nachweislich über die
Initiative des Vertragspartners zustande kommen)
- zeitliche Entsprechung (die Geschäfte sind anrechenbar, wenn sie nach dem
Gegengeschäftsvertragsabschluss zustande gekommen sind)
Gegenwärtig wird der Gegengeschäftsvertrag verhandelt. Auf Grund dieses
Rahmenvertrags werden während der voraussichtlich 15-jährigen Laufzeit konkrete
Geschäfte abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher noch keine
Antworten hinsichtlich konkreter Geschäfte bzw. hinsichtlich der konkreten
Auswirkung auf Arbeitsplätze gegeben werden.
In den Gegengeschäftskriterien der Ausschreibungsunterlagen wurden die
"grundsätzlichen Ziele" definiert und vorgegeben:
- Berücksichtigung der österreichischen klein- und mittelständischen
Betriebsgrößenstruktur (KMU)
Hinsichtlich der Verteilung der Geschäfte wird auf die Beantwortung der Frage 4
verwiesen.
Die Prüfung der Voraussetzungen (Prinzipien) für die Anrechnung und die Erfüllung
der Gegengeschäftskriterien (grundsätzliche Ziele, technologiepolitische
Schwerpunkte, wirtschaftliche Stärkefelder) erfolgt durch das BMWA unter
Beiziehung der "Plattform für Gegengeschäfte". Die Plattform für Gegengeschäfte
setzt sich aus Vertretern nachstehender Institutionen zusammen:
Darüber hinaus werden WIFO und IHS die volkswirtschaftlichen Auswirkungen
hinsichtlich der Zusätzlichkeit der Gegengeschäfte prüfen.
Gegenwärtig wird der Gegengeschäftsvertrag verhandelt. Eine Sanktionsmöglichkeit
im Sinne der Anfrage wird jedenfalls Vertragsbestandteil sein.
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