1807/AB-BR BR
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Gottfried
Kneifel und Kollegen, vom 25. Juli 2002, Nr. 2004/J-BR/2002 betreffend
Kompensationsgeschäfte bei Abfangjägerkauf, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Die konkrete Beantwortung dieser Frage unter Berücksichtigung aller
Aspekte - wie Infrastruktur und Ersatzteile etc. - fällt in den Kompetenz-
bereich des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung bzw. ist erst nach
Abschluss der Vertragsverhandlungen mit der Firma EADS im Herbst des
Jahres möglich.
Auch diese Frage kann erst im Herbst 2002 nach Abschluss der zwischen
dem Bundesministerium für Landesverteidigung und der Firma EADS ge-
führten Vertragsverhandlungen beantwortet werden.
In den Ausschreibungsunterlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit für die Gegengeschäfte beim Ankauf von Abfangjägern wurde den
Empfehlungen des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich der Be-
reiche Forschung und Entwicklung sowie Einbeziehung der Klein- und
Mittelständischen Unternehmen Rechnung getragen.
Damit nicht bereits laufende oder angebahnte Geschäfte in den Umfang der
Gegengeschäfte eingerechnet werden, wurden in der vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit erstellten Ausschreibungsunterlage für die Gegen-
geschäfte den Anbietern die Prinzipien für die Anrechnung von Gegen-
geschäften übermittelt, die in weiterer Folge auch im Gegengeschäftsvertrag
fixiert werden. Bei der Bewertung der einzelnen Gegengeschäftsangebote wird
genau geprüft, ob die sachliche Entsprechung (die Geschäfte müssen nach-
weislich über die Initiative des Vertragspartners zustande kommen), die zeit-
liche Entsprechung (die Geschäfte sind anrechenbar, wenn sie nach dem Ge-
schäftsabschluss zustande gekommen sind) sowie Zusätzlichkeit und in-
ländische Wertschöpfung gegeben sind.
Mein Ressort ist zwar in der beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit angesiedelten "Plattform für Gegengeschäfte" vertreten, doch kann
wegen der noch nicht abgeschlossenen Vertragsverhandlungen zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt die Frage zu konkreten Gegengeschäften nicht beant-
wortet werden.
Die Prüfung der Voraussetzungen für die Anrechnung und die Erfüllung der
Gegengeschäftskriterien erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit unter Beiziehung der "Plattform für Gegengeschäfte", in welcher
die betroffenen Ressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit,
Bundesministerium für Landesverteidigung, Bundesministerium für
Finanzen), Sozialpartner (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Industriellen-
vereinigung), Wirtschaftsforschungsinstitute (WIFO, IHS) und sonstige
Institutionen (Rat für Forschung und Technologieentwicklung, Austrian
Business Agency, Wirtschaftsuniversität Wien) vertreten sind.
Eine Sanktionsmöglichkeit im Sinne der Frage wird Bestandteil des Gegenge-
schäftsvertrages sein, der gegenwärtig noch ausverhandelt wird.
Die Gegengeschäfte sollen während eines Zeitraumes von 15 Jahren abge-
wickelt werden.
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