1808/AB-BR BR


Eingelangt am: 03.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1961/J-BR
betreffend Kündigung der Zusammenarbeit Kärntens mit der Österreich Werbung,
welche die Abgeordneten Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juli 2002
an mich richteten, stelle ich fest:


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Mit der Arbeit der Österreich Werbung bin ich auch hinsichtlich der erfolgreichen
Entwicklung des Tourismusbereiches sehr zufrieden.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Laut Auskunft der Frau Staatssekretärin Rossmann sind hinsichtlich der
statutenmäßig festgelegten Ziele der ÖW derzeit keine Änderungen geplant.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Geschäftsführer der ÖW: Dr. Arthur Oberascher
Funktionäre der Generalversammlung:
Vertreter des Eigentümers Bund: Mag. Elisabeth Udolf-Strobl

Josef Bucher
Raimund Wimmer


Vertreter des Eigentümers WKÖ: Dr. Michael Raffung

KR Hans Schenner
VPräs. Matthias Krenn


Vorsitz: Vizepräsidentin StS Marès Rossmann

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Eine derartige Äußerung der Frau Staatssekretärin Rossmann bzw. derartige
Vorwürfe sind mir persönlich nicht bekannt.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Da das Bundesland Kärnten nicht Mitglied des Vereins ÖW ist, kann das
Bundesland Kärnten auch nicht aus dem Verein ÖW austreten; ein derartiges
Schreiben ist nicht eingetroffen.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Seitens der Republik Österreich ist für das Jahr 2002 ein Mitgliedsbeitrag in Höhe
von € 24,094.678,-- vorgesehen.


Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

Für die Bestellung der Geschäftsführung ist laut Statuten das Präsidium der ÖW
zuständig, wobei die Bestellung gemäß den Bestimmungen des Stellen-
besetzungsgesetzes zu erfolgen hat. Die Bezüge des Geschäftsführers sind im
Dienstvertrag geregelt, welcher aus datenschutzrechtlichen Gründen der Ver-
traulichkeit unterliegt.


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HTML-Dokument erstellt: Sep 5 11:37