1808/AB-BR BR
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1961/J-BR
betreffend Kündigung der Zusammenarbeit Kärntens mit der Österreich Werbung,
welche die Abgeordneten Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juli 2002
an mich richteten, stelle ich fest:
Mit der Arbeit der Österreich Werbung bin ich auch hinsichtlich der erfolgreichen
Entwicklung des Tourismusbereiches sehr zufrieden.
Laut Auskunft der Frau Staatssekretärin Rossmann sind hinsichtlich der
statutenmäßig festgelegten Ziele der ÖW derzeit keine Änderungen geplant.
Josef Bucher
Raimund Wimmer
KR Hans Schenner
VPräs. Matthias Krenn
Eine derartige Äußerung der Frau Staatssekretärin Rossmann bzw. derartige
Vorwürfe sind mir persönlich nicht bekannt.
Da das Bundesland Kärnten nicht Mitglied des Vereins ÖW ist, kann das
Bundesland Kärnten auch nicht aus dem Verein ÖW austreten; ein derartiges
Schreiben ist nicht eingetroffen.
Seitens der Republik Österreich ist für das Jahr 2002 ein Mitgliedsbeitrag in Höhe
von € 24,094.678,-- vorgesehen.
Für die Bestellung der Geschäftsführung ist laut Statuten das Präsidium der ÖW
zuständig, wobei die Bestellung gemäß den Bestimmungen des Stellen-
besetzungsgesetzes zu erfolgen hat. Die Bezüge des Geschäftsführers sind im
Dienstvertrag geregelt, welcher aus datenschutzrechtlichen Gründen der Ver-
traulichkeit unterliegt.
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