1813/AB-BR BR
Die schriftliche Anfrage Nr. 1974/J-BR/2002 betreffend automationsunterstützte Erfassung der
Dienstzeit, die die Bundesräte Konecny und GenossInnen am 12. Juli 2002 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Für wie viele öffentlich Bedienstete in Ihrem Ressort ist mit 1. Jänner 2002 eine automationsunter-
stützte Zeiterfassung realisiert worden?
Mit Stichtag 1. Jänner 2002 waren im Bereich meines Bundesministeriums (Zentralstelle und alle
nachgeordneten Dienstbehörden bzw. Dienststellen) 1137 öffentlich Bedienstete beschäftigt. Für
852 dieser Bediensteten wurde mit 1. Jänner 2002 eine automationsunterstützte Zeiterfassung
realisiert.
Bei den nachgeordneten Dienstbehörden bzw. Dienststellen wurde die automationsunterstützte
Zeiterfassung nur teilweise eingeführt, da in vielen dieser Bereiche durch Schicht- und Wechsel-
dienst bzw. durch eine große Anzahl von Außendiensten die Durchführung einer automationsun-
terstützten Zeiterfassung in der derzeitigen Form nicht sinnvoll ist. Im Bereich der Zentralleitung
sind Bedienstete, deren Mehrleistung in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht durch ein Fixge-
halt oder eine Zulage abgegolten sind, von der automationsunterstützten Zeiterfassung ausge-
nommen und unterliegen der Eigenzeitverantwortung.
Welches System wird in Ihrem Ressort verwendet, um die automationsunterstützte Zeiterfassung
zu realisieren?
Wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kosten sind für externe Leistungen und die Anschaffung der notwendigen Geräte entstan-
den?
Welche Kosten sind innerhalb des Ressorts entstanden (aufgegliedert nach Personal- und Sach-
aufwand), um die automationsunterstützte Zeiterfassung umzusetzen?
Zur Realisierung der automationsunterstützten Zeiterfassung wurde durch die EDV- Abteilung
meines Ressorts ein computerunterstütztes Formular entwickelt, das zur Unterstützung der Admi-
nistration für die in den §§ 47a ff Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geregelten Bestimmungen
über die Dienstzeit dient.
Da die Entwicklung dieser Zeiterfassung mit den im Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie vorhandenen Ressourcen bewerkstelligt werden konnten, musste diese Leistung
weder ausgeschrieben werden, noch entstanden dadurch zusätzliche Kosten.
Mit den zuständigen Dienststellenausschüssen wurde über die Einführung der automationsunter-
stützten Zeiterfassung das Einvernehmen hergestellt.
Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 47a ff Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
wurde für die Zentralstelle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine
Zeitordnung erlassen, durch die die Einführung der automationsunterstützten Zeiterfassung erfolg-
te und die praktische Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet wird.
Die derzeitige Form der automationsunterstützten Zeiterfassung dient zur besseren Transparenz
der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und es besteht derzeit keine EDV-Verknüpfung
mit der Personalverrechnung. Aus den genannten Gründen können derzeit keine Einsparungsef-
fekte genannt werden.
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