Die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben am 30. Juli 2002 unter der Nummer
2014/J-BR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Waffen-
Exporte nach Israel" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Bei den in der offiziellen Außenhandelsstatistik aufscheinenden Exporten handelt es sich um
Güter, deren Ausfuhr nach dem Außenhandelsgesetz 1995 bewilligungspflichtig ist. Die
Erteilung dieser Bewilligungen obliegt ausschließlich dem Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft.
Zu Frage 4:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage
Nummer 2013/J-BR durch die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten.