1818/AB-BR BR
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1967/J-BR/2002 betreffend automationsunter-
stützte Erfassung der Dienstzeit, die die Bundesräte Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen
am 12. Juli 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen erfolgt die automationsunterstützte Zeiterfassung
großteils über diverse Excel Programme, sowie Zeiterfassungssysteme von verschiedenen
IT-Anbietern. Dies vor allem deshalb da die nachgeordneten Dienststellen keinen Zugang zum
PIS haben und daher auch die kostengünstige Variante des PIZ nicht nützen können. Weiters ist
festzuhalten, dass die automationsunterstützte Zeiterfassung für Universitätslehrer nicht anzu-
wenden ist, da § 48 Abs. 1 BDG (für Vertragsbedienstete in Verbindung mit § 20 VBG) für die
Universitätslehrer aller Kategorien nicht gilt.
Für Lehrer/innen erfolgt die automationsunterstützte Zeiterfassung im Datum des Unterrichts-
personalinformationssystems.
Zur Realisierung der automationsunterstützten Zeiterfassung im BMBWK-Zentralleitung wird
im Personalinformationssystem des Bundes (PIS) die Anwendung "Personalinformation-Zeiter-
fassung (PIZ)" verwendet. Der maßgebende Grund für die Entscheidung zugunsten des PIZ war
dadurch gegeben, dass die Benutzung dieser Anwendung innerhalb der Applikation PIS keine
zusätzlichen Kosten verursachte. Es erfolgte daher keine Ausschreibung da der günstigste
Anbieter von Beginn an feststand. In diesem Zusammenhang darf auch auf die Ausführungen
des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport zu dieser Anfrage verwiesen werden,
die das Thema PIZ ausführlich behandeln.
Auf Grund der in der Zentralleitung bereits vorhandenen Dichte bei der Ausstattung der Arbeits-
plätze mit Personalcomputern konnten die Kosten für die Geräteanschaffungen auf ein Minimum
gehalten werden. Die Einführung der Zeiterfassung selbst zusammen mit den erforderlichen
organisatorischen Maßnahmen wurden von der zuständigen Personalabteilung der Zentralleitung
durchgeführt, wobei ebenfalls keine damit verbundenen zusätzlichen Kosten anfielen.
Als Grundlage für die Verhandlungen mit den Dienststellenausschüssen diente die von der
Personalabteilung der Zentralleitung erstellte Arbeitsunterlage "Regelung der Dienstzeit und der
Zeiterfassung". Dabei wurden in einigen Abschnitten über Anregung der Dienststellenaus-
schüsse Abänderungen vorgenommen. Sonstige Vereinbarungen sowohl technischer als auch
organisatorischer Art wurden bei der Einführung der Zeiterfassung nicht getroffen.
Da in der Zentralleitung vor der Durchführung der Zeiterfassung mit dem System PIZ keine
automationsunterstützte Zeiterfassung bestand, ist es mangels messbarer Vergleichswerte nicht
möglich, zutreffende Aussage über etwaige Einsparungseffekte zu tätigen.
Dr. Gertrude Brinek ist Universitätsassistentin am Institut für Erziehungswissenschaft der Uni-
versität Wien. Sie hat ihre Dienstzeit während ihrer Tätigkeit als Abgeordnete zum Nationalrat
auf 50 % herabgesetzt, das sind 20 Wochenstunden. Die Überwachung der Einhaltung der
Dienstzeit obliegt der Institutsvorständin.
Dr. Renate Kanovsky-Wintermann ist Landesschulinspektorin im Landesschulrat für Kärnten
Der LSR für Kärnten hat die automationsunterstützte Zeiterfassung erst mit August 2002 be-
gonnen, es liegen mir daher für das erste Halbjahr 2002 keine Daten vor.
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