1819/AB-BR BR
Die Bundesräte Konecny, Genossinnen und Genossen haben am 12. Juli 2002 unter der
Nr. 1971/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"automationsunterstützte Erfassung der Dienstzeit" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Mit dem Stichtag 1. Jänner 2002 waren dem Bundesministerium für Landesverteidigung
25.498 öffentlich Bedienstete zugeordnet.
In Vorbereitung für eine automationsunterstützte Arbeitszeiterfassung wurden zunächst
Standardprodukte, die für diesen Bereich angeboten werden, hinsichtlich ihrer
Einbindungsmöglichkeit in die EDV-Strukturen des Ressorts überprüft.
Die Einführung selbst muss zur Vermeidung unwirtschaftlicher Kosten bis zum Abschluss
der derzeit laufenden Reorganisation der Zentralstelle und der nachgeordneten Dienststellen,
die neben der organisatorischen Straffung auch Veränderungen der Dislozierung zahlreicher
Organisationselementen bewirkt, verschoben werden. Die Umsetzung des Vorhabens wird
sodann mit Priorität betrieben werden, wobei aus derzeitiger Sicht keine Ausnahmen für
bestimmte Personen erforderlich erscheinen.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass es derzeit noch nicht möglich ist, über konkrete
Erfassungssysteme, Kosten und Erfahrungen zu informieren. Was die möglichen
Einsparungseffekte betrifft, so werden diese grundsätzlich in den Bereichen Manipulation,
Administration und Kontrolle zu erwarten sein.
Derzeitig wird an der Führung des schriftlichen Arbeitszeitnachweises (Zeitkarte)
festgehalten, der durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten überprüft wird. Da somit keine
Änderungen eingetreten sind, war der Dienststellenausschuss nicht zu befassen.
Die Erfassung der Dienstzeiten erfolgt noch nicht automationsunterstützt, sondern auch für
Abgeordnete im Wege von Zeitkarten, die der Prüfung durch den jeweiligen
Dienstvorgesetzten unterliegen.
Beide Herrn, Bundesrat ObstdIntD Mag. John Gundenus und Abgeordneter Bgrd Wolfgang
Jung, haben nach Auskunft ihrer Dienstvorgesetzten ihre Dienstzeitverpflichtung voll
erfüllt.
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