1821/AB-BR BR
Die Bundesräte Prof. Konecny und Genossinnen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(1965/J-BR/2002) betreffend "automationsunterstützte Erfassung der Dienstzeit" gerichtet.
Mit Stichtag 1.1.2002 hatte das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport einen
Ist-Stand von 187 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verzeichnen. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Ressorts, die ihren Dienst bei der Bundessporteinrichtungen GmbH
(BSPEG) verrichten, wurden bei der Ermittlung dieses Wertes nicht berücksichtigt, weil es
sich bei der BSPEG um einen ausgegliederten Bereich handelt.
• Die Leiter der beiden Sektionen, weil in dem unter Punkt 4 beschriebenen
Zeiterfassungssystem keine den Sektionsleitern übergeordnete Vorgesetztenfunktion
vorgesehen ist.
• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsakademie des Bundes, weil
bereits bei der Einführung der automationsunterstützten Zeiterfassung die Aufhebung der
organisatorischen Struktur als nachgeordnete Dienststelle absehbar war und die technische
Anbindung der VAB an das Zeiterfassungssystem mit erheblichen Kosten verbunden gewesen
wäre. Aus diesen Gründen erfolgt die Zeiterfassung derzeit mittels Zeitkarte. Künftig ist die
Eingliederung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Zentralleitung und
dementsprechend die automationsunterstützte Erfassung ihrer Dienstzeiten mittels PIZ
vorgesehen.
• Die beiden Chauffeure des Ressorts, weil für diese spezielle Tätigkeit ein
Wechseldienst eingerichtet wurde.
Im Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird die Arbeitszeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hilfe des Systems "Personalinformation-Zeitwirtschaft
(PIZ)" erfasst, bewertet und verarbeitet. Das System ist als Workflow ausgebildet, der von der
Erfassung der Arbeitszeit bis zur Bearbeitung im Verfahren Bundesbesoldung den gesamten
Geschäftsprozess unterstützt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht das System über
den eigenen PC zur Verfügung und sie erfassen darin die Zeiten des Kommens und Gehens
sowie allfällige untertägige Abwesenheiten. Die Vorgesetzten sind im Weg der Einsichtnahme
in die elektronischen Aufzeichnungen in die Lage versetzt, jederzeit ihre Pflichten zur
Dienstaufsicht wahrzunehmen. Durch die Bestätigung bzw. Zurückweisung der monatlichen
und quartalsweisen Abrechnungen durch die Vorgesetzten werden die Aufzeichnungen
abgeschlossen und allfällig angeordnete und erbrachte Überstunden an die
Personalabrechnung zur Auszahlung weitergereicht. Die Bearbeitung von Überstunden durch
die Personalabteilung erfolgt ebenfalls elektronisch, einschließlich der Anweisung der
Überstundenvergütung im Wege des Verfahrens Bundesbesoldung.
Für die IT-Unterstützung des Personalwesens des Bundes ist die Bundesrechenzentrum
GesmbH gesetzlicher Dienstleister, soweit sich eine IT-Unterstützung aus den
Materiennormen ergibt. Die Entwicklung und der Betrieb der automationsunterstützten
Zeiterfassung war daher nicht auszuschreiben und zu vergeben.
Für die Entwicklung des automationsunterstützten Zeiterfassungssystems
"Personalinformation-Zeitwirtschaft (PIZ)" hat das Bundesministerium für Finanzen, das das
Budget für Leistungen der BRZ GesmbH verwaltet, an diese 175.546 € bezahlt.
Für die Einführung des automationsunterstützten Zeiterfassungssystems
"Personalinformation-Zeitwirtschaft (PIZ)" mussten keine neuen PCs angekauft werden, weil
das System auf den bereits für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhandenen Geräten
installiert werden konnte (Ausnahmen siehe unter Punkt 3). Da die mit der Neueinführung des
Zeiterfassungssystems verbundenen Aufgaben mit dem bestehenden Personalstand bewältigt
werden konnten, entstanden auch keine zusätzlichen Personalkosten.
Da die automationsunterstützte Zeiterfassung gesetzlich gemäß § 48 Abs. l BDG bzw. gemäß
§ 20 Abs. l VBG iVm § 48 Abs. l BDG vorgesehen ist, musste keine Zustimmung des
Dienststellenausschusses eingeholt werden. Dem Dienststellenausschuss wurde jedoch das zu
verwendende automationsunterstützten Zeiterfassungssystem "Personalinformation-
Zeitwirtschaft (PIZ)" zur Kenntnis gebracht.
Es konnte eine Entlastung jener Personen erzielt werden, die vor Einführung der
automationsunterstützten Zeiterfassung Zeitkarten händisch nachzurechnen und zu
kontrollieren hatten.
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