1821/AB-BR BR


Eingelangt am: 13.09.2002

BM für öffentliche Leistung und Sport:

Die Bundesräte Prof. Konecny und Genossinnen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(1965/J-BR/2002) betreffend "automationsunterstützte Erfassung der Dienstzeit" gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wie viele öffentlich Bedienstete sind Ihrem Ressort zugeordnet?

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 1.1.2002 hatte das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport einen
Ist-Stand von 187 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verzeichnen. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Ressorts, die ihren Dienst bei der Bundessporteinrichtungen GmbH
(BSPEG) verrichten, wurden bei der Ermittlung dieses Wertes nicht berücksichtigt, weil es
sich bei der BSPEG um einen ausgegliederten Bereich handelt.


Frage 2:

Für wie viele Bedienstete in Ihrem Ressort ist mit L Jänner 2002 eine
automationsunterstützte Zeiterfassung realisiert worden?

Zu Frage 2:

Mit Stichtag 1.1.2002 wurde eine automationsunterstützte Zeiterfassung für 154
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisiert.

Frage 3:

Welche Ausnahmen haben Sie aus welchen Gründen angeordnet?

Zu Frage 3:

Folgende Personengruppen sind von der automationsunterstützten Zeiterfassung
ausgenommen:

• Die Leiter der beiden Sektionen, weil in dem unter Punkt 4 beschriebenen
Zeiterfassungssystem keine den Sektionsleitern übergeordnete Vorgesetztenfunktion
vorgesehen ist.

• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsakademie des Bundes, weil
bereits bei der Einführung der automationsunterstützten Zeiterfassung die Aufhebung der
organisatorischen Struktur als nachgeordnete Dienststelle absehbar war und die technische
Anbindung der VAB an das Zeiterfassungssystem mit erheblichen Kosten verbunden gewesen
wäre. Aus diesen Gründen erfolgt die Zeiterfassung derzeit mittels Zeitkarte. Künftig ist die
Eingliederung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Zentralleitung und
dementsprechend die automationsunterstützte Erfassung ihrer Dienstzeiten mittels PIZ
vorgesehen.

• Die beiden Chauffeure des Ressorts, weil für diese spezielle Tätigkeit ein
Wechseldienst eingerichtet wurde.


Frage 4:

Welches System wird in Ihrem Ressort verwendet, um die automationsunterstützte
Zeiterfassung zu realisieren?

Zu Frage 4:

Im Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird die Arbeitszeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hilfe des Systems "Personalinformation-Zeitwirtschaft
(PIZ)" erfasst, bewertet und verarbeitet. Das System ist als Workflow ausgebildet, der von der
Erfassung der Arbeitszeit bis zur Bearbeitung im Verfahren Bundesbesoldung den gesamten
Geschäftsprozess unterstützt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht das System über
den eigenen PC zur Verfügung und sie erfassen darin die Zeiten des Kommens und Gehens

sowie allfällige untertägige Abwesenheiten. Die Vorgesetzten sind im Weg der Einsichtnahme
in die elektronischen Aufzeichnungen in die Lage versetzt, jederzeit ihre Pflichten zur
Dienstaufsicht wahrzunehmen. Durch die Bestätigung bzw. Zurückweisung der monatlichen
und quartalsweisen Abrechnungen durch die Vorgesetzten werden die Aufzeichnungen
abgeschlossen und allfällig angeordnete und erbrachte Überstunden an die
Personalabrechnung zur Auszahlung weitergereicht. Die Bearbeitung von Überstunden durch
die Personalabteilung erfolgt ebenfalls elektronisch, einschließlich der Anweisung der
Überstundenvergütung im Wege des Verfahrens Bundesbesoldung.


Frage 5:

Wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?
Frage 6:

Wer hat den Zuschlag für die Leistungen bekommen?
Frage 7:

Welche Kosten sind für externe Leistungen und die Anschaffung der notwendigen Geräte
entstanden?

Zu den Fragen 5 bis 7:

Für die IT-Unterstützung des Personalwesens des Bundes ist die Bundesrechenzentrum
GesmbH gesetzlicher Dienstleister, soweit sich eine IT-Unterstützung aus den
Materiennormen ergibt. Die Entwicklung und der Betrieb der automationsunterstützten
Zeiterfassung war daher nicht auszuschreiben und zu vergeben.

Für die Entwicklung des automationsunterstützten Zeiterfassungssystems
"Personalinformation-Zeitwirtschaft (PIZ)" hat das Bundesministerium für Finanzen, das das
Budget für Leistungen der BRZ GesmbH verwaltet, an diese 175.546 € bezahlt.


Frage 8:

Welche Kosten sind innerhalb des Ressorts entstanden (aufgegliedert nach Personal- und
Sachaufwand), um die automationsunterstützte Zeiterfassung umzusetzen?

Zu Frage 8:

Für die Einführung des automationsunterstützten Zeiterfassungssystems
"Personalinformation-Zeitwirtschaft (PIZ)" mussten keine neuen PCs angekauft werden, weil
das System auf den bereits für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhandenen Geräten
installiert werden konnte (Ausnahmen siehe unter Punkt 3). Da die mit der Neueinführung des
Zeiterfassungssystems verbundenen Aufgaben mit dem bestehenden Personalstand bewältigt
werden konnten, entstanden auch keine zusätzlichen Personalkosten.


Frage 9:

Hat der Dienststellenausschuss der Maßnahme zugestimmt?
Frage 10:

Welche Vereinbarungen wurden im Zusammenhang mit dieser Maßnahme getroffen?

Zu den Fragen 9 bis 10:

Da die automationsunterstützte Zeiterfassung gesetzlich gemäß § 48 Abs. l BDG bzw. gemäß
§ 20 Abs. l VBG iVm § 48 Abs. l BDG vorgesehen ist, musste keine Zustimmung des
Dienststellenausschusses eingeholt werden. Dem Dienststellenausschuss wurde jedoch das zu
verwendende automationsunterstützten Zeiterfassungssystem "Personalinformation-
Zeitwirtschaft (PIZ)" zur Kenntnis gebracht.


Frage 11:

Welche Einsparungseffekte wurden im ersten Halbjahr 2002 erzielt?
Frage 12:

Bei welchen Bedienstetengruppen wurden am meisten Einsparungen erzielt?

Zu den Fragen 11 und 12:

Es konnte eine Entlastung jener Personen erzielt werden, die vor Einführung der
automationsunterstützten Zeiterfassung Zeitkarten händisch nachzurechnen und zu
kontrollieren hatten.


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