1822/AB-BR BR


Eingelangt am: 16.09.2002

Bundeskanzler

 

Die Bundesräte Konecny und Genossinnen haben am 15. Juli 2002 unter der
Nr. 1964/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend auto-
mationsunterstützte Erfassung der Dienstzeit gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Dem Ressortbereich Bundeskanzleramt sind insgesamt 1246 öffentlich Bedienstete
zugeordnet.
Zu Frage 2:

Für insgesamt 910 öffentlich Bedienstete in der Zentralleitung und in den beiden
nachgeordneten Dienststellen (Unabhängiger Bundesasylsenat und österreichisches
Staatsarchiv).

In nachstehend angeführten nachgeordneten Dienststellen erfolgte aufgrund der zu-
zurechnenden Eigenverantwortung in der Verwaltung bzw. aufgrund der Größe der
Dienststelle keine Einführung der automationsunterstützten Zeiterfassung


• Amt der Staatsdruckerei
• Amt der Bundestheater
• Amt des Österreichischen Statistischen Zentralamtes
• Kommunikationsbehörde Austria.
Zu Frage 3:

Die automationsunterstützte Zeiterfassung ist bei allen Bediensteten mit PC-Arbeits-
platz umgesetzt.


Zu Frage 4:

Die automationsunterstützte Zeiterfassung ist in die bestehende Büroautomation (Fa-
basoft 4.0 / ELAK) integriert. Die Zeiterfassung erfolgt über ein speziell programmier-
tes Excel-Sheet.


Zu den Fragen 5 bis 7:

Die Leistungen wurden nicht ausgeschrieben, da die Umsetzung durch hausinternes
Personal unter Verwendung der im Bundeskanzleramt bereits vorhandenen EDV-
Ressourcen erfolgte.


Zu Frage 8:

Zusätzliche Kosten sind dem Ressort nicht angefallen, da die Umsetzung durch
hausinternes Personal unter Verwendung der im Bundeskanzleramt bereits vor-
handenen EDV-Ressourcen erfolgte.

Zu Frage 9:
Ja.


Zu Frage 10:

Die Ausarbeitungen zur Einführung der elektronischen Zeiterfassung wurden der
Personalvertretung zur Befürwortung vorgelegt. Darüber hinaus wurden in diesem
Zusammenhang bereits bestehende Dienstzeitregelung geringfügig adaptiert.


Zu den Fragen 11 und 12:

Einsparungen wurden durch den Entfall von Botengängen und Entlastung der Abtei-
lungssekretariate möglich.

Eine zuverlässige Aussage über die erzielten Einsparungen läßt sich zum derzeitigen
Zeitpunkt noch nicht machen, da eine Vergleichbarkeit aufgrund der veränderten Ab-
rechnungs- und Auszahlungszeitpunkte, sowie aufgrund des ungleichmäßigen An-
falles von Mehrleistungen nicht gegeben ist. Eine diesbezügliche Aussage wird sich
allerdings zum Jahresende 2002 machen lassen. Es wird jedoch davon ausgegan-
gen, daß sich Einsparungen bei den Bedienstetengruppen proportional auswirken.


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HTML-Dokument erstellt: Sep 18 14:26