1822/AB-BR BR
Bundeskanzler
Die Bundesräte Konecny und Genossinnen haben am 15. Juli 2002 unter der
Nr. 1964/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend auto-
mationsunterstützte Erfassung der Dienstzeit gerichtet.
In nachstehend angeführten nachgeordneten Dienststellen erfolgte aufgrund der zu-
zurechnenden Eigenverantwortung in der Verwaltung bzw. aufgrund der Größe der
Dienststelle keine Einführung der automationsunterstützten Zeiterfassung
Die automationsunterstützte Zeiterfassung ist bei allen Bediensteten mit PC-Arbeits-
platz umgesetzt.
Die automationsunterstützte Zeiterfassung ist in die bestehende Büroautomation (Fa-
basoft 4.0 / ELAK) integriert. Die Zeiterfassung erfolgt über ein speziell programmier-
tes Excel-Sheet.
Die Leistungen wurden nicht ausgeschrieben, da die Umsetzung durch hausinternes
Personal unter Verwendung der im Bundeskanzleramt bereits vorhandenen EDV-
Ressourcen erfolgte.
Zusätzliche Kosten sind dem Ressort nicht angefallen, da die Umsetzung durch
hausinternes Personal unter Verwendung der im Bundeskanzleramt bereits vor-
handenen EDV-Ressourcen erfolgte.
Zu Frage 9:
Ja.
Die Ausarbeitungen zur Einführung der elektronischen Zeiterfassung wurden der
Personalvertretung zur Befürwortung vorgelegt. Darüber hinaus wurden in diesem
Zusammenhang bereits bestehende Dienstzeitregelung geringfügig adaptiert.
Einsparungen wurden durch den Entfall von Botengängen und Entlastung der Abtei-
lungssekretariate möglich.
Eine zuverlässige Aussage über die erzielten Einsparungen läßt sich zum derzeitigen
Zeitpunkt noch nicht machen, da eine Vergleichbarkeit aufgrund der veränderten Ab-
rechnungs- und Auszahlungszeitpunkte, sowie aufgrund des ungleichmäßigen An-
falles von Mehrleistungen nicht gegeben ist. Eine diesbezügliche Aussage wird sich
allerdings zum Jahresende 2002 machen lassen. Es wird jedoch davon ausgegan-
gen, daß sich Einsparungen bei den Bedienstetengruppen proportional auswirken.
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