1829/AB-BR BR


Eingelangt am: 20.09.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

Die Bundesräte Prof. Albrecht K. KONECNY und GenossInnen haben am 25.
Juli 2002 unter der Nr. 1993/J-BR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Daten zu den Mitgliedern des
Vorstandes und der Aufsichtsräte der Unternehmungen, die der Kontrolle des
Rechnungshofes unterliegen, gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verwaltet lediglich an
der Österreich Institut G.m.b.H. Anteilsrechte im Sinne der vorliegenden
Anfrage. Gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Gründung einer
Österreich Institut G.m.b.H. (Österreich Institut-Gesetz), BGBI. Nr. 177/1996,
sind die Anteile dieser Gesellschaft zu 100 % dem Bund vorbehalten und
dessen Anteilsrechte zur Gänze durch das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zu verwalten.


Zur Frage 2:

Im Bereich der Österreich Institut G.m.b.H. sind seit 4.2.2000 folgende
personelle Veränderungen eingetreten:

ad a) Seit der Gründung dieser G.m.b.H. besteht deren Geschäftsführung
jeweils aus zwei Personen. Frau Dr. Brigitta ORTNER nimmt die Funktion der
Geschäftsführerin seit 1.4.1997 laufend wahr. Herr Dr. Wilhelm STARK hatte
die Funktion des Geschäftsführers vom 1.4.1997 bis 31.05.2000 inne. Seit
1.06.2000 ist Herr Dr. Wolfgang GRAF in dieser Funktion tätig.

ad b) Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Österreich Institut
G.m.b.H.
wurde seit 4.2.2000 bis dato wie folgt verändert.

Vorsitzender: Dr. Gerhard RAINER
Stellvertreter/in: bis 24.06.2002: Mag. Gertrude KOTHANEK
seit 24.06.2002: Dr. Florian HAUG


weitere Mitglieder: Dr. Peter KOWAR,
Mag. Alois SCHNEEBAUER,
Dr. Nikolaus DOUDA sowie

bis 18.12.2001: Dr. Othmar HUBER

seit 18.12.2001: Dr. Johann POPELAK


Zur Frage 3:

Der Stand an Beschäftigten der Österreich Institut G.m.b.H. betrug am
- 04.02.2000: 16 Personen und am
-08.08.2002: 15 Personen.
Zur Frage 4:

Da sich der gesetzlich normierte Tätigkeitsbereich der Österreich Institut
G.m.b.H.
(siehe § 3 des Österreich Institut-Gesetzes, BGBI. Nr. 177/1996)
nicht für die Ausbildung von Lehrlingen eignet, bestanden dort sowohl am
04.02.2000 als auch am 08. August 2002 keine Lehrlingsausbildungsplätze.


Zur Frage 5:

Der in der Bilanz 2000 der Österreich Institut G.m.b.H. ausgewiesene
Fehlbetrag belief sich auf ATS 14.677.000,--; in der Bilanz 2001 wurde
seitens dieser G.m.b.H. ein Fehlbetrag von ATS 14.197.000,-- ausgewiesen.

Aufgrund des gesetzlichen Tätigkeitsbereiches dieser G.m.b.H., der im
wesentlichen die Erbringung geistiger Leistungen im Ausland umfasst, fanden
Investitionen für den Wirtschaftsstandort Österreich seitens dieser G.m.b.H.
praktisch nur im Zuge der bereits im September 1997 erfolgten Adaptierung
und Ausstattung ihrer Wiener Unternehmenszentrale statt.


Zur Frage 6:

Die Aufwendungen für die Geschäftsführer-Gehälter der Österreich Institut
G.m.b.H.
sind gemäß ihrer Bilanz 2001 gegenüber ihrer Bilanz 2000 um ATS
220.000,-- p.a. gesunken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die ziffern-
mäßige Bekanntgabe der jeweiligen Höhe der Geschäftsführer-Gehälter
dieser G.m.b.H. nicht möglich.


Zur Frage 7:

Seit dem 4.2.2000 bis dato wurden keine Dotationen an Mitglieder des
Aufsichtsrates der Österreich Institut G.m.b.H. ausgezahlt. Bezüglich des seit
1. Jänner 2002 im Ruhestand befindlichen Aufsichtsratsvorsitzenden wurde
aber vereinbart, ihm im November 2002 eine Pauschalvergütung für seine
diesbezügliche Tätigkeit im Jahr 2002 in Höhe von € 726,73 (= ATS 10.000,-)
zu überweisen.


Zu den Fragen 8 und 9:

Ein ursprünglich bis 31. März 2002 befristet gewesener Vertrag mit einem
Geschäftsführer der Österreich Institut G.m.b.H. wurde per 31. Mai 2000
vorzeitig gelöst. Da im Zusammenhang mit dieser Vertragslösung nach wie
vor ein Gerichtsverfahren anhängig ist, steht noch nicht fest, welche
Zahlungen aus Anlass dieser vorzeitigen Vertrags-Beendigung zu leisten
sein werden.


Zur Frage 10:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Österreich Institut G.m.b.H. stehen
keinerlei Entschädigungen, Sachbezüge oder sonstige Nebenleistungen für
ihre Tätigkeit zu. Weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch die
Geschäftsführer dieser GmbH haben seit dem 04.02.2000 bis dato neben
ihrem vertraglich vereinbarten Entgelt bzw. ihrer Pauschalvergütung einen
Sachbezug oder sonstige Nebenleistungen für ihre Tätigkeit in der Österreich
Institut G.m.b.H.
erhalten.


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