1832/AB-BR BR


Eingelangt am: 23.09.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:

Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Kraml, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Juli
2002, Nr. 1983/J-BR/02, betreffend Konsequenzen aus den aktuellen Futtermittelskandalen
in Europa, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist festzuhalten, dass Österreich nur am Rande von den in der Anfrage genannten
Vorkommnissen betroffen war, was nicht zuletzt auf eine wirksame Kontrolle und ein verant-
wortungsbewusstes Handeln der Wirtschaftsbeteiligten zurückzuführen ist.

Bei MPA (Medroxy-Progesteron-Acetat) handelt es sich übrigens um kein Wachstumshor-
mon, sondern um ein Sexualhormon der Gruppe der Gestagene.


Zu den Fragen 1, 2 und 16:

Das Institut für Futtermittel, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicher-
heit, erhält als Kontaktstelle sämtliche Meldungen und Warnungen des Schnellwarnsystems
der EU, RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed), die unverzüglich an die zuständi-
gen Kontrollorgane sowie betroffene Wirtschaftskreise weitergeleitet werden.

Die erste Meldung erhielt das Bundesamt für Ernährungssicherheit am 27.6.2002. Die Fol-
gemeldungen vom 2.7., 4.7., 5.7. und 8.7.2002 bezogen sich ebenfalls auf Tierlieferungen
aus Belgien/Holland in andere Mitgliedstaaten, Österreich war nicht betroffen. Es folgten
weitere Meldungen, die den Lebensmittelbereich betrafen. Die Vorfälle schienen sich in ers-
ter Linie auf Belgien, die Niederlande und Norddeutschland zu beschränken.

Aufgrund einer Meldung des Schnellwarnsystems vom 19.7.2002, dass kontaminiertes Pfer-
defutter (4000 kg "Kräutermüsli") von Deutschland zu einem österreichischen Mischfutterbe-
trieb gelangt sei, wurden die erforderlichen Probenziehungen vorgenommen und die - zur
Gänze vorhandene - Futtermenge gesperrt.
Die untersuchten Proben waren MPA positiv (7
und 10 ppb). Nach Bestätigung des Ergebnisses durch ein privates Labor wurde vom Bun-
desamt für Ernährungssicherheit die Anordnung zur unschädlichen Entsorgung des betroffe-
nen Futtermittels aufgetragen. Die gesamte Futtermenge wurde an den Hersteller nachweis-
lich zurückgesendet.

Am 7.8.2002 wurde das Untersuchungsergebnis offiziell bekannt gegeben und an die Zent-
rale des EU-Schnellwarnsystems gemeldet.


Zu den Fragen 3 und 4:

Nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft handelte es sich um 725 t pharmazeutischen Abfallmaterials, aus dem der
Zuckersirup produziert wurde, der dann Eingang in die Futtermittelproduktion und Lebens-
mittelindustrie gefunden hat.

Das kontaminierte Futter wurde hauptsächlich für Schweine und zu einem geringeren Anteil
für Rinder, Geflügel, Zoo- und Heimtiere hergestellt. Genauere Daten liegen nicht vor.


Zu den Fragen 5 und 6:

Dem RASFF waren diesbezüglich folgende Meldungen zu entnehmen:

Futtermittel: Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Schwe-
den, Italien, Frankreich, Spanien, Großbritannien, Griechenland, Öster-
reich;

Schweine/Fleisch: Belgien, Niederlande, Deutschland, Italien, Spanien, Griechenland,
Frankreich, U.K., Dänemark, Polen, Ungarn, Rumänien.

Umfassende Daten über die Menge an beschlagnahmten Futtermitteln/Melasse in den ande-
ren Mitgliedstaaten liegen meinem Ressort nicht vor.


Zu den Fragen 7 bis 9:

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrollen in Österreich wurden bis Juli 2002 keine
derartigen Hormonrückstände festgestellt.

Aufgrund der in der gegenständlichen Anfrage genannten Vorkommnisse wurden die Kon-
trollen und Untersuchungen auf Hormonrückstände schon ab 9.7.2002 verstärkt; es wurden
vor allem Futtermittel belgischen und holländischen Ursprungs gezielt beprobt. Es gab keine
weiteren positiven Proben.


Zu den Fragen 10 bis 12:

Es ist davon auszugehen, dass weitere Lieferungen über das Schnellwarnsystem gemeldet
worden wären. Wie oben dargestellt, wurden in diesem Zusammenhang die Kontrollen und
Untersuchungen auf Hormonrückstände ab 9.7.2002 verstärkt.


Zu den Fragen 13 bis 15:

Diese Fragen sind an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen zu rich-
ten. Es darf daher auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen gerichteten Anfrage Nr.1982/J verwiesen werden.


Zu den Fragen 17 bis 23:

Grundsätzlich werden - wo möglich - alle vorgefundenen Futtermittel nichtösterreichischer
Herkunft bemustert; das gilt vor allem für die Kontrolle auf den Höfen, aber auch für den
Handel.

Belgische Futtermittel sind in Österreich nur in sehr geringem Umfang am Markt. Es gibt nur
ein Unternehmen, das solche importiert. Vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (zuvor:
Bundesamt für Agrarbiologie in Linz und Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirt-
schaft in Wien) wurden im Jahre 2000 vier, 2001 eine und 2002 bisher sieben Proben gezo-
gen. Bis zum 17. Juli 2002 waren die Ergebnisse der untersuchten belgischen Futtermittel
nicht auffällig, es gab nur eine Beanstandung.

Umfassende Daten über den "Import" von Produkten des Unternehmens "Bioland Liquid Su-
gars" liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-
schaft nicht vor. Es wird aber als wenig wahrscheinlich eingestuft, dass diese Produkte in
Österreich in größerem Umfang erhältlich waren.


Zu den Fragen 24 bis 26:

Von der Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurden am 9.7.2002 gezielte
Probenahmen bei jenen Firmen angewiesen, die bekanntermaßen auch Futtermittel aus
Belgien und den Niederlanden vertreiben. Erste Ergebnisse lagen nach acht Tagen vor, wo-
bei alle Proben negativ waren.

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat die Futtermittelkontrollbehörden bei den Äm-
tern der Landesregierungen am 27.6.2002 und am 2.7.2002 sofort informiert, um die best-
mögliche Grundlage für weitere Veranlassungen zu schaffen.


Zu den Fragen 27 und 28:

Grundsätzlich haftet der (Futtermittel)-hersteller als Verursacher für den Schaden nach zivil-
rechtlichen Bestimmungen. Allfällige Amtshaftungs- oder Staatshaftungsansprüche wären
nach belgischem Recht zu beurteilen.


Zu den Fragen 29 bis 32:

Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung der an den hiefür zuständigen Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten Anfrage Nr. 1982/J verwiesen werden.


Zu Frage 33:

Die Europäische Kommission plant, in den nächsten Monaten einen gemeinschaftlichen
Rechtsrahmen für nationale Kontrollsysteme zu schaffen, um die amtlichen Kontrollen, ins-
besondere hinsichtlich Kontrollausstattung und Effektivität, zu verbessern.


Zu den Fragen 34 bis 37:

Bestrebungen für die Erstellung einer Positivliste sind zuletzt im Rahmen der Beratungen für
eine Änderung der Mischfuttermittel-Richtlinie in den Jahren 1999 - 2001 entwickelt worden.
Da gemäß der nunmehr verabschiedeten Richtlinie 2002/2/EG alle verwendeten Rohstoffe
im Rahmen der Futtermittelkennzeichnung anzugeben sind, erscheint es nur konsequent,
auch eine entsprechende Liste der zulässigen Rohstoffe zu erstellen. Österreich hat sich im
Rahmen der Verabschiedung der RL 2002/2/EG für eine Positivliste eingesetzt.

Im Jahr 2001 wurde auf bilateraler Ebene von Deutschland und Österreich eine gemeinsame
deutschsprachige Positivliste erarbeitet. Auch andere Mitgliedstaaten, wie die Niederlande
und Belgien, entwickelten ähnliche Initiativen.

Die Europäische Kommission hat sich bisher eher ablehnend diesem Projekt gegenüber ge-
zeigt, da sie an der Machbarkeit einer EG-Liste zweifelt. Bis Ende 2002 hat die Kommission

dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage einer Durchführbarkeitsstudie
einen Bericht mit entsprechenden Vorschlägen zu übermitteln. Ein genauer Zeitpunkt der
Realisierung kann noch nicht abgeschätzt werden.


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