1834/AB-BR BR
Die Bundesräte Prof. Konecny, Genossinnen und Genossen haben am 25. Juli 2002 unter
der Nr. 1998/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Daten zu
den Mitgliedern des Vorstandes und der Aufsichtsräte der Unternehmungen, die der
Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Dem Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist eine Ver-
waltung von Anteilsrechten des Bundes an Unternehmen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG
nicht zugeordnet.
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