1836/AB-BR BR


Eingelangt am: 25.09.2002

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1994/J-BR/2002 betreffend Daten zu den Mitgliedern
des Vorstandes und der Aufsichtsräte der Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes
unterliegen , die die Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 25. Juli 2002 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:


Ad 1.:

Bei dem "Österreichischen Institut für Sportmedizin" - ÖISM handelt es sich um eine Stiftung des
Bundes. Der Zweck des Stiftungsfonds besteht in der Errichtung eines österreichischen Institutes
für Sportmedizin, dessen Führung, Ausgestaltung, Erhaltung, Erweiterung und Beschaffung der
nötigen Mittel für dieses Institut gemäß Stiftungsbrief in der Fassung vom 3. Mai 1995.

Der Gesellschafteranteil des Bundes an dem Internationalen Studentenhaus Innsbruck (ISI) -
Gemeinnützige GesmbH beträgt 25 %.

Das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) ist eine Stiftung des Bundes an
der auch die 9 Bundesländer beteiligt sind.

Die ÖISS-Datensystemeges.m.b.H. steht im 100% Eigentum des Schul- und Sportstättenbau
Institutes.


Das BMBWK hält 100 % der Anteile an der Österreichischen Mensen Betriebsgesellschaft mbH.

Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H.:
Das BMBWK hält 75% Anteile.


Bundesmuseen:

Die Bundesmuseen sind gemäß § 2 des Bundesmuseen-Gesetzes 2002, BGBl. I 14/2002,
wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechtes des Bundes, deren unbewegliche und bewegliche
Denkmale im Besitze des Bundes zur Erfüllung ihres kulturpolitischen und wissenschaftlichen
Auftrags als gemeinnützige öffentliche Aufgabe anvertraut sind und die mit Inkrafttreten der
Museumsordnung eigene Rechtspersönlichkeit erlangen. Sie sind daher nicht Gesellschaften bzw.
Unternehmungen im Sinne des Handelsrechtes. Zur Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrages
erhalten die Bundesmuseen gemäß § 5 Abs. 4 leg. cit. eine Basisabgeltung, Anteilsrechte des
Bundes an den Bundesmuseen im Sinne des Aktien- oder GesmbH-Gesetzes bestehen daher nicht.
Das Bundesmuseen-Gesetz sieht für die Bundesmuseen weder einen Vorstand noch einen
Aufsichtsrat vor.
Die Beantwortung der übrigen Fragepunkte erübrigt sich daher.


Ad 2.:

Das ÖISM ist wie bereits oben festgestellt eine Stiftung (Stiftungsfonds) des Bundes und hat keinen
Aufsichtsrat, sondern ein Kuratorium und eine Geschäftsführung. Seit 4. Februar 2000 sind in der
Geschäftsführung keine Veränderungen eingetreten, im Kuratorium wurde MR Dr. Kraft nach
seiner Pensionierung durch MR Dr. Popelak ersetzt.

Im Studentenhaus Innsbruck hat am 4. Oktober 2000 Herr Mag. Jochen Pfanner die Nachfolge im
Aufsichtsrat von Herrn Mag. Karl Fenkart angetreten.

Im ÖISS gab es keine personelle Veränderung seit 4. Februar 2000.
Es gab in der Mensen Betriebsges.m.b.H. keine Veränderungen.


Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H.:
Vorstand: keine Veränderungen
Aufsichtsrat: Die Gemeinde Wien hat im genannten Zeitraum ihre beiden Aufsichträte
ausgetauscht, seitens des Bundes wurde auf Grund der Pensionierung von SC Dr. Wran nunmehr
SC Dr. Böck in den Aufsichtsrat entsandt.
Ad 3.:

ÖISM:
Vor dem 4. Februar 2002 11 Mitarbeiter, danach 12.
Studentenhaus Innsbruck:
4. Februar 2000: 19 Beschäftigte.
August 2002: 20 Beschäftigte.

Das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau hat 6 Mitarbeiter davon
4 Vollbeschäftigte und 2 Halbbeschäftigte; die GesmbH hat einen Geschäftsführer und keine
weiteren Mitarbeiter; es erfolgten keine Veränderung seit Februar 2000.


Mensen Betriebsges. m.b.H.:
Jänner 2001: 327 Beschäftigte (Ganztagsäquivalent)
Juni 2002: 324 Beschäftigte (Ganztagsäquivalent)
Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H.:
4. Februar 2002: 12 Vollbeschäftigte, derzeit: 18 Vollbeschäftigte, 6 Teilzeitbeschäftigte
Ad 4.:

In der Mensen Betriebsges. m.b.H. gibt es zwei Lehrlingsausbildungsplätze, ansonst gibt es in den
genannten Unternehmen keine Lehrlingsausbildungsplätze.
Ad 5.:

Das ÖISM ist gemäß dem Stiftungsbrief nicht gewinnorientiert und erzielt auch keinen Gewinn.

Der Bilanzgewinn der Internationales Studentenhaus Innsbruck - Gemeinnütziges GesmbH. betrug
zum 30. September 2000 S 240.862,35 und zum 30. September 2001 S 269.289,07.

Das Investitionsvolumen des Unternehmens betrug zum 30. September 2000 S 82.032.241,10 und
zum 30. September 2001 S 124,185.872,13.

Bei der ÖISS-Datensystemeges.m.b.H. gibt es eine geringfügige positive Entwicklung,
Investitionen wurden in die Modernisierung des Computersystems getätigt.

Mensen Betriebsges.m.b.H.:
Gewinn: Investitionen:
2000: 1,9 Mio ATS 11,6 Mio ATS
2001: 2,6 Mio ATS 9,7 Mio ATS


Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H.:

Die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H. wurde mit dem Zweck der Errichtung
des Museumsquartiers installiert und ist nicht gewinnorientiert. Die Investitionen zur Errichtung des
Museumsquartiers betrugen rund 116 Millionen Euro.


Ad 6.:

Das Gehalt des Direktors und Stellvertreters des ÖISM wurde lediglich entsprechend der jährlichen
Regelung für den Bundesdienst angepasst.
Das Internationale Studentenhaus Innsbruck verfugt über keinen Vorstand.

Der Geschäftsführer der ÖISS-Datensystemeges.m.b.H. bezieht kein laufendes Gehalt sondern wird
erfolgsabhängig bezahlt.


Mensen Betriebsges.m.b.H.:
Das Gehalt des Geschäftsführers ist um 2,62 % gestiegen.
Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H.:
Da es sich um einen Einzelvorstand handelt, ist eine anonymisierte Darstellung nicht möglich.
Ad 7.:

Die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung des ÖISM enthalten keine Dotationen oder
Vergütungen.

Es gab bzw. gibt zum genannten Zeitpunkt keine Aufsichtsratsdotationen im Studentenhaus
Innsbruck.

Weder die ÖISS-Datensystemeges.m.b.H. noch das Österreichische Institut für Sportstättenbau
haben einen Aufsichtsrat.

Mensen Betriebsges.m.b.H.:
Keine Veränderung.

Museumsquartier Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H.:
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Entgelte.


Ad 8.:

Es wurden in den genannten Unternehmen keine Abfertigungen oder Pensionsabfindungen
geleistet.
Ad 9.:

Es wurden in den genannten Unternehmen keine Vorstandsverträge vorzeitig aufgelöst.
Ad 10.:

Die Mitglieder in den Gremien der genannten Unternehmen genießen keine Privilegien.

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