1837/AB-BR BR


Eingelangt am: 25.09.2002

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2003/J-BR/2002 betreffend Beiziehung von
Ländervertretern in den Fachhochschulrat, die die Bundesräte Georg Keuschnigg, Kolleginnen und
Kollegen am 25. Juli 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:


Ad 1.:

Die Regelungen über die Bestellung der Mitglieder des Fachhochschulrates sind in § 7 des
Fachhochschul-Studiengesetzes festgelegt. Überlegungen zur Änderung des Bestellungsvorganges
bestehen derzeit nicht.


Ad 2.:

Der Fachhochschulrat setzt sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen, die auf
Grund ihrer wissenschaftlichen und/oder berufspraktischen Qualifikation berufen wurden. Aufgabe
des Fachhochschulrates ist die Qualitätssicherung im Fachhochschulbereich. Eine Änderung der
Zusammensetzung, etwa in Richtung der Einbeziehung von Ländervertretern, bedarf einer
eingehenden Diskussion insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des
Fachhochschulrates. Deshalb meine ich, dass die angesprochene Änderung derzeit nicht zielführend
ist.


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