1843/AB-BR BR


Eingelangt am: 25.09.2002

Bundeskanzler

Die Bundesräte Konecny und Genossinnen haben am 25. Juli 2002 unter der
Nr. 1991/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Daten
zu den Mitgliedern des Vorstandes und der Aufsichtsräte der Unternehmungen, die
der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Anteilsrechte können begrifflich nur bei jenen Einrichtungen verwaltet werden, bei
denen der Bund Eigentumsrechte besitzt. Sofern keine sondergesetzlichen Rege-
lungen bestehen, trifft dies nur bei Kapitalgesellschaften zu.

Das Bundeskanzleramt verwaltet von folgenden in der Liste angeführten
Unternehmungen Anteilsrechte:


Austria Film und Video GmbH 100 % der Anteilsrechte
Bundestheaterholding GmbH 100 % der Anteilsrechte
Wiener Zeitung GmbH 100 % der Anteilsrechte

Zu bemerken ist, dass die Anteilsrechte an der Burgtheater GmbH, der Wiener
Staatsoper GmbH, Volksoper Wien GmbH und Theaterservice GmbH nicht vom
Bund, sondern von der Bundestheater-Holding verwaltet werden; ebenso werden die
Anteilsrechte der Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH von der Wiener
Zeitung GmbH verwaltet.

Weiters wird bemerkt, dass die Telekom-Control GmbH mit 1. April 2001 in die Rund-
funk und Telekom Regulierungs-GmbH verschmolzen wurde.


Zu Frage 2:
Austria Film und Video GmbH:

Vorstand:
keine Änderung

Aufsichtsrat: Auf Grund der Einstellung der ordentlichen Geschäftstätigkeit wurde der
Aufsichtsrat aufgelöst und kein neuer bestellt.


Bundestheater-Holding GmbH:

Geschäftsführung:
keine Änderung

Aufsichtsrat: Am 23.4.2002 trat an Stelle des Aufsichtsrates Jürgen FLIMM
Dr. Walter HOMOLKA.


Wiener Zeitung GmbH:

Geschäftsführung:
keine Änderung
Aufsichtsrat:
Am 28.3.2000 wurde das Aufsichtsratsmitglied Josef KALINA durch

Dr. Florian KRENKEL und das Aufsichtsratsmitglied


Dr. Alois SCHITTENGRUBER durch Dr. Gerhard POPP ersetzt.

Am 18.5.2001 wurde das Aufsichtsratsmitglied Dr. Florian KRENKEL


durch Frau Verena NOWOTNY ersetzt.

Zu Frage 3:

Die Frage der Einstellung von Bediensteten ist ausschließlich eine Entscheidung der
Unternehmensorgane.

Handlungen von Unternehmensorganen können aber nicht Gegenstand parlamen-
tarischer Anfragen sein. Das Interpellationsrecht kann sich bei einer wirtschaftlichen
Tätigkeit durch Organe einer selbstständigen juristischen Person nur auf die Rechte
des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit
der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wur-
den.

Gegenständliche Frage bezieht sich aber in erster Linie auf Handlungen von Un-
ternehmensorganen, sodaß zur Beantwortung der Anfrage die betreffenden Unter-
nehmen um Auskunft ersucht werden müßten. Das Einholen von Stellungnahmen
der Unternehmen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich
die Handlungen von Unternehmensorganen betreffen, liegt aber außerhalb der po-
litischen Verantwortung des zuständigen Ressortleiters und ist somit grundsätzlich
nicht vom Interpellationsrecht umfaßt.

Es kann daher nur soweit Auskunft gegeben werden, wie im Rahmen der Wahrung
der Anteilsrechte dem Ressort Informationen zugehen. Im Zuge der Genehmigung
des Jahresabschlusses wird auch die Beschäftigtenzahl zum Bilanzstichtag den
Eigentümern mitgeteilt. Die Antworten beziehen sich daher auf die dem 4.2.2000 und
der gegenständlichen Anfrage nächstliegenden Bilanzstichtag des jeweiligen Unter-
nehmens. Bei der Bundestheaterholding GmbH besteht insofern die Besonderheit,
dass das Geschäftsjahr jeweils mit 1.9. beginnt und mit darauf folgendem 31.8.
endet.


Austria Film und Video GmbH:

Zum Bilanzstichtag 31.12.1999: Geschäftsführer und 3 Angestellte;
Derzeit: Geschäftsführer, keine Angestellte.


Bundestheater-Holding GmbH:

Zum Bilanzstichtag 31.8.2000: Geschäftsführer und 14 Angestellte;
Zum Bilanzstichtag 31.8.2001: unverändert.


Wiener Zeitung GmbH:

Zum Bilanzstichtag 31.12.1999: Geschäftsführer und 85 Angestellte (Arbeiter);
Zum Bilanzstichtag 31.12.2001: Geschäftsführer und 94 Angestellte (Arbeiter).


Zu Frage 4:

Unter Hinweis auf die Beantwortung zu Frage 3. verweise ich darauf, daß die Zahl der
Lehrlingsausbildungsplätze im Jahresabschlußbericht nicht aufscheint.
Zu Frage 5:

Die Antwort kann nur hinsichtlich der Bilanzstichtage gegeben werden (siehe Beant-
wortung zur Frage 3).


Austria Film und Video GmbH:

Bilanzverlust zum 31.12.1999: rd. 11,419.000 Mio. ATS (829.851 €)
Bilanzverlust zum 31.12.2000: rd. 11,332.000 Mio. ATS (823.528 €)


Bundestheater-Holding GmbH:

Bilanzgewinn zum 31.8.2000: rd. 141.165 ATS (10.259 €)
Bilanzgewinn zum 31.8.2001: rd. 1,620.000 ATS (117.730 €)


Wiener Zeitung GmbH:

Bilanzgewinn zum 31.12.1999: rd. 19,402.023 ATS (1,410.000 €)
Bilanzgewinn zum 31.12.2001: rd. 11,971.461 ATS (870.000 €)

Investitionen, die Unternehmungen für den Wirtschaftsstandort Österreich vorgenom-
men haben, liegen nicht in der Ingerenz des Eigentümers und umfassen somit nicht
die Verwaltung der Eigentumsrechte des Bundes.


Zu Frage 6:
Wiener Zeitung GmbH:

Der Bezug des Geschäftsführers im Jahre 2000 ist im Bericht des Rechnungshofes
angeführt. Der Bezug des Geschäftsführers im Jahre 2001 ist noch nicht veröffent-
licht und kann daher aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben werden.


Austria Film und Video GmbH:

Der Geschäftsführer übt seine Funktion unentgeltlich aus.
Bundestheater-Holding GmbH:

Der Bezug des Geschäftsführers im Jahre 2000 ist im Bericht des Rechnungshofes
angeführt. Der Bezug des Geschäftsführers im Jahre 2001 ist noch nicht veröffent-
licht und kann daher aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben werden.


Zu Frage 7:
Austria Film und Video GmbH:

Bis zur Auflösung des Aufsichtsrates haben die Mitglieder weder ein Sitzungsgeld
noch eine Vergütung erhalten.


Bundestheater-Holding GmbH:

Die Mitglieder erhalten nur ein Sitzungsgeld von 109 € je Sitzung.
Wiener Zeitung GmbH:

Die Aufsichtsräte erhalten weder Sitzungsgeld noch eine Aufsichtsratsvergütung.
Zu den Fragen 8 und 9:

Es sind weder Geschäftsführer noch Vorstandsmitglieder ausgeschieden.
Zu Frage 10:

Die Frage wird so verstanden, ob vertraglich Sachbezüge vereinbart worden sind.
Austria Film und Video GmbH:

Keine.

Bundestheater-Holding GmbH:

Keine; dem Geschäftsführer und den Aufsichtsratsmitgliedern werden aber vereinzelt
Regiekarten der Bühnengesellschaften so wie anderen für die Bundestheater bedeu-
tenden Persönlichkeiten zur Verfügung gestellt.


Wiener Zeitung GmbH:

Keine.

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