1848/AB-BR BR
Die Bundesräte Konecny und Genossinnen haben am 31. Juli 2002 unter der
Nr. 2017/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Regierungskampagne zur EU-Erweiterung gerichtet.
Im Rahmen der Informationsoffensive zur EU-Erweiterung ist geplant, ab Herbst
2002 die Informationsangebote zu verschiedenen Themen rund um die EU-
Erweiterung intensiv zu kommunizieren.
Selbstverständlich ist es nicht möglich, alle Themen, die im Zusammenhang mit der
EU-Erweiterung stehen, in einer kleinen Broschüre anzusprechen. Insgesamt wer-
den in der Broschüre sieben Aspekte der EU-Erweiterung, die von der österreich-
ischen Bevölkerung als besonders relevant gesehen werden, beleuchtet: dabei wird
auch auf wirtschaftliche Implikationen sowie auf die Frage der Kosten der Erweite-
rung eingegangen. Die Maßnahmen der Bundesregierung werden klar
angesprochen. Einen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zu präsentieren, war
aber nicht Intention dieser Broschüre.
Die Bundesregierung orientiert sich in den laufenden Beitrittsverhandlungen und bei
den innerstaatlichen Vorbereitungen auf die Erweiterung an den Schwerpunkten, die
in einer Entschließung des Nationalrates vom 21. November 2001, eingebracht von
den Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Werner Fasslabend
und Kollegen, ausführlich wiedergegeben sind. Es handelt sich um folgende Politik-
bereiche:
Die Organe der Europäischen Union haben eine Methode vereinbart, die die Abwick-
lung des Haushaltsverfahrens verbessern und gleichzeitig die Einhaltung der Haus-
haltsdisziplin gewährleisten soll. Mit dem Abschluß einer Interinstitutionellen Verein-
barung einigen sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im
voraus über die großen Haushaltsprioritäten des kommenden Zeitraumes von sie-
ben Jahren. Die derzeit gültige finanzielle Vorausschau geht auf die Beschlüsse des
Europäischen Rates von Berlin im März 1999 zurück und deckt die Jahre 2000 bis
2006 ab. Für die Zeit danach sind Verhandlungen zu gegebener Zeit erst zu führen.
Aussagen über die finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007 und folgende sind
daher derzeit nicht möglich.
Bereits im Jahr 2001 wurde zwischen der österreichischen Bundesregierung und der
Europäischen Kommission ein Vertrag über gemeinsame Informationsmaßnahmen
zum Thema EU-Erweiterung geschlossen. Neben der inhaltlichen Zusammenarbeit
wurde eine Kofinanzierung der Aktivitäten der österreichischen Bundesregierung in
der Höhe von EUR 380.000,- durch die Europäische Kommission vereinbart.
Auch für das Jahr 2002 ist ein entsprechender Antrag auf Zusammenarbeit im Rah-
men der Informationsinitiative zur EU-Erweiterung gestellt worden.
Aus Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission kann davon ausge-
gangen werden, daß die Europäische Kommission einer Kofinanzierung positiv
gegenüber steht.
In Sitzungen gem. Art. 7 des Kofinanzierungsvertrages mit der Europäischen Kom-
mission wurden die geplanten Informationsaktivitäten der Bundesregierung den Ver-
tretern der Europäischen Kommission (EK) und des Europäischen Parlaments (EP)
vorgestellt.
In weiterer Folge wurden auf Wunsch der Vertreter von EK und EP in Wien Ergän-
zungen bzw. Veränderungen (Erhöhung der optischen Präsenz der Zusammenarbeit
der österreichischen Bundesregierung mit der EU) bei einzelnen Maßnahmen durch-
geführt.
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