1851/AB-BR BR
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2011/J-BR betref-
fend Herbeischaffung aller notwendigen Unterlagen für die Prüftätigkeit des kleinen
Untersuchungsausschusses des Nationalrates, welche die Abgeordneten Albrecht
Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 30. Juli 2002 an mich richteten, darf ich vor-
weg festhalten, dass hinsichtlich der Zuständigkeiten eine strikte Trennung zwischen
dem Bundesministerium für Landesverteidigung und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit erfolgt. Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist für
das Grundgeschäft (Beschaffung) und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit für die Gegengeschäfte zuständig.
26.01.2001: Sitzung des Beirats Gegengeschäfte
07.03.2001: Enquete Gegengeschäfte
11.04.2001: Sitzung des Beirats Gegengeschäfte
März - September 2001:
Einholung von Stellungnahmen und Beiträgen zu den
Gegengeschäftskriterien
24.08.2001: Endbericht der WIFO-Studie im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
09.10.2001: Übermittlung der Gegengeschäftsunterlagen an das Bundes-
ministerium für Landesverteidigung (zur Weitergabe an die
Anbieter)
23.01.2002: 1. Sitzung der Plattform für die Beurteilung der Gegengeschäfts-
angebote
29.01.2002: Übermittlung der eingelangten Gegengeschäftsangebote an die
Mitglieder der Plattform
25.02.2002: 2. Sitzung der Plattform für die Beurteilung der Gegengeschäfts-
angebote
03.04.2002: 3. Sitzung der Plattform für die Beurteilung der Gegengeschäfts-
angebote
08.04.2002: Aufforderung an die Anbieter zur Aktualisierung der Gegenge-
schäftsangebote
21.05.2002: 4. Sitzung der Plattform für die Beurteilung der Gegengeschäfts-
angebote
10.07.2002: 5. Sitzung der Plattform für die Beurteilung der Gegengeschäfts-
angebote
Über meine Anordnung wurde die Plattform für die Beurteilung der Gegengeschäfte
eingerichtet. Mitglieder dieser Plattform sind:
Das IHS gehört seit der Plattformsitzung am 05.09.2002 ebenfalls diesem beraten-
den Gremium an.
Die Vertragsverhandlungen mit EADS werden auf meine Anordnung hin von einem
externen Rechtsberater begleitet.
Die Ausschreibung, Bewertung und Abwicklung des Grundgeschäfts liegt im Kom-
petenzbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Es war Aufgabe der Plattform die Erfüllung der Kriterien aus den den
Ausschreibungsunterlagen beigelegten Gegengeschäftsunterlagen durch die
jeweiligen Anbieter zu beurteilen. Über diese Feststellung hinaus hat die Plattform
auf der Basis einer Befragung ihrer Mitglieder mehrheitlich Vorteile für das
Gegengeschäftsangebot von Eurofighter gesehen.
In den Gegengeschäftsangeboten aller Anbieter sind Projekte enthalten, die durch
MoUs mit österreichischen Unternehmen unterstützt sind.
Basierend auf der Typenentscheidung durch die Bundesregierung wird gegenwärtig
der Gegengeschäftsvertrag verhandelt. Auf Grund dieses Rahmenvertrags werden
während der voraussichtlich 15-jährigen Laufzeit konkrete Geschäfte abgeschlossen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher noch keine Antwort hinsichtlich konkreter
Geschäfte gegeben werden. Im Sinne eines Meilensteinkonzeptes soll bereits ein
wesentlicher Teil im ersten Jahr konkret vereinbart werden.
Da keine Vertragsverhandlungen aufgenommen wurden, kann diese Frage nicht
beantwortet werden.
Es wurde eine "Bidders Conference" mit allen Anbietern am 31.10.2001 (dieser Ter-
min wurde den Anbietern bereits im Wege der Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt)
durchgeführt.
An die Anbieter erging eine schriftliche Aufforderung, die Gegengeschäftsangebote
zu aktualisieren.
Bei der Bidders Conference wurden klärende Auskünfte hinsichtlich der Ausschrei-
bungsunterlagen für die Gegengeschäfte erteilt. Über diese Konferenz wurde ein
Ergebnisprotokoll angefertigt.
Die Finanzierung des Ankaufs fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Landesverteidigung und des Bundesministeriums für Finanzen.
Der Abschluss des Kaufvertrags ist Angelegenheit des Bundesministeriums für
Landesverteidigung.
Ich darf auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung
verweisen.
Die vertraglich zu vereinbarende Kompensationshöhe und damit das Kompensations-
volumen hat als Basis den Kaufpreis des Bundesministeriums für Landesverteidigung
ohne USt, unabhängig von einer Stückzahl.
Darüber liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit keine Informatio-
nen vor.
Wie bereits erwähnt, fallen Angelegenheiten hinsichtlich des Grundgeschäftes nicht
in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Bezüglich der
Gegengeschäfte wurden aktenmäßig die einzelnen Schritte zur Erstellung der
Gegengeschäftsunterlagen, die Gegengeschäftsangebote und die Einbindung der
Plattform erfasst.
Seitens des zuständigen Bundesministers für Landesverteidigung erfolgte die formelle
Befassung der Mitglieder der Bundesregierung am 2. Juli 2002 durch eine Vorlage an den
Ministerrat.
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