1855/AB-BR BR


Eingelangt am: 02.12.2002

Bundeskanzler

Die Bundesräte Konecny und Genossinnen haben am 3. Oktober 2002 unter der
Nr. 2021/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Ordensverleihung an Gianfranco Fini gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Jahre 2002 wurde das GROSSE GOLDENE EHRENZEICHEN AM BANDE für

Verdienste um die Republik Österreich an folgende Persönlichkeiten verliehen:

Herrn Antonio VITORINO, Mitglied der Europäischen Kommission,
Herrn Georges SANIER, ao. und bev. Botschafter des Großherzogtums Luxem-
burg in Österreich;

sowie im Rahmen des Staatsbesuches des Bundespräsidenten Dr. Thomas KLESTIL
in der Italienischen Republik:


Präsident des Senats Marcello PERA,

Präsident der Abgeordnetenkammer Pierferdinando CASINI,

Ministerpräsident und Außenminister ad interim Silvio BERLUSCONI,

stellvertretender Ministerpräsident Gianfranco FINI,
Minister für Produktion Antonio MARZANO,

Minister für Infrastruktur und Transport Pietro LUNARDI,

Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten und
Pressesprecher des Ministerpräsidenten Abgeordneten Paolo BONAIUTI,

Staatssekretär im Außenministerium Senator Roberto ANTONIONE,

Generalsekretär des Außenministeriums Botschafter Giuseppe BALDOCCI,

ao. und bev. Botschafter der Italienischen Republik in Österreich Pier Luigi
RACHELE,

Botschafter und Diplomatischer Berater des Präsidenten Antonio PURI PURINI,
Botschafter und Protokollchef Giuseppe BALBONI ACQUA.

Zu den Fragen 2 und 3:

Wie bei der Vornahme eines Ordensaustausches im Rahmen eines
Staatsbesuches üblich, brachte die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten am 10, September 2002 einen generell formulierten Antrag, der
nur die Anzahl, nicht aber die Namen der auszuzeichnenden Persönlichkeiten
enthielt, im Ministerrat ein. Diesem Antrag hat die Bundesregierung zugestimmt.

Diese Vorgangsweise erklärt sich daraus, dass zum Zeitpunkt des
Ministerratsbeschlusses die Namen derer, die für eine Auszeichnung
vorgeschlagen werden sollen, noch nicht zur Gänze feststehen.


Zu den Fragen 4 und 5:

Bei Staatsbesuchen wird, den internationalen Usancen entsprechend, vom be-
suchenden Staatsoberhaupt der vom Gastgeber vorgeschlagene Personenkreis
ausgezeichnet. Dieser Personenkreis wird unter rein protokollarischen Gesichts-
punkten aus am Staatsbesuch wesentlich mitwirkenden Personen zusammen-
gestellt, sodaß sich die Frage nach besonderen Verdiensten nicht stellt.


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