1856/AB-BR BR
Die Bundesräte Prof. Albrecht K. KONECNY und Genossinnen haben am 13.
November 2002 unter der Nr. 2031/J-BR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Postenversorgung für Parteigänger für
FPÖ und ÖVP gerichtet.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat keine
Ausschreibungen in Personalangelegenheiten gemäß dem Ausschreibungs-
gesetz 1989, BGBI. Nr. 85/1989 in der geltenden Fassung, vorgenommen.
Das Wort "Postenbesetzungen" stellt keinen Legalbegriff dar. Das Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979, BGBI. Nr. 333/1979 in der geltenden Fassung,
normiert Versetzungen (§ 38), Dienstzuteilungen (§ 39) und
Verwendungsänderungen (§ 40) sowie Betreuungen (siehe z. B. § 141 Abs.
11 Z 1). Im Lichte dieser Rechtslage beschränken sich die nachstehenden
Ausführungen auf hinsichtlich solcher Funktionen bzw. Arbeitsplätze des
auswärtigen Dienstes verfügte personelle Änderungen, denen gemäß dem
Ausschreibungsgesetz 1989 jeweils eine öffentliche oder eine interne
Ausschreibung und sodann ein kommissionelles Begutachtungsverfahren
voranzugehen hatte.
Im vorstehenden Sinn wurden nachgenannte Bundesbedienstete mit der
jeweils angegebenen Wirksamkeit mit der unten angeführten Funktion im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten betraut, die in der unten
gleichfalls angeführten öffentlichen Ausschreibung jeweils detailliert
beschrieben worden ist:
1. Gesandter Dr. Wolfgang PAUL per 15.11.2002 mit der Leitung der
Abteilung IV. 1 (Wertigkeit: A 1/6) "Rechtsschutz; Rechts- und
Amtshilfe; allgemeine Rechtsangelegenheiten" (siehe die öffentliche
Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.08.2002);
2. Botschafter Dr. Herbert KRAUSS per 01.12.2002 mit der Leitung der
Abteilung II.6 (Wertigkeit: A 1/6) "West- und Nordeuropa; regionale
Zusammenarbeit; Zentraleuropäische Initiative - CEI" (siehe die
öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom
20.08.2002);
3. Gesandte Dr. Margit WÄSTFELT per 01.12.2002 mit der Leitung der
Abteilung 11.7 (Wertigkeit: A 1/6) "Europäische Sicherheit und
Zusammenarbeit; Europarat" (siehe die öffentliche Ausschreibung im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30.08.2002);
4. Gesandter Mag. Arno RIEDEL per 01.12.2002 mit der Leitung der
Abteilung IM.3 (Wertigkeit: A 1/6) "Bi- und multilaterale
Außenwirtschaftsbeziehungen; Exportförderung; Investitionsschutz;
internationale Finanzinstitutionen" (siehe die öffentliche Ausschreibung
im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30.08.2002);
5. Gesandte Dr. Claudia ROCHEL-LAURICH per 01.12.2002 mit der
Leitung der Abteilung V.2 (Wertigkeit: A 1/5) "Durchführung kultureller
und wissenschaftlicher Veranstaltungen im Ausland" (siehe die
öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom
20.08.2002);
6. Gesandter DDr. Artur APELTAUER per 01.12.2002 mit der Leitung der
Abteilung VI.4 (Wertigkeit: A 1/5) "Grundsatzfragen der Unterbringung
und Ausstattung; rechtliche Angelegenheiten;
Bundesbedienstetenschutzgesetz; Kurierdienst" (siehe die öffentliche
Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.08.2002);
7. Gesandter Dr. Peter WILFLING per 16.12.2002 mit der Leitung der
Abteilung IV.2 (Wertigkeit: A 1/6) "Reise- und Grenzverkehr" (siehe die
öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom
20.08.2002) und
8. Gesandter Mag. Franz HÖRLBERGER per 16.12.2002 mit der Leitung
der Abteilung IV.6 (Wertigkeit: A 1/5) "Wanderungsangelegenheiten;
humanitäre Hilfe" (siehe die öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung vom 30.08.2002).
Als altersbedingte Pensionierungen im Sinne dieser Frage werden die nach
§ 15 - gegebenenfalls in Verbindung mit § 236c - des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBI. Nr. 333/1979 in der geltenden Fassung,
sowie die nach § 22g des Bundesgesetzes über Sozialpläne und
sonstige dienstrechtliche Sonderregelungen für Bundesbedienstete -
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, BGBI. l Nr. 138/1997 in der geltenden
Fassung -, über Initiative der betreffenden Beamtinnen erfolgten
Versetzungen in den Ruhestand, die mit Ablauf des 30. September 2002 oder
des 31. Oktober 2002 oder des 30. November 2002 wirksam geworden sind,
verstanden. In diesem Sinne sind im hiesigen Ressortbereich insgesamt 13
"Alterspensionierungen" erfolgt.
Bei Antritt des Ruhestands lag das durchschnittliche Lebensalter der davon
betroffenen 13 Beamtinnen bei 61 Jahren und 7 Monaten.
Im Zeitraum vom 09.09.2002 bis einschließlich 13.11.2002 wurde keinem
Ressortangehörigen ein Vorruhestand ("Chance 55") nach § 22a des
Bundesgesetzes über Sozialpläne und sonstige dienstrechtliche
Sonderregelungen für Bundesbedienstete - Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz, BGBl. I Nr. 138/1997 in der geltenden Fassung -
angeboten.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verwaltet lediglich an
der Österreich Institut GmbH Anteilsrechte im Sinne der vorliegenden
Anfrage. Gegenüber den in der Beantwortung der einschlägigen Anfrage
Nr. 1993/J-BR/2002 vom 25. Juli 2002 erteilten Auskünften sind keine
Änderungen in der Zusammensetzung der Geschäftsführung und des
Aufsichtrates dieser GmbH erfolgt.
| Geschichte des Dokuments | Zurück zur Home Page |