1857/AB-BR BR


Eingelangt am: 17.12.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage der Bundesräte
Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger, Nr. 2024/J-BR/2002, wie folgt:

Ich darf zunächst festhalten, dass sich die Pensionsreformkommission mit der ange-
sprochenen Problematik beschäftigt. Die von der Kommission eingesetzte Arbeits-
gruppe "Eigenständige Alterssicherung der Frau" hat die Aufgabe, nach Möglich-
keiten zu suchen, wie jenen Schwierigkeiten begegnet werden kann, auf die derzeit
vor allem Frauen mitunter beim Aufbau eigener Pensionsansprüche stoßen. Es liegt
bereits ein Zwischenbericht dieser Arbeitsgruppe vor, anhand dessen ich die Anfrage
beantworten werde.

Ich darf auch betonen, dass es sich bei diesem Zwischenbericht um Lösungs-
vorschläge handelt und diesbezüglich noch kein endgültiges Arbeitsergebnis der
Kommission vorliegt.


Zu den einzelnen Fragen führe ich Folgendes aus:
Zur Frage 1:

Es liegen bereits Vorarbeiten der Arbeitsgruppe "Eigenständige Alterssicherung der
Frau" vor. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Univ.Prof. Dr. Ulrich Runggaldier
beschäftigt sich mit den nachstehenden Themenbereichen:

• Verbesserung bei der Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten, wobei auch
die Funktion der Witwen- bzw. Witwerpension zu klären ist,


• Pensionssplitting im Ehescheidungsfall.
Festzuhalten ist, dass alle Lösungen geschlechtsneutral sein und für Mann und Frau
die gleiche Behandlung und die gleichen Voraussetzungen gelten sollen.
Zu den Fragen 2 und 3:

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen wird den ge-
äußerten Forderungen insoferne Rechnung tragen, als, sobald ein Endbericht (Gut-
achten) der Arbeitsgruppe vorliegt, dieser in der Pensionsreformkommission berück-
sichtigt und in die Diskussion um eine allfällige weitere Pensionsreform miteinfließen
wird. Die Frage, wann das Gutachten der Pensionsreformkommission fertig gestellt
sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da parallel zur
Arbeitsgruppe "Eigenständige Alterssicherung der Frau" weitere Arbeitsgruppen tätig
sind, die ihre Gutachten demnächst fertig stellen werden.


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