1861/AB-BR BR
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Albrecht
Konecny und Kollegen, Nr. 2033/J-BR vom 13. November 2002, betreffend
Postenversorgung für Parteigänger für FPÖ und ÖVP, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Um die in der Einleitung zur vorliegenden Anfrage dargelegte Sichtweise zu
objektivieren, möchte ich vorerst beispielsweise darauf hinweisen, dass von
den sieben Präsidenten der Finanzlandesdirektionen fünf befristet mit dieser
Präsidentenfunktion betraut sind. Diese befristeten Leitungsbestellungen der
Präsidenten, die sich im neuen Besoldungssystem befinden, werden aus
organisatorischen Gründen nicht verlängert. Dies vor allem deshalb, weil auf
Grund der Errichtung des Unabhängigen Finanzsenates und des damit ver-
bundenen Wegfalls der zweiten Instanz die Finanzlandesdirektionen eine gra-
vierende Änderung erfahren und damit eine Neubewertung der Position der
Präsidenten der Finanzlandesdirektionen verbunden sein wird. Dieser Um-
stand wurde den Präsidenten entsprechend den Bestimmungen des
Ausschreibungsgesetzes mitgeteilt.
Die Personalsituation stellt sich daher auf diesem Gebiet folgendermaßen dar:
Ein Präsident ist nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters mit
Ablauf des Monats Juli 2002 in den Ruhestand getreten. Ein Präsident hat
durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung sein Ausscheiden aus dem
aktiven Dienstverhältnis mit Ablauf des Jahres 2002 bewirkt. Ein Präsident,
dessen Leitungsbestellung mit März 2003 befristet ist, hat bereits die Absicht
bekannt gegeben, zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand zu treten. Zwei
Präsidenten wurde ein Vorruhestands-Karenzurlaub gemäß § 22a Abs. 1 des
Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes angeboten, das von diesen auch an-
genommen wurde. Zwei Präsidenten gehören dem alten Besoldungsschema
an und sind daher vom Auslaufen einer befristeten Bestellung nicht betroffen.
In meinem Ressort sind im Zeitraum 9. September bis 13. November 2002
lediglich im Bereich der Zentralleitung Funktionen ausgeschrieben worden,
die sich wie folgt darstellen:
Im Zusammenhang mit dem in der Anfrage verwendeten Begriff "Posten-
besetzung" wird zur Erläuterung darauf hingewiesen, dass sich die Antwort
auf die Besetzung auszuschreibender Leitungsfunktionen bezieht, wobei in
meinem Ressort im Zeitraum ab 9. September 2002 nur die Zentralstelle
davon betroffen ist. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
- Sektionsleiter Dipl-Soz. Dipl-Kfm. Michael SVOBODA, Leiter der Sektion 1,
Bewertung A1/9;
- Ministerialrat Dr. Roland GRABNER, Leiter der Abteilung IV/31, Bewertung
Al/6;
Die Ausschreibungstexte sind der Anfragebeantwortung als Beilagen 1 bis 4
angefügt.
Im Zeitraum vom 9. September bis 13. November 2002 sind in der Zentral-
leitung vier und im nachgeordneten Bereich 34 somit insgesamt 38 Personen
durch Erklärung in den Ruhestand versetzt worden. Diese Zahl inkludiert all
jene, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt haben, d.h. somit
mindestens 60 Jahre alt waren. Das durchschnittliche Pensionsalter betrug
61 Jahre.
Im Zeitraum vom 9. September bis 13. November 2002 sind im Bereich der
Zentralleitung 15 Vorruhestandsfälle gemäß § 22a Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz angefallen, wobei die Funktionen von vier Abteilungsleitern
aufgelöst wurden.
Im nachgeordneten Bereich sind in diesem Zeitraum folgende Vorruhe-
standsfälle gemäß § 22a Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angefallen:
In den übrigen nachgeordneten Behörden wurde von § 22a Bundes-
bediensteten-Sozialplangesetz nicht Gebrauch gemacht.
Unter den insgesamt 27 Personen, denen im nachgeordneten Bereich im Zeit-
raum vom 9. September bis 13. November 2002 der Vorruhestand angeboten
wurde, befanden sich lediglich zwei Funktionsträger im Sinne des Aus-
schreibungsgesetzes (der Präsident der Finanzlandesdirektion für Salzburg
und der Präsident der Finanzlandesdirektion für Kärnten).
Im Zeitraum vom 9. September bis 13. November 2002 wurden bei Bundes-
gesellschaften, bei denen die Eigentümerfunktion von meinem Ressort wahr-
genommen wird, folgende Leitungsfunktionen vergeben:
- ein zweites Vorstandsmitglied der IAKW (Internationales Amtssitz-
und Konferenzzentrum Wien) AG
- ein drittes Vorstandsmitglied bei der österreichischen Bundesfinan-
zierungsagentur
Bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (die Gesellschaft wurde
durch Verschmelzung der BÜRGES Förderungsbank GmbH und der
Finanzierungsgarantie-GmbH gemäß Art. 1 des Austria-Wirtschaftsservice-
Errichtungsgesetzes, BGBl. I Nr. 130/2002, per 1.10.2002 errichtet) erfolgte
die Bestellung von
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