1862/AB-BR BR


Eingelangt am: 20.12.2002

Bundeskanzler
 

Die Bundesräte Konecny und Genossinnen haben am 23. Oktober 2002 unter der
Nr. 2026/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Der Auftrag für die Erarbeitung und Bereitstellung der Druckunterlagen, inkl. aller
Bilder, für die gegenständliche Broschüre erfolgte am 20. September 2002 durch die
Abteilung IM/4 im Wege der Direktvergabe gemäß § 23, Abs. 7, in Verbindung mit
§ 27, Abs. 1, Zif. 1, BvergG, BGBI. l Nr. 99/2002, an die Firma fischer enterprises.


Zu Frage 2:

Die Rechtsgrundlage für die Erstellung dieser Broschüre bildet das Bundesministe-
riengesetz gemäß Anlage zu § 2, Teil 2, A. Bundeskanzleramt, Punkt 2:
"Informationstätigkeit der Bundesregierung. Dazu gehören insbesondere auch: An-
gelegenheiten der Information der Regierung; Information der Öffentlichkeit über die
Arbeit der Regierung".


Zu Frage 3:

Die Kosten für die Erarbeitung der Broschüre haben sich auf € 4.896,-- belaufen.
Zu den Fragen 4 und 5:

Die Auftragsvergabe für den Druck der Broschüre erfolgte durch die Abteilung IM/4,
nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß den Bestimmungen des
§ 26, Abs. 3, Zif. 3 BvergG idgF.


Zu Frage 6:

Die Druckkosten stellen sich im Detail wie folgt dar:

Erstauflage 400.000 Exemplare € 44.268,-- inkl. 20% MWSt.
Nachdruck 80.000 Exemplare €13.778,40 inkl. 20% MWSt.


Zu Frage 7:

Die Druckkosten wurden auf dem Budgetansatz "BPD: Ressortübergreifende Infor-
mationsarbeit", Finanzstelle 380, Finanzposition 1-10008-7284.004, verrechnet.


Zu Frage 8:

Die Genehmigung der Budgetierung erfolgte durch den Leiter der Abteilung IM/4,
entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen, mit zustimmender Kennt-
nisnahme durch mein Kabinett.


Zu Frage 9:

Die Broschüren wurden überwiegend an österreichische Unternehmen versandt.
Zu den Fragen 10 und 11:

Dem Bundeskanzleramt wurden keine personenbezogenen Daten übermittelt.

Zu Frage 12:
Keine.

Zu Frage 13:
Per Post.

Zu den Fragen 14 und 15:
Keine.


Zu Frage 16:

Es ist üblich, daß Broschüren des Bundespressedienstes auch von der Pressespre-
cherin gelesen und nötigenfalls redigiert werden.


Zu Frage 17:

Die Fotos wurden von der beauftragten Agentur mit Unterstützung von Mitarbeitern
des Bundespressedienstes ausgewählt.

Zu Frage 18:

Da es sich bei der Rede des Bundeskanzlers um eine Bilanz der Regierungsarbeit
handelte, wurden dementsprechend die Mitglieder der Bundesregierung dargestellt.
Zu Frage 19:

Auf den in der Broschüre verwendeten Fotos sind folgende Regierungsmitglieder in
nachstehender Häufigkeit abgebildet:
Bundeskanzler 8x
Vizekanzlerin 4x

Minister Bartenstein 2x
Ministerin Ferrero-Waldner 1x


Ministerin Gehrer 1x
Minister Grasser 2x
Minister Haupt 1x
Minister Molterer 3x
Minister Reichhold 1x
Minister Scheibner 1x
Minister Strasser 3x

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