1862/AB-BR BR
Die Bundesräte Konecny und Genossinnen haben am 23. Oktober 2002 unter der
Nr. 2026/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage gerichtet.
Der Auftrag für die Erarbeitung und Bereitstellung der Druckunterlagen, inkl. aller
Bilder, für die gegenständliche Broschüre erfolgte am 20. September 2002 durch die
Abteilung IM/4 im Wege der Direktvergabe gemäß § 23, Abs. 7, in Verbindung mit
§ 27, Abs. 1, Zif. 1, BvergG, BGBI. l Nr. 99/2002, an die Firma fischer enterprises.
Die Rechtsgrundlage für die Erstellung dieser Broschüre bildet das Bundesministe-
riengesetz gemäß Anlage zu § 2, Teil 2, A. Bundeskanzleramt, Punkt 2:
"Informationstätigkeit der Bundesregierung. Dazu gehören insbesondere auch: An-
gelegenheiten der Information der Regierung; Information der Öffentlichkeit über die
Arbeit der Regierung".
Die Auftragsvergabe für den Druck der Broschüre erfolgte durch die Abteilung IM/4,
nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß den Bestimmungen des
§ 26, Abs. 3, Zif. 3 BvergG idgF.
Erstauflage 400.000 Exemplare € 44.268,-- inkl. 20% MWSt.
Nachdruck 80.000 Exemplare €13.778,40 inkl. 20% MWSt.
Die Druckkosten wurden auf dem Budgetansatz "BPD: Ressortübergreifende Infor-
mationsarbeit", Finanzstelle 380, Finanzposition 1-10008-7284.004, verrechnet.
Die Genehmigung der Budgetierung erfolgte durch den Leiter der Abteilung IM/4,
entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen, mit zustimmender Kennt-
nisnahme durch mein Kabinett.
Zu Frage 12:
Keine.
Zu Frage 13:
Per Post.
Zu den Fragen 14 und 15:
Keine.
Es ist üblich, daß Broschüren des Bundespressedienstes auch von der Pressespre-
cherin gelesen und nötigenfalls redigiert werden.
Minister Bartenstein 2x
Ministerin Ferrero-Waldner 1x
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