1864/AB-BR BR


Eingelangt am: 27.12.2002

BM für Justiz

Die Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend "Postenversorgung für Parteigänger für FPÖ und
ÖVP" gerichtet.


Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:

Seit dem 9. September 2002 (bis zum Einlangen der Anfrage am 13. November
2002) habe ich extern oder intern in meinem Ressort bzw. den nachgeordneten
Dienststellen in Personalangelegenheiten folgende Ausschreibungen getätigt:


a) im Bereich der Zentralstelle:
- Die Funktion der Leitung der Sektion III des BMJ,
b) im Bereich der Staatsanwaltschaften:

- Planstelle einer Sprengelstaatsanwältin/eines Sprengelstaatsanwaltes für
den Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Wien,


- Planstelle der Leiterin/des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Linz,
- Planstelle der Leiterin/des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien,

- Planstelle einer Gruppenleiterin/eines Gruppenleiters der Staatsanwaltschaft
Wien und

- Planstelle einer Staatsanwältin/eines Staatsanwaltes der Staatsanwaltschaft
Wien


c) im Bereich des Obersten Gerichtshofes:

- Planstelle eines Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes,

d) im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Wien:

- Planstelle des Vorstehers/der Vorsteherin des Bezirksgerichtes Brück an der
Leitha,


- Planstelle eines Richters/einer Richterin des Bezirksgerichtes Hernals,
- Planstelle eines Richters/einer Richterin des Bezirksgerichtes Amstetten,

- Planstelle eines Sprengelrichters/einer Sprengelrichterin des Ober-
landesgerichtes Wien,

- vier Planstellen eines Senatspräsidenten/einer Senatspräsidentin des Ober-
landesgerichtes Wien,

- sechs allenfalls frei werdende Planstellen eines Richters/einer Richterin des
Oberlandesgerichtes Wien,

- eine Planstelle eines Richters/einer Richterin des Bezirksgerichtes Innere
Stadt Wien, gebunden für eine Verwendung im Evidenzbüro des OGH,

- eine Planstelle eines Richters/einer Richterin des Bezirksgerichtes Innere
Stadt Wien, gebunden für eine Verwendung bei der Staatsanwaltschaft,


- eine Planstelle eines Richters/einer Richterin des Bezirksgerichtes Favoriten,

- Arbeitsplatz eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin der Referatsleiterin des
Referates 4.1 am Oberlandesgericht Wien sowie

- Arbeitsplatz eines Vorstehers/einer Vorsteherin der Geschäftsstelle des Be-
zirksgerichtes Donaustadt,


e) im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Graz:

- Planstelle eines Richters/einer Richterin des Landesgerichtes für Straf-
sachen Graz,

- Planstelle des Vorstehers/der Vorsteherin des Bezirksgerichtes Deutsch-
landsberg,


- Planstelle des/der Präsidenten/Präsidentin des Oberlandesgerichtes Graz,

- zwei Planstellen eines Richters/einer Richterin des Landesgerichtes für Zivil-
rechtssachen Graz,

- eine allenfalls frei werdende Planstelle eines Richters/einer Richterin des
Oberlandesgerichtes Graz,

- Aufnahme von zwei oder mehr Vertragsbediensteten (v2/1; VBG) zur
Rechtspflegerausbildung sowie

- Ausschreibung des Arbeitsplatzes des Vorstehers/der Vorsteherin der Ge-
schäftsstelle beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz,


f) im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Linz:

- fünf, allenfalls mehr zur Besetzung gelangende Planstellen für Richter-
amtsanwärter,

- die Planstelle des/der Vorstehers/der Vorsteherin des Bezirksgerichtes Vöck-
labruck,

- eine Planstelle eines/einer Richters/Richterin des Bezirksgerichtes Linz ver-
bunden mit einer Verwendung als StA im Sprengel der Ober-
staatsanwaltschaft Linz,


- die allenfalls frei werdenden Planstellen
a) des/der Vorstehers/Vorsteherin des Bezirksgerichtes Thalgau,

b) des/der Vorstehers/Vorsteherin des Bezirksgerichtes
St. Johann im Pongau,

- zwei Planstellen eines/einer Richters/Richterin des Bezirksgerichtes
St. Johann im Pongau,


- die Planstellen
a) eines/einer Richters/Richterin des Bezirksgerichtes Thalgau,

b) eines/einer Richters/Richterin des Bezirksgerichtes Neumarkt
bei Salzburg und des Bezirksgerichtes Salzburg,

- zwei, allenfalls mehr Planstellen eines/einer Richters/Richterin des Landes-
gerichtes Salzburg,

- eine allenfalls zur Besetzung gelangende Planstelle eines/einer Rich-
ters/Richterin des Bezirksgerichtes Salzburg sowie

- eine allenfalls frei werdende Planstelle eines/einer Richters/Richterin des
Bezirksgerichtes Vöcklabruck und

- die Stelle eines Informationstechnologie-Technikers beim Landesgericht
Wels;


g) im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Innsbruck:

- eine Planstelle eines/einer Richters/Richterin des Bezirksgerichtes Innsbruck
verbunden mit einer Verwendung als StA im Sprengel der Oberstaatsanwalt-
schaft Innsbruck,

- eine Planstelle eines/einer Senatspräsidenten/Senatspräsidentin des Ober-
landesgerichtes Innsbruck, gemäß § 43 GOG überwiegend zur Besorgung
von Justizverwaltungsaufgaben gebunden,

- eine allenfalls zur Besetzung gelangende Planstelle eines/einer Rich-
ters/Richterin des Landesgerichtes Innsbruck,


- die allenfalls frei werdenden Planstellen

a) des/der Vorstehers/Vorsteherin des Bezirksgerichtes
Montafon,

b) des/der Vorstehers/Vorsteherin des Bezirksgerichtes Landeck.


Zu 2 und 5:

Unter Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen den gestellten Fragen 2.

und 5. ist die Beantwortung der Frage 2. hinsichtlich des Begriffes "Postenbeset-
zung" (unabhängig von einer Leitungsposition) nicht möglich, weil es sich bei diesem
Begriff um keinen personalrechtlichen Legalbegriff handelt und eine Differenzierung
im Hinblick auf Verwendungsänderungen oder Versetzungen im Rahmen der Frage-
stellung nicht vorgenommen wird. Die Beantwortung der Fragen 2. und 5. einschließ-
lich der Unterfragen erfolgt daher zusammengefasst und zielt - nicht zuletzt auf
Grund der sich aus der Einleitung zur Anfrage ergebenden Absicht der Fragestellung
- nur auf die Angabe von Leitungsfunktionen, die vor ihrer Besetzung auszuschrei-
ben sind, ab.

Bei der Beantwortung wurde auf den Zeitpunkt der Bestellung zwischen
9. September und 13. November 2002, nicht jedoch auf den Zeitpunkt des Wirksam-
werdens der Bestellung Bezug genommen.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist an Stelle einer umfassenden Arbeits-
platzbeschreibung der Text der jeweiligen Ausschreibung - falls eine solche nach
dem Ausschreibungsgesetz 1989 bzw. dem RDG und des StAG geboten war - als
Anlage ./1 angeschlossen.

Insofern wurden folgende Postenbesetzungen seit 9. September 2002 (bis 13. No-
vember 2002) in meinem Ressort oder in nachgeordneten Dienststellen vorgenom-
men:


a) Im Bundesministerium für Justiz:

• Weiterbestellung des Leiters der Sektion l, Sektionschef
Honorarprofessor Dr. Gerhard HOPF und

• des Leiters der Sektion II, Sektionschef Dr. Roland MIKLAU, jeweils in
Form von befristeten Ernennungen gemäß § 2 Abs. 1 und § 141 Abs. 1
und 5 BDG 1979, wobei es gemäß § 19 Ausschreibungsgesetz 1989 in
diesen beiden Fällen keines neuerlichen Ausschreibungsverfahrens
bedurfte,


b) im Bereich der Staatsanwaltschaften:

• Bestellung des Leiters der Staatsanwaltschaft St. Polten, Hofrat
Dr. Walter NEMEC, mit Entschließung vom 27. September 2002;

c) Im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Wien wurden folgende Planstel-
len von Richtern/Richterinnen bzw. Richteramtsanwärtern/Richteramtsan-
wärterinnen, gereiht nach dem Datum des Ernennungsbescheides oder der
Entschließung besetzt:

Bescheid/Entschließung

Name

Planstelle

13. September 2002

Mag. Frederic ARTNER

Richteramtsanwärter

13. September 2002

Mag. Dietmar DOKALIK

Richteramtsanwärter

13. September 2002

Mag. Andrea GOLGER

Richteramtsanwärterin

13. September 2002

Ing. Dr. Erhard NEUBAUER

Richteramtsanwärter

13. September 2002

Dr. Silvia THALLER

Richteramtsanwärterin

13. September 2002

Mag. Thomas TRAUNER

Richteramtsanwärter

13. September 2002

Mag. Eva REICHEL

Richteramtsanwärterin

27. September 2002

Mag. Michael KUNZ

RidBGHS Wien

27. September 2002

Mag. Iris STREBINGER

RidBG Innere Stadt Wien (Z-BMJ)

27. September 2002

Mag. Doris WAIS-PFEFFER

RidBG St. Polten

27. September 2002

Mag. Wolfgang HANDLER

Sprengelrichter

29. Oktober 2002

Dr. Robert SCHROTT

VdBG Brück an der Leitha

29. Oktober 2002

Dr. Richard SIMSALIK

RidBG Amstetten

29. Oktober 2002

Mag. Evelyn HEINRICH

RidBG Hernals

29. Oktober 2002

Mag. Andrea MILLETICH

Sprengelrichter

30. Oktober 2002

Dr. Karina GROHMANN

RidOLG Wien

Ergänzend führe ich aus, dass am 30.10.2002 Frau Amtsdirektorin Irene PULZER
zur Leiterin des Referates 4.1 am Oberlandesgericht Wien in der Bewertung A 2/7
sowie Herr Amtsdirektor Günther LEODOLTER zum Stellvertreter der Leiterin des
Referates 4.1 in der Bewertung A 2/5 bestellt wurden.


d) im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Graz:

Bescheid/Entschließung

Name

Planstelle

14. Oktober 2002

Dr. Susanne ANGERER

RidLGZ Graz

15. Oktober 2002

Dr. Peter KIRSCH

RidOLG Graz

23. Oktober 2002

Dr. Petra SCHWAR

RidLGSt Graz


e) im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Linz:

Bescheid/
Entschi, vom

Name
(bisher)

Planstelle

mit Wirksam-
keit vom

13.09.2002

Dr. Christoph MAYER
(VorstdBG Mittersill)


RidLG Steyr

1.10.2002

18.09.2002

Dr. Helmut KRALLINGER
(VorstdBG Wildshut)


RidLG Salzburg

1.10.2002

18.09.2002

Mag. Roland VEIT
(RiAA)


VorstdBG Mittersill

1.10.2002

10.10.2002

Dr. Bruno LINDORFER
(RidBG Linz)


RidLG Linz

1.12.2002

10.10.2002

Mag. Margit KREUZER
(RidLG Salzburg)


RidLG Linz

1.12.2002

15.10.2002

Dr. Karl MAKOVSKY
(RidLG Linz)


VPräsdLG Linz

1.11.2002

29.10.2002

Mag. Christina KRAWINKLER
(Rp)


RiAA

1.11.2002


f) im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Innsbruck:

Bescheid/
Entschi, vom

Name
(bisher)

Planstelle

mit Wirksam-
keit vom

30.10.2002

Dr. Beate ABLER
(VorstdBG Montafon)


RidLG Innsbruck

1.11.2002

30.10.2002

Dr. Silvia GEYMAYER
(RiAA)


RidBG Innsbruck

1.11.2002


Zu 3:

Im Zeitraum 9. September bis 13. November 2002 erfolgten in meinem Ressort bzw.

den nachgeordneten Dienststellen insgesamt 24 "Alterspensionierungen", davon 18
bei den Justizbehörden in den Ländern (sieben im OLG-Sprengel Wien, fünf im
OLG-Sprengel Graz, fünf im OLG-Sprengel Linz und eine im OLG-Sprengel Inns-
bruck), drei im Planstellenbereich der Justizanstalten und drei im Planstellenbereich
Bewährungshilfe.


Das durchschnittliche Pensionsalter beträgt dabei 60,92 Jahre.
Zu 4:

Die sogenannte "Chance 55" wurde in meinem Ressort oder den nachgeordneten

Dienststellen insofern angewendet, als ein Sektionschef noch vor dem 9. September
2002 (nämlich am 5. August 2002) das Angebot der Beurlaubung unter Entfall der
Bezüge gemäß § 22a Abs. 2 Bundesbediensteten-Sozialplangesetz mit Wirkung

vom 1. Oktober 2002 angenommen hat. Die entsprechende Planstelle findet Ein-
gang in den neuen Annex/Teil 3 des Stellenplanes 2003.

Einer weiteren Bediensteten der Zentralstelle (einer Ableitungsleiterin) wurde am
12. Dezember 2002 ein Angebot nach der zitierten Bestimmung unterbreitet.


Zu 5:

Siehe Frage 2.
Zu 6:

Es wurden seit 9. September 2002 keine Leitungsfunktionen in Unternehmungen,
die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und bei welchen ich
Bundesanteile vertrete, vergeben.


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