1873/AB-BR BR
Eingelangt am: 13.01.2003
Bundesministerium
für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2032/J-BR/2002 betreffend Postenversorgung für
Parteigänger der FPÖ und ÖVP, die die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny,
Kolleginnen und
Kollegen am 13. November 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.;
Im Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden im Bereich der Zentrallei-
tung in der Zeit von 9. September 2002 bis zum Zeitpunkt der
Anfragestellung
(13. November 2002) nachfolgend angeführte Funktionen, für die laut
Ausschreibungsgesetz eine
Ausschreibung vorgesehen ist, zur Besetzung ausgeschrieben:
Funktion der
stellvertretenden Leitungen der Zentralsektion, der Sektion II, der Sektion III, der
Sektion VI sowie zwei
stellvertretende Leiterfunktionen der Sektion VII (Rechtsangelegenheiten
und Controlling);
Funktion der Leitung der Abteilungen Z/1,
Z/11, III/8, IV/4, V/10, VII/2, VII/3, VII/6, VII/7 so-
wie 1/7.
Im Bereich der
nachgeordneten Dienststellen wurden im genannten Zeitraum keine derartigen
Ausschreibungen getätigt.
Ad 2. und 5.:
Im Zeitraum 9.
September 2002 bis 13. November 2002 erfolgten im Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur im Bereich der Zentralleitung
Besetzungen folgender vier
Leiterfunktionen:
Abteilung IV/5 Ministerialrätin Dr. Elisabeth Brandstötter
Abteilung II/4 Oberrätin Mag. Eva Schönauer-Janeschitz
Abteilung III/3 Ministerialrat Dipl.-Ing. Dr. Robert Kristöfl
Abteilung 1/7 Amtsdirektor Karl Havlicek
Funktion, Bewertung
sowie eine Agendenaufstellung der Arbeitsplätze sind den angeschlossenen
Ausschreibungstexten zu entnehmen (Beilage).
Im Bereich der
nachgeordneten Dienststellen der Schulverwaltung wurden in diesem Zeitraum
keine Leiterfunktionen besetzt.
Ad 3.;
Im Zeitraum 9
September 2002 bis 13. November 2002 erfolgten im Bereich der Zentralleitung
sechs Pensionierungen gemäß §15bzw.
§15a BDG 1979. Das Durchschnittsalter dieses
Personenkreises betrug 61,5 Jahre.
Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen gab es zwei
derartige Pensionierungen, wobei das
Durchschnittsalter bei 60 Jahren lag.
Ad 4.:
Der Vorruhestand für
Beamte und Vertragsbedienstete (Karenzurlaub vor Ruhestands-
versetzung) gemäß den §§ 22a und 22c des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes
(so genannte
“Chance 55") wurde in der Zentralleitung in der Zeit von 9
September 2002 bis
13 November 2002 32 Bediensteten angeboten und von diesen auch
angenommen. Dabei
wurden gemäß den angeführten gesetzlichen Bestimmungen die Arbeitsplätze
von
sieben Referatsleitern, zehn Abteilungsleitern und einem Gruppenleiter
aufgelassen.
Im Bereich der
nachgeordneten Dienststellen wurde die so genannte “Chance 55" insgesamt
sieben Personen angeboten und von diesen auch angenommen, es handelte
sich dabei um
folgende Arbeitsplätze, 1 A6, 2 A4/1, 1 A4/G, 1 A3/1 und 1 A3/2.
Ad 6.;
Gemäß Art. 52 Abs. 2
B-VG besteht ein Interpellationsrecht hinsichtlich aller Unternehmungen,
für die der Rechnungshof ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann
sich dieses Inter-
pellationsrecht allerdings nur auf die Rechte des Bundes und die
Ingerenzmöglichkeiten seiner
Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der
juristischen Person, die von den
Eigentümervertretern bestellt wurden.
Beilage

GZ 17.716/7-1/02
gem § 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Im Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die Funktion der Leitung der
Abteilung IV/5 zu besetzen. Dieser
Arbeitsplatz ist der Verwendungsgruppe A/A1,
Funktionsgruppe 4 bzw. der
Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 3, zugeordnet. In
den Aufgabenbereich dieser Abteilung
fallen insbesondere:
Grundsatzangelegenheiten der
Österreichischen Kulturinformation; IT-Angele-
genheiten im Kulturbereich ("eCulture"); Forschungsaufträge und
Förderungs-
maßnahmen für kulturelle Einrichtungen
insbesondere zur Erhaltung des kultu-
rellen Erbes; Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich des
Informations- und Dokumentationswesens
insbesondere hinsichtlich der Digitali-
sierung von Kulturgütern;
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese
Funktion sind neben den allgemeinen
Ernennungserfordernissen im Sinne des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333:
1. das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen
oder privatrechtlichen Dienstverhältnisses zum
Bund;
2. abgeschlossenes Universitätsstudium der Geisteswissenschaften;
3. umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im
wissenschaftlichen Bibliotheks-,
Informations- und Dokumentationswesen, im Bereich der Informationstechnologie sowie
im PR-Bereich;
4. Kompetenz in der Entwicklung und Umsetzung
von Strategien im Bereich der Erhaltung,
Erschließung und Präsentation des österreichischen Kultur- und
Wissenserbes;
5. fundierte Kenntnisse regionaler und nationaler österreichischer Kultureinrichtungen;
6. langjährige Erfahrung in der Vergabe,
Abwicklung und Verwertung von Forschungs- und
Dokumentationsprojekten;
7. Erfahrung im Projektmanagement;
8. Eignung für eine Leitungsfunktion sowie zur Menschenführung;
9. Organisationstalent,
Kommunikationsfähigkeit und Fähigkeit zur Führung von Verhand-
lungen.
Bewerbungsgesuche
sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Bekannt-
machung an der Amtstafel des BMBWK unter Anführung der Gründe, die den
Bewerber/die
Bewerberin für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen
lassen, unmittelbar bei
der Abteilung Z/1 (Präsidium) des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur,
1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.
Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bemüht, den Anteil von
Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich
Frauen zur Bewer-
bung ein. Nach § 43 des B-GBG werden Frauen, die gleich geeignet wie
männliche Bewerber
sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt.
GZ 17.710/1-1/02
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
gemäß § 2 Abs. l Ziffer 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989,
BGBl. Nr.
85, der Funktion der Leitung der Abteilung II/4
im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Im Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die Funktion der Leitung der
Abteilung H/4 zu besetzen. In den Aufgabenbereich dieser Abteilung
fallen insbesondere:
Pädagogische
und berufsfachliche Angelegenheiten der Lehranstalten für
Humanberufe;
internationale Kontakte im
Tourismusbereich;
tertiäres humanberufliches Bildungswesen,
allgemeine Angelegenheiten der Sprachausbildung für die Sektion II.
Das umfasst im Einzelnen u.a.:
Pädagogische
Grundsatzfragen; Erstellung der Lehrpläne; Entwicklung pädagogischer Konzepte
für Ausbildungsstrukturen in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Mode
und Bekleidung,
Sozialarbeit und Sozialdienste; Schulversuchsangelegenheiten;
Angelegenheiten der
ernährungswirtschaftlichen und tourismusbezogenen Ausbildung für den
Sektionsbereich;
Angelegenheiten
des IT-Unterrichts und der Unterrichtssoftware sowie Lehreraus- und -
fortbildung für den Abteilungsbereich;
Koordination des Sprachunterrichts für den
Sektionsbereich.
Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1,
Funktionsgruppe 6 bzw. der Entlohnungs-
gruppe a/v l, Bewertungsgruppe 4,
zuzuordnen.
Voraussetzungen für
die Bewerbung um diese Funktion sind neben den allgemeinen
Ernennungserfordernissen im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
1979, BGBl. Nr. 333:
1. Ein
für den Unterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen geeignetes
Lehramt
(Studium),
2. mehrjährige Unterrichtserfahrung im
berufsbildenden - insbesondere im
humanberuflichen - Schulwesen,
3. fundierte pädagogische Kenntnisse und
langjährige Erfahrung - auch im Hinblick auf den
Einsatz neuer Technologien im Unterricht und des österreichischen
Bildungssystems,
insbesondere des berufsbildenden Schulwesens,
4. Kenntnisse schulrechtlicher,
dienstrechtlicher und verfahrensrechtlicher Vorschriften, des
Verwaltungsaufbaus und der Organisationskultur sowie in
Ausstattungsfragen der Schulen
des Abteilungsbereiches,
5. Kenntnisse und Erfahrung in der Ausübung
einer Leitungsfunktion im Bereich des
öffentlichen Dienstes, in der Menschenführung, Fähigkeit zu effizienter
Teamarbeit und
Teamleitung, Problem- und Konfliktlösungsfähigkeit,
6. Kenntnisse von Planungsinstrumentarien und
qualitätssichernden Maßnahmen, Erfahrung in
der Umsetzung des Gender Mainstreaming,
7. Kommunikationsfähigkeit,
Organisationstalent, Fähigkeit zur Durchführung und Leitung von
Verhandlungen und Tagungen,
8. Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)
Bewerbungsgesuche
sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im
"Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die
den Bewerber/die Bewerberin
für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen,
unmittelbar bei der
Abteilung Z/l des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, 1014 Wien,
Minoritenplatz 5, einzubringen.
Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen
in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur
Bewerbung ein. Nach
§ 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden Frauen, die gleich geeignet
wie männliche
Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt.
GZ 17.714/4-1/02
BEKANNTMACHUNG
gem § 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Im Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur ist die Funktion der Leitung
der Abteilung III/3 zu besetzen. Dieser Arbeitsplatz ist der Verwendungsgruppe
A/A1,
Funktionsgruppe 4 bzw. der Entlohnungsgruppe
a/v1, Bewertungsgruppe 3, zugeordnet. In
den Aufgabenbereich dieser Abteilung
fallen insbesondere:
Organisation und Einsatzplanung von IT-Angelegenheiten
der Zentralstelle in den
Bereichen Kommunikationsdienste (e-Mail,
Fax), Intranet-/Extranet-/Internet-Appli-
kationen und Dokumentenmanagement.
Spezifikation und Etablierung eines Know-
ledge-Managementsystems und zukunftorientierter Services im Bereich
Mobile
Computing. Design und Bereitstellung
datenbank- und dokumentbasierender Infor-
mationssysteme.
Ressortweite Zuständigkeit zur Etablierung
von elektronischen Signaturkarten im
Rahmen der eGovernment-Initiative Bürgerkarte. Designvorgaben für SmartCards
und Spezifikationen von Chiparchitekturen
für elektronische Schüler- und Studieren-
denausweise.
Leitung des Projektschwerpunktes
österreichweites eLearning-Büdungsportal und
Kulturportal für Schulen, Fachhochschulen,
Universitäten sowie Erwachsenen-
bildung und Kultur im Rahmen der eFit-Lenkungsgruppe. Design und Aufbau einer
eLearning-Entwicklungsumgebung und eines Content-Pools sowie Integration
der
Schulbuchverlage in das Portal-Gesamtkonzept. Vergabe und Koordination von
eLearning-Projekten für die Realisierung multimedial und interaktiv
aufbereiteter
Bildungsinhalte.
Evaluation und Einsatzplanung von
Lernmanagement-Plattformen und Content-
Management-Systemen für den Bildungsbereich
sowie für den gesamten öffentlichen
Bereich.
Vertretung der Zentralstelle bzw. des
Ressorts in verschiedenen IT-Gremien und
IT-Expertengruppen.
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese
Funktion sind neben den allgemeinen
Ernennungserfordernissen im
Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGB1.
Nr. 333:
1.
das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen
Dienstverhältnisses
zum Bund;
2. abgeschlossenes Universitätsstudium der Informatik;
3. fundierte Kenntnisse in den Bereichen
Informations- und Kommunikationstechnolo-
gien sowie Web-Anwendungen und Mobile Computing;
4. Kompetenz und langjährige Erfahrung in der
Spezifikation und Umsetzung datenbank-
und dokumentbasierender Applikationen;
5. umfassende Kenntnisse bezüglich
elektronischer Signaturkarten und Koordinierungs-
kompetenz im Schul- und Universitätsbereich sowie im Rahmen der
eGovernment-
Initiative Bürgerkarte mit der Stabstelle der IKT-Strategie des Bundes
(CIO,
IKT-Board);
6. langjährige Erfahrung im Dokumenten- und
Workflow-Management sowie im Bereich
Migrationsstrategien zur Überführung von Kanzleiinformationssystemen zum
“Elek-
tronischen Akt";
7. fundierte Kenntnisse in Portaltechniken,
Authentisierungsverfahren, Lernplattformen,
Community-Building, Content-Management-Systemen und eLearning;
8. Management-Fähigkeiten und Organisationstalent;
9. langjährige Verwaltungspraxis und Erfahrungen im Change-Management;
10.
soziale Kompetenz und Kontaktfreudigkeit im Bereich Mitarbeiterführung,
Motivation
und Teamarbeit;
11.
Fähigkeit zur Koordination fachübergreifender Geschäftsbereiche sowie Führungs-
und
Koordinierungskompetenz für Expertengremien;
12.
fundierte Englischkenntnisse und Verhandlungskompetenz in Gremien der Europäi-
schen Union.
Bewerbungsgesuche
sind innerhalb von zwei Wochen nach Verlautbarung dieser Bekannt-
machung an der Amtstafel des BMBWK unter Anführung der Gründe, die den
Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet
erscheinen
lassen, unmittelbar bei der Abteilung Z/1 (Präsidium) des
Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.
Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bemüht, den Anteil von
Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich
Frauen zur Bewer-
bung ein. Nach § 43 des B-GBG werden Frauen, die gleich
geeignet wie männliche
Bewerber sind, bei der Betrauung der
Funktion bevorzugt.
GZ 17.712/1-1/02
BEKANNTMACHUNG
gemäß § 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Im Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die Funktion der Leitung
der Abteilung I/7 zu besetzen. Dieser Arbeitsplatz ist mit A1/4
bewertet. In den Aufgaben-
bereich dieses Arbeitsplatzes fallen insbesondere:
• Pädagogische Angelegenheiten der Polytechnischen Schulen;
• Koordination der Aus- und Weiterbildung im Lehrberuf;
• Wirtschafts- und Haushaltsangelegenheiten,
Budgetplanung und Controlling sowie
Kosten- und Leistungsrechnung für den Sektionsbereich.
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
1. Lehramt für Pflichtschulen und mehrjährige pädagogische Praxis an Schulen;
2. mehrjährige Erfahrung im Bereich der
Schulentwicklung und Lehrplanentwicklung für
Polytechnische Schulen; fundierte Kenntnis einschlägiger Gesetze und
Verordnungen;
3. Kompetenz in der Vertretung pädagogischer
Angelegenheiten der Aus- und Fort-
bildung im Lehrberuf;
4. Kenntnisse der Budgetplanung und Kostenrechnung;
5. Kompetenz in der Beurteilung pädagogischer
Gesichtspunkte der Schulorganisation
und Schulausstattung;
6. Organisationstalent,
Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Eignung
zur Menschen- und Teamführung.
Bewerbungsgesuche
sind innerhalb von zwei Wochen nach Verlautbarung dieser
Bekanntmachung an der Amtstafel des BMBWK unter Anführung der Gründe,
die den
Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet
erscheinen
lassen, unmittelbar im Präsidium des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.
Das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bemüht, den Anteil
von
Frauen in
Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur
Bewerbung ein. Im Sinne des § 43
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die
gleich geeignet wie männliche
Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt,
sofern nicht in der Person eines
Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
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