1873/AB-BR BR

Eingelangt am: 13.01.2003

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2032/J-BR/2002 betreffend Postenversorgung für
Parteigänger der FPÖ und ÖVP, die die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und
Kollegen am 13. November 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.;

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden im Bereich der Zentrallei-
tung in der Zeit von 9. September 2002 bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung
(13. November 2002) nachfolgend angeführte Funktionen, für die laut Ausschreibungsgesetz eine
Ausschreibung vorgesehen ist, zur Besetzung ausgeschrieben:

Funktion der stellvertretenden Leitungen der Zentralsektion, der Sektion II, der Sektion III, der
Sektion VI sowie zwei stellvertretende Leiterfunktionen der Sektion VII (Rechtsangelegenheiten
und Controlling);

Funktion der Leitung der Abteilungen Z/1, Z/11, III/8, IV/4, V/10, VII/2, VII/3, VII/6, VII/7 so-
wie 1/7.

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden im genannten Zeitraum keine derartigen
Ausschreibungen getätigt.


Ad 2. und 5.:

Im Zeitraum 9. September 2002 bis 13. November 2002 erfolgten im Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur im Bereich der Zentralleitung Besetzungen folgender vier
Leiterfunktionen:

Abteilung IV/5                    Ministerialrätin Dr. Elisabeth Brandstötter

Abteilung II/4                                  Oberrätin Mag. Eva Schönauer-Janeschitz

Abteilung III/3                     Ministerialrat Dipl.-Ing. Dr. Robert Kristöfl

Abteilung 1/7                     Amtsdirektor Karl Havlicek

Funktion, Bewertung sowie eine Agendenaufstellung der Arbeitsplätze sind den angeschlossenen
Ausschreibungstexten zu entnehmen (Beilage).

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen der Schulverwaltung wurden in diesem Zeitraum
keine Leiterfunktionen besetzt.

Ad 3.;

Im Zeitraum 9 September 2002 bis 13. November 2002 erfolgten im Bereich der Zentralleitung
sechs Pensionierungen gemäß §15bzw. §15a BDG 1979. Das Durchschnittsalter dieses
Personenkreises betrug 61,5 Jahre. Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen gab es zwei
derartige Pensionierungen, wobei das Durchschnittsalter bei 60 Jahren lag.

Ad 4.:

Der Vorruhestand für Beamte und Vertragsbedienstete (Karenzurlaub vor Ruhestands-
versetzung) gemäß den §§ 22a und 22c des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes (so genannte
“Chance 55") wurde in der Zentralleitung in der Zeit von 9 September 2002 bis
13 November 2002 32 Bediensteten angeboten und von diesen auch angenommen. Dabei
wurden gemäß den angeführten gesetzlichen Bestimmungen die Arbeitsplätze von
sieben Referatsleitern, zehn Abteilungsleitern und einem Gruppenleiter aufgelassen.

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurde die so genannte “Chance 55" insgesamt
sieben Personen angeboten und von diesen auch angenommen, es handelte sich dabei um
folgende Arbeitsplätze, 1 A6, 2 A4/1, 1 A4/G, 1 A3/1 und 1 A3/2.


Ad 6.;

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht hinsichtlich aller Unternehmungen,
für die der Rechnungshof ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Inter-
pellationsrecht allerdings nur auf die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner
Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den
Eigentümervertretern bestellt wurden.

Beilage


GZ 17.716/7-1/02

BEKANNTMACHUNG

gem § 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die Funktion der Leitung der
Abteilung IV/5 zu besetzen. Dieser Arbeitsplatz ist der Verwendungsgruppe A/A1,
Funktionsgruppe 4 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 3, zugeordnet. In
den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

Grundsatzangelegenheiten der Österreichischen Kulturinformation; IT-Angele-
genheiten im Kulturbereich ("eCulture"); Forschungsaufträge und Förderungs-
maßnahmen für kulturelle Einrichtungen insbesondere zur Erhaltung des kultu-
rellen Erbes; Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich des
Informations- und Dokumentationswesens insbesondere hinsichtlich der Digitali-
sierung von Kulturgütern;

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind neben den allgemeinen
Ernennungserfordernissen im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333:

1.   das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnisses zum
Bund;

2.   abgeschlossenes Universitätsstudium der Geisteswissenschaften;

3.   umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im wissenschaftlichen Bibliotheks-,
Informations- und Dokumentationswesen, im Bereich der Informationstechnologie sowie
im PR-Bereich;

4.   Kompetenz in der Entwicklung und Umsetzung von Strategien im Bereich der Erhaltung,
Erschließung und Präsentation des österreichischen Kultur- und Wissenserbes;

5.   fundierte Kenntnisse regionaler und nationaler österreichischer Kultureinrichtungen;


6.   langjährige Erfahrung in der Vergabe, Abwicklung und Verwertung von Forschungs- und
Dokumentationsprojekten;

7.   Erfahrung im Projektmanagement;

8.   Eignung für eine Leitungsfunktion sowie zur Menschenführung;

9.   Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit und Fähigkeit zur Führung von Verhand-
lungen.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Bekannt-
machung an der Amtstafel des BMBWK unter Anführung der Gründe, die den Bewerber/die
Bewerberin für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar bei
der Abteilung Z/1 (Präsidium) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bemüht, den Anteil von
Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewer-
bung ein. Nach § 43 des B-GBG werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber
sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt.


GZ 17.710/1-1/02

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG

gemäß § 2 Abs. l Ziffer 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989,

BGBl. Nr. 85, der Funktion der Leitung der Abteilung II/4
im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die Funktion der Leitung der
Abteilung H/4 zu besetzen. In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

Pädagogische   und   berufsfachliche   Angelegenheiten   der   Lehranstalten   für   Humanberufe;
internationale   Kontakte   im   Tourismusbereich;   tertiäres   humanberufliches   Bildungswesen,
allgemeine Angelegenheiten der Sprachausbildung für die Sektion II.
Das umfasst im Einzelnen u.a.:

Pädagogische Grundsatzfragen; Erstellung der Lehrpläne; Entwicklung pädagogischer Konzepte
für Ausbildungsstrukturen in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Mode und Bekleidung,
Sozialarbeit und Sozialdienste; Schulversuchsangelegenheiten; Angelegenheiten der
ernährungswirtschaftlichen und tourismusbezogenen Ausbildung für den Sektionsbereich;
Angelegenheiten des IT-Unterrichts und der Unterrichtssoftware sowie Lehreraus- und -
fortbildung für den Abteilungsbereich; Koordination des Sprachunterrichts für den
Sektionsbereich.

Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. der Entlohnungs-
gruppe a/v l, Bewertungsgruppe 4, zuzuordnen.

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind neben den allgemeinen
Ernennungserfordernissen im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333:


1. Ein für den Unterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen geeignetes Lehramt
(Studium),

2.   mehrjährige Unterrichtserfahrung im berufsbildenden - insbesondere im
humanberuflichen - Schulwesen,

3.   fundierte pädagogische Kenntnisse und langjährige Erfahrung - auch im Hinblick auf den
Einsatz neuer Technologien im Unterricht und des österreichischen Bildungssystems,
insbesondere des berufsbildenden Schulwesens,

4.   Kenntnisse schulrechtlicher, dienstrechtlicher und verfahrensrechtlicher Vorschriften, des
Verwaltungsaufbaus und der Organisationskultur sowie in Ausstattungsfragen der Schulen
des Abteilungsbereiches,

5.   Kenntnisse und Erfahrung in der Ausübung einer Leitungsfunktion im Bereich des
öffentlichen Dienstes, in der Menschenführung, Fähigkeit zu effizienter Teamarbeit und
Teamleitung, Problem- und Konfliktlösungsfähigkeit,

6.   Kenntnisse von Planungsinstrumentarien und qualitätssichernden Maßnahmen, Erfahrung in
der Umsetzung des Gender Mainstreaming,

7.   Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, Fähigkeit zur Durchführung und Leitung von
Verhandlungen und Tagungen,

8.   Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im
"Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die den Bewerber/die Bewerberin
für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar bei der
Abteilung Z/l des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, 1014 Wien,
Minoritenplatz 5, einzubringen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen
in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach
§ 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche
Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt.


GZ 17.714/4-1/02

BEKANNTMACHUNG

gem § 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die Funktion der Leitung
der Abteilung III/3 zu besetzen. Dieser Arbeitsplatz ist der Verwendungsgruppe A/A1,
Funktionsgruppe 4 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 3, zugeordnet. In
den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

Organisation und Einsatzplanung von IT-Angelegenheiten der Zentralstelle in den
Bereichen Kommunikationsdienste (e-Mail, Fax), Intranet-/Extranet-/Internet-Appli-
kationen und Dokumentenmanagement. Spezifikation und Etablierung eines Know-
ledge-Managementsystems und zukunftorientierter Services im Bereich Mobile
Computing. Design und Bereitstellung datenbank- und dokumentbasierender Infor-
mationssysteme.

Ressortweite Zuständigkeit zur Etablierung von elektronischen Signaturkarten im
Rahmen der eGovernment-Initiative Bürgerkarte. Designvorgaben für SmartCards
und Spezifikationen von Chiparchitekturen für elektronische Schüler- und Studieren-
denausweise.

Leitung des Projektschwerpunktes österreichweites eLearning-Büdungsportal und
Kulturportal für Schulen, Fachhochschulen, Universitäten sowie Erwachsenen-
bildung und Kultur im Rahmen der eFit-Lenkungsgruppe. Design und Aufbau einer
eLearning-Entwicklungsumgebung und eines Content-Pools sowie Integration der
Schulbuchverlage in das Portal-Gesamtkonzept. Vergabe und Koordination von
eLearning-Projekten für die Realisierung multimedial und interaktiv aufbereiteter
Bildungsinhalte.

Evaluation und Einsatzplanung von Lernmanagement-Plattformen und Content-
Management-Systemen für den Bildungsbereich sowie für den gesamten öffentlichen
Bereich.

Vertretung der Zentralstelle bzw. des Ressorts in verschiedenen IT-Gremien und
IT-Expertengruppen.

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind neben den allgemeinen
Ernennungserfordernissen   im   Sinne   des   Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979,   BGB1.

Nr. 333:

1.  das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnisses
zum Bund;

2.   abgeschlossenes Universitätsstudium der Informatik;


3.   fundierte Kenntnisse in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnolo-
gien sowie Web-Anwendungen und Mobile Computing;

4.   Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Spezifikation und Umsetzung datenbank-
und dokumentbasierender Applikationen;

5.   umfassende Kenntnisse bezüglich elektronischer Signaturkarten und Koordinierungs-
kompetenz im Schul- und Universitätsbereich sowie im Rahmen der eGovernment-
Initiative Bürgerkarte mit der Stabstelle der IKT-Strategie des Bundes (CIO,
IKT-Board);

6.   langjährige Erfahrung im Dokumenten- und Workflow-Management sowie im Bereich
Migrationsstrategien zur Überführung von Kanzleiinformationssystemen zum “Elek-
tronischen Akt";

7.   fundierte Kenntnisse in Portaltechniken, Authentisierungsverfahren, Lernplattformen,
Community-Building, Content-Management-Systemen und eLearning;

8.   Management-Fähigkeiten und Organisationstalent;

9.   langjährige Verwaltungspraxis und Erfahrungen im Change-Management;

10. soziale Kompetenz und Kontaktfreudigkeit im Bereich Mitarbeiterführung, Motivation
und Teamarbeit;

11. Fähigkeit zur Koordination fachübergreifender Geschäftsbereiche sowie Führungs- und
Koordinierungskompetenz für Expertengremien;

12. fundierte Englischkenntnisse und Verhandlungskompetenz in Gremien der Europäi-
schen Union.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Verlautbarung dieser Bekannt-
machung an der Amtstafel des BMBWK unter Anführung der Gründe, die den
Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen
lassen, unmittelbar bei der Abteilung Z/1 (Präsidium) des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bemüht, den Anteil von
Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewer-
bung ein. Nach § 43 des B-GBG werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche
Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt.


GZ 17.712/1-1/02

BEKANNTMACHUNG

gemäß § 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die Funktion der Leitung
der Abteilung I/7 zu besetzen. Dieser Arbeitsplatz ist mit A1/4 bewertet. In den Aufgaben-
bereich dieses Arbeitsplatzes fallen insbesondere:

•    Pädagogische Angelegenheiten der Polytechnischen Schulen;

•    Koordination der Aus- und Weiterbildung im Lehrberuf;

•    Wirtschafts- und Haushaltsangelegenheiten, Budgetplanung und Controlling sowie
Kosten- und Leistungsrechnung für den Sektionsbereich.

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

1.   Lehramt für Pflichtschulen und mehrjährige pädagogische Praxis an Schulen;

2.   mehrjährige Erfahrung im Bereich der Schulentwicklung und Lehrplanentwicklung für
Polytechnische Schulen; fundierte Kenntnis einschlägiger Gesetze und Verordnungen;

3.   Kompetenz in der Vertretung pädagogischer Angelegenheiten der Aus- und Fort-
bildung im Lehrberuf;

4.   Kenntnisse der Budgetplanung und Kostenrechnung;

5.   Kompetenz in der Beurteilung pädagogischer Gesichtspunkte der Schulorganisation
und Schulausstattung;

6.   Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Eignung
zur Menschen- und Teamführung.


Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Verlautbarung dieser
Bekanntmachung an der Amtstafel des BMBWK unter Anführung der Gründe, die den
Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen
lassen, unmittelbar im Präsidium des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bemüht, den Anteil von
Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur
Bewerbung ein. Im Sinne des § 43 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die
gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt,
sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


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