Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 63

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Das alles führt zu weit, es zeigt nur, daß wir bedauerlicherweise die Diskussion über diese Grundsatzfragen nicht wirklich führen.

Das Bezügegesetz, wie es uns heute vorliegt, stellt keine wirkliche Lösung der Probleme dar. Das ist keinesfalls nur eine Behauptung der Opposition, sondern diese Ansicht hat sich verselbständigt und wird heute von vielen unabhängigen Experten und Kommentatoren vertreten.

Die Akzeptanz für unser politisches System, für das politische Engagement, für die Art der Repräsentanz der politischen Willensbildung ist sehr wichtig, und sie wird mit solchen Schritten meiner Meinung nach gefährdet. Sie wird gefährdet durch Aktionen wie diese, die wir eben hier beraten und beschließen sollen, die fälschlich nur auf einen momentanen Scheinerfolg abzielen. Statt eine wohlüberlegte, gut durchdachte, längerfristig konzipierte Lösung anzustreben, machen wir Husch-Pfusch-Lösungen. Meiner Meinung nach muß Politik mehr sein, als kurzfristig irgendwelche überhastete Maßnahmen zu setzen, wenn wieder das Vertrauen der breiten Bevölkerung in die politische Willensbildung gefunden werden soll.

Ich darf an das erinnern, was eben hier von meinem Vorredner gesagt wurde: Machen wir nie mehr ein solches Gesetz, das so zustande kommt, wie dieses. Ich glaube, daß diese Worte doch jedem einzelnen von uns zu denken geben sollten, und ich darf hier neuerlich den Appell an die Bundesräte und Bundesrätinnen der anderen Fraktionen richten, mehr Mut zu zeigen, ihrem Gewissen zu folgen, selbständiges Handeln zu signalisieren. Ich darf an alle Bundesräte außerhalb meiner eigenen Fraktion, die Zweifel daran geäußert haben, ob es sich um einen klugen Schritt handelt, appellieren, sich klar und eindeutig gegen diesen Gesetzesbeschluß auszusprechen.

Ich darf abschließend noch sagen, daß die freiheitlichen Fraktion einen Antrag eingebracht hat, daß der Bundesrat beschließen möge, Punkt 1 des Abstimmungsvorganges einer geheimen Abstimmung zu unterziehen, und zu Punkt 2, nämlich keinen Einspruch zu erheben, eine namentliche Abstimmung durchzuführen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.58

Präsident Josef Pfeifer: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? (Berichterstatter Pischl: Danke!) – Das ist auch nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Bevor ich in das Abstimmungsverfahren eintrete, gebe ich bekannt, daß mir ein Verlangen der Bundesräte Dr. Schambeck, Kone#ny und Kollegen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung über den gegenständlichen Beschluß, also über den Antrag auf Zustimmung und den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, vorliegt.

Weiters liegt ein Verlangen der Bundesräte Dr. Kapral und Kollegen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung über den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, vor.

Schließlich wurde seitens der Bundesräte Dr. Kapral und Kollegen ein Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung über den Antrag auf Zustimmung eingebracht.

Da in derselben Angelegenheit eine namentliche Abstimmung verlangt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates eine geheime Abstimmung unzulässig, weshalb der von den Bundesräten Dr. Kapral und Kollegen eingebrachte Antrag auf geheime Abstimmung nicht zur Abstimmung zu bringen ist.

Eine namentliche Abstimmung ist daher sowohl über den Antrag, die Zustimmung zu erteilen, als auch über den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, durchzuführen.


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