Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 35

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Behandlung der Tagesordnung

Präsident Josef Pfeifer: Hohes Haus! Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 5 und 6, 7 und 8, 13 und 14, 15 bis 18, 19 bis 21 sowie 23 und 24 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Josef Pfeifer: Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Ich habe alle diese Vorlagen sowie die Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das erste Halbjahr 1997 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Josef Pfeifer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Riess-Passer, Dr. Harring und Kollegen betreffend Privatisierung der Bank Austria und der Creditanstalt an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung dieser dringlichen Anfrage an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Ich unterbreche ganz kurz die Sitzung und bitte die Präsidiumsmitglieder, im Vorraum zusammenzukommen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 10.22 Uhr unterbrochen und um 10.40 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich gebe bekannt, daß ein Antrag 96/A-BR/96 der Bundesräte Dr. Schambeck, Kone#ny und Dr. Riess-Passer und Genossen auf Abhaltung einer Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung betreffend ein Hearing der Bewerber um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, für welche dem Bundesrat das Vorschlagsrecht zukommt, vorliegt.

Weiters wurde von den Bundesräten Dr. Schambeck, Kone#ny, Dr. Riess-Passer und Genossen beantragt, diesen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung ohne Vorberatung durch einen Ausschuß unmittelbar in Verhandlung zu nehmen.

Ich werde zunächst über den Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung, nämlich den Antrag auf Abhaltung einer Enquete ohne Vorberatung durch einen Ausschuß unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen lassen.

Findet dieser nicht die im § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Bundesräte, so erübrigt sich eine Abstimmung über den


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