Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 36

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Antrag der Bundesräte Dr. Schambeck, Kone#ny, Dr. Riess-Passer und Genossen auf Abhaltung einer Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung, den Antrag ohne Vorberatung durch einen Ausschuß unmittelbar in Verhandlung zu nehmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die hierfür sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist Einstimmigkeit.

Der Antrag, den Antrag auf Abhaltung einer Enquete ohne Vorberatung im Ausschuß unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Ergänzung der Tagesordnung

Präsident Josef Pfeifer: Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die sich dafür aussprechen, die Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates um den Punkt "Abhaltung einer parlamentarischen Enquete" zur ergänzen, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist Einstimmigkeit.

Auch in diesem Fall ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben.

Ich werde diesen neu beschlossenen Tagesordnungspunkt auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete als vorletzten Punkt der ausgegebenen Tagesordnung, das heißt vor der Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das erste Halbjahr 1997, in Verhandlung nehmen.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste und Errichtung einer Aktiengesellschaft zur Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste" (Bundesforstegesetz 1996), über Änderungen des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes, des Bundesgesetzes über den Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste", des Bundesfinanzgesetzes 1997, des Pflanzenschutzgesetzes 1995 und des Rebenverkehrsgesetzes 1996 sowie Bundesgesetz, mit dem eine Überschreitung eines Ausgabenansatzes der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1996 bewilligt wird (Budgetüberschreitungsgesetz 1996 – BÜG 1996) (428 und 506/NR sowie 5350 und 5351/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Gründung der landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. (BVWG-Gesetz) (425 und 511/NR sowie 5352/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959 (507/NR sowie 5353/BR der Beilagen)


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