Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 91

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Freude und Phantasie gibt es kein Problem für die Zukunft, das wir nicht bewältigen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

15.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Liebe Kolleginnen und – vor allem – verehrte Kollegen! In Anbetracht der Hitze im Saal und der nicht funktionierenden Lüftungsanlage habe ich mit Herrn Präsidenten Schambeck vereinbart, daß jeder Herr, der sein Sakko ausziehen möchte, so frei ist, das zu tun – die Damen selbstverständlich auch. (Allgemeiner Beifall.)

Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

15.15

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Ergänzend zur heutigen Behandlung des Berichtes über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmungen möchte ich ein wenig den Aspekt der weiblichen Seite des Unternehmertums, den Aspekt der Unternehmerinnen beleuchten.

In Österreich wird jedes dritte Unternehmen von einer Frau geführt. Dazu kommen zirka 40 000 Mitunternehmerinnen – das sind diejenigen Frauen, die im Betrieb ihres Mannes oder Partners mitarbeiten. Ich wage zu behaupten, daß viele Gewerbetreibende und kleine Unternehmer gar nicht existieren könnten, wenn die Frau nicht tatkräftig mithelfen würde.

Der Anteil der Unternehmerinnen bei Einzelfirmen beträgt mit Stand von Ende 1996 im Gewerbe 26,5 Prozent, im Handel 42,5 Prozent und im Fremdenverkehr 26,2 Prozent. Der Rest von zirka 4,8 Prozent setzt sich aus Industrie, Geld-, Kredit- und Versicherungswesen sowie Verkehr zusammen.

Ich möchte wiederholen: Jedes dritte Unternehmen in Österreich wird von einer Frau geführt. In diesem Zusammenhang ist etwas interessant, das ich hier zwar nur mit Daten aus Vorarlberg belegen kann; ich denke aber, daß die Zahlen ungefähr auf ganz Österreich umgelegt werden können. Die Statistik nach der Zahl der Beschäftigten lautet Ende 1996 wie folgt: 43,5 Prozent der Betriebe haben einen oder zwei Beschäftigte, 23,7 Prozent drei bis fünf Beschäftigte, 15,1 Prozent sechs bis zehn Beschäftigte, 8,9 Prozent elf bis 20 Beschäftigte, 5,4 Prozent 21 bis 50 Beschäftigte, 1,9 Prozent 51 bis 100 Beschäftigte, 0,9 Prozent 100 bis 200 Beschäftigte, 0,4 Prozent 200 bis 500 Beschäftigte, und 0,2 Prozent der Betriebe haben über 500 Beschäftigte.

Das heißt, daß zirka 92 Prozent der Betriebe einen bis 20 Mitarbeiter haben. Das bedeutet ebenso, daß vor allem die Klein- und Mittelbetriebe Arbeitsplätze sichern. Weiters bedeutet das, daß meistens gerade in diesen Betrieben der persönliche Kontakt und eine persönliche Beziehung zwischen Mitarbeiter und Chef oder Chefin bestehen. Das bedingt aber auch, daß insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe mehr denn je die Rahmenbedingungen stimmen sollten.

Ergänzend zu meinen Vorrednern, die schon verschiedene Erfordernisse aufgezeigt haben, möchte ich das folgende Beispiel bringen. Es wird heute sehr viel über die Notwendigkeit von Teilzeitarbeitsplätzen gesprochen. Nebenbei möchte ich erwähnen – es gibt darüber zwar keine Studien, aber persönlich bin ich dieser Meinung –, daß gerade in Klein- und Mittelbetrieben Teilzeitarbeitsplätze bereits vorhanden sind beziehungsweise angeboten werden. Die Schwierigkeiten für die Schaffung weiterer Teilzeitarbeitsplätze bestehen zum Beispiel im Arbeitnehmerschutzgesetz und in der Pflicht zur Führung von Statistiken – um nur zwei davon zu nennen. Beide haben gemeinsam, daß in ihnen – neben anderen kostenintensiven Bedingungen – die Gültigkeit gesetzlicher Auflagen an die Zahl der Mitarbeiter gekoppelt ist.

Ich denke daher, daß wir in der Politik viel stärker auf die Zeichen der Zeit reagieren müssen: Je mehr Teilzeitarbeitsplätze ein Betrieb hat, desto mehr Mitarbeiter hat er. Hat hingegen ein Betriebe nur Ganztagsarbeitsplätze, so hat er eine kleinere Zahl von Mitarbeitern und kann dadurch außerhalb des Bereiches gesetzlicher Auflagen bleiben. Das gilt es in den Gesetzen zu berücksichtigen.


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