Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 214

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ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 25 und 26 hat Frau Bundesrätin Hedda Kainz übernommen. Ich bitte sie um die Berichte.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Meine Damen und Herren! Der Gesetzesbeschluß zu Punkt 25 liegt Ihnen schriftlich vor, somit lautet der Antrag:

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 26 liegt Ihnen ebenfalls der Bericht schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

12.34

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes geht in der Präambel, aber auch im weiteren darauf ein, daß für – wie im § 1 bezeichnet – Anspruchsberechtigte das Entgelt bei Insolvenz des Dienstgebers oder des Betriebes gesichert ist.

Meine Damen und Herren! Man könnte davon ausgehen, daß es sich dabei um eine Arbeitnehmerschutzbestimmung handelt. Das wäre aufgrund der Präambel, aber auch aufgrund des § 1 akzeptabel, und es ist verständlich, daß solche Bedingungen geschaffen werden. Es ist auch jedem verständlich, daß eine solche Maßnahme Geld erfordert. Vor allem wird auch seitens der Arbeitgeber akzeptiert, daß für diese Maßnahme Beiträge bezahlt werden müssen. – Bis dahin, meine Damen und Herren, könnten wir der vorliegenden Gesetzesnovelle durchaus folgen.

Faktum ist aber, daß der Insolvenzentgeltfonds pleite ist. Wir haben im Ausschuß erfahren – die Zahlen sind Ihnen ja bestens bekannt –, daß im Jahr 1995 ein Finanzloch in einer Größenordnung von 5,9 Milliarden Schilling klaffte. Dieses wurde im vorigen Jahr um 1 Milliarde auf 4,9 Milliarden Schilling verringert.

Man muß sich allerdings vor der Beschlußfassung einer derartigen Gesetzesmaterie die Frage stellen: Warum ist dieser Insolvenzentgeltfonds pleite? – Er ist nicht pleite, weil innerhalb des Fonds schlecht gearbeitet wurde. Nein! Meine Damen und Herren! Der Insolvenzentgeltfonds ist vielmehr deshalb pleite, weil sich die Insolvenzen in Österreich in den letzten Jahren gehäuft haben. Daher ist wiederum zu hinterfragen, warum wir eine Steigerung der Insolvenzraten hatten.

Meine Damen und Herren! Die Ursache liegt nicht bei den Betrieben und bei den Arbeitgebern, sondern darin, daß von der Bundesregierung in den letzten Jahren eine schlechte Arbeitgeberpolitik gemacht wurde. Ich erinnere daran, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, daß für die Betriebe etwa die Belastung im Krankenscheinbereich nicht erträglich ist. Weiters ist nicht mehr erträglich, daß die nicht entnommenen Gewinne versteuert werden müssen. Die Absetzung des Verlustvortrages ist beinahe nicht mehr möglich. Ferner gibt es Einschränkungen im Bereich der Abschreibung für vorzeitige Abnützungen. Kurz gesagt: Es ist


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