Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 97

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Die Bundesregierung hat durch die Reform 1996 zu diesen sozialen Mißständen beigetragen. Ich meine, daß die Behebung der Mißstände in der vorliegenden Form nicht unterstützenswert ist. Noch dazu werden diejenigen aus Unternehmerkreisen, die früher unselbständig tätig waren und in den letzten zwei Jahren seit der Reform von Arbeitslosigkeit und Insolvenz betroffen waren, nicht miterfaßt. Ich glaube, daß wir Freiheitlichen gute Gründe haben, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (den Vorsitz übernehmend): Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

14.51

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, des Karenzgeldgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes möchte ich positiv vermerken, daß es neben anderem nun möglich ist, daß selbständig und unselbständig Beschäftigte im Ausland, die nicht der Versicherungspflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 unterliegen, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern können. Voraussetzung dafür ist, daß diese Menschen innerhalb der letzten fünf beziehungsweise sechseinhalb Jahre – inklusive Karenz – drei Jahre in Österreich arbeitslosenpflichtversichert waren.

Dies kostet den Antragsteller monatlich 500 S. Der Antrag dazu muß allerdings binnen einem Jahr nach Ende der Pflichtversicherung gestellt werden. Selbständig Erwerbstätige sowie unselbständig im Ausland Beschäftigte, die vor dem 1. Jänner 1999 ihre Tätigkeiten ausüben, haben die Möglichkeit, bis Ende dieses Jahres – also dem 31. Dezember 1998 – diesen Antrag zu stellen. Für die ersten drei Jahre nach dem Ende der Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist kein Sicherungsbeitrag zu entrichten, ebenso für vor dem 1. Mai 1996 liegende Zeiträume.

Zum Bundesgesetz, mit dem das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert wird, möchte ich daran erinnern, daß bereits am 21. November 1996, also vor gut zweieinviertel Jahren, im Nationalrat eine Entschließung gefaßt wurde, mit der der Bundesminister für Soziales aufgefordert wurde, die Voraussetzungen für die Einführung einer Chipkarte mit 1. Jänner 1998 – ich wiederhole: mit 1. Jänner 1998, also mit heurigem Jahr! – zu schaffen. Dies wurde auch in einer Anfragebeantwortung vom Bundesminister bestätigt und versprochen.

Heute müssen wir feststellen, daß noch nicht einmal die Ausschreibung für die Chipkarte erfolgt ist. Auf meine diesbezügliche Frage gestern im Bundesratsausschuß antwortete mir Sektionschef Wirth, daß derzeit Gespräche für die Ausschreibung laufen, Mitte September dieses Jahres die Ausschreibung erfolgen und im Laufe des nächsten Jahres – also 1999 – schrittweise in einzelnen Regionen die Einführung der Chipkarte erfolgen wird. Sektionschef Wirth rechnet damit, daß im Jahre 2000 die Chipkarte für alle eingeführt wird.

Ich möchte erwähnen, daß, wenn sich die Wirtschaft nicht bereit erklärt hätte, 300 Millionen Schilling aus dem EFZG-Fonds zu bezahlen, die Einführung der Chipkarte wahrscheinlich trotz Versprechen noch lange nicht erfolgt wäre. Hier setzt meine Kritik auch an. In der Regierungsvorlage steht, daß dies ein fairer Beitrag der Wirtschaft ist, weil sie sich dadurch Verwaltungskosten erspart. Ich möchte daran erinnern, daß Betriebe diesen Verwaltungsaufwand seit Jahren kostenlos – ich betone: kostenlos! – für den Staat machen. Allerdings stelle ich nun mit Bedauern fest, daß dies anscheinend vom Bund nun schon als Selbstverständlichkeit erachtet wird. (Bundesrat Kone#ny: Ja!)

Außerdem belasten wir als Gesetzgeber die Betriebe mit immer mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Als Beispiel nenne ich die Flut von Gesetzesblättern und die Gesetze selbst, zum Beispiel das Arbeitnehmerschutzgesetz und so weiter. Der Verwaltungsaufwand der Vorarlberger Wirtschaft beträgt jährlich zirka 1,85 Milliarden Schilling – zirka 20 000 S pro Mitarbeiter. Das bedeutet zirka 80 S pro Arbeitstag und Mitarbeiter. Wir müssen uns das einmal vorstellen: zirka 80 S pro Tag und Mitarbeiter Verwaltungsaufwand nur in Vorarlberg! Wenn man das öster


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