Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 103

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (55. Novelle zum ASVG) (1234 und 1365/NR sowie 5771/BR der Beilagen)

15. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (26. Novelle zum B-KUVG) (1237 und 1366/NR sowie 5772/BR der Beilagen)

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (22. Novelle zum BSVG) (1236 und 1374/NR sowie 5773/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (23. Novelle zum GSVG) (1235 und 1378/NR sowie 5774/BR der Beilagen)

18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird (11. Novelle zum FSVG) (1238 und 1379/NR sowie 5775/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, die 55. Novelle zum ASVG,

ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite